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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-18

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 31 geht es gewissermassen um die Frage, welche Aussenwirkung das Register haben soll. Diese Bestimmung wurde schon verschiedentlich, auch beim Eintreten, thematisiert. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass das Register rein deklaratorischen Charakter hat. Die Minderheit möchte, dass eine Richtigkeitsvermutung besteht. Was ist praktisch betrachtet der Unterschied? Es geht eigentlich um die Frage, wer dafür verantwortlich ist, dass ein Eintrag richtig ist.

In der Version des Bundesrates und der Mehrheit obliegt diese Pflicht den betreffenden Unternehmen. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass der Registereintrag korrekt ist. Aber die Behörde, die das Register führt, ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit des Eintrages zu überprüfen.

Wenn Sie die Variante der Minderheit übernehmen, dann muss die Behörde, die das Register führt, dafür sorgen, dass diese Vermutung richtig ist. Sonst kann sie diese Verantwortung nicht übernehmen. Das heisst, bei der registerführenden Behörde muss dass irgendjemand kontrollieren, was natürlich mit einem Mehraufwand verbunden wäre.

Es geht also um die Frage: Lassen wir den Aufwand bei den Unternehmen, also bei jedem Einzelnen für seinen eigenen Eintrag, oder übernimmt der Staat diese Aufgabe? Es geht vor allem darum, die Unternehmen dazu zu zwingen, diese Einträge richtig zu machen.

Ich muss noch einmal erwähnen, dass es dabei nicht um ein öffentliches Register geht. Es ist nicht so, dass der Konsument getäuscht werden könnte oder dass das Risiko besteht, dass man im Register nachschauen kann, ob jemand darin eingetragen ist oder nicht. Es ist nicht so, dass dadurch eine Täuschung gegen aussen erfolgen könnte. Es handelt sich um ein rein internes Register, das der Strafverfolgungsbehörde[NB]dient.[NB]Das[NB]ist[NB]die[NB]Überlegung[NB]der Kommissionsmehrheit.

Wie Sie schon gehört haben - und die Minderheit wird das, nehme ich an, mit gleicher Verve wie beim Eintreten begründen -, kann man sich natürlich schon die Frage stellen, ob man, wenn man schon ein Register hat, nicht dafür sorgen sollte, dass es auch richtig ist, auch wenn es nicht öffentlich ist, sondern einen rein internen Charakter hat. Ich sage es einmal so: Es wäre natürlich schön, wenn man das machen könnte. Aber eben, Sie haben ja beim Eintreten wiederum zu Recht den zusätzlichen Aufwand und die zusätzlichen Kosten kritisiert, die dieses Register verursacht. Sie können sich vorstellen - die Frau Bundesrätin wird das im Detail erläutern können -, wie viele Einträge das täglich sind, die vorgenommen werden. Und wenn jedes Mal eine Überprüfung vorgenommen werden muss, dann werden schon ein paar zusätzliche Stellen nötig werden, nehme ich an.

Die Mehrheit der Kommission möchte bei der Bundesratsvariante bleiben. Ich habe mir Folgendes überlegt: Bleiben wir einmal beim Antrag der Mehrheit. In ein paar Jahren wird die FATF sicher fordern, dass die Einträge überprüft werden müssen, und dann können wir das immer noch einführen. Die Minderheit wird Ihnen begründen, warum sie die Überprüfung jetzt schon einführen möchte.