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Ritter Markus · Nationalrat · 2024-12-18

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Mit dem Geschäft 24.061 sind wir nun bei den finanziellen Mitteln für die Schweizer Landwirtschaft für die Jahre 2026 bis 2029. Diese Zahlungen an die Landwirtschaft basieren auf dem Verfassungsauftrag in Artikel 104 der Bundesverfassung und der darauf aufbauenden Agrargesetzgebung. Darin werden die Instrumente definiert, mit denen die Schweizer Landwirtschaft für ihre gemeinwirtschaftlichen Leistungen abgegolten werden soll. Ebenfalls werden darin die Marktstützungen und die Strukturhilfen geregelt. Mit dem vorliegenden Zahlungsrahmen geben wir den Umfang[NB]der[NB]Mittel[NB]vor,[NB]die[NB]dafür[NB]aufgewendet[NB]werden[NB]sollen.

In Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes wird in Absatz 1 definiert, dass mit den Massnahmen dieses Gesetzes angestrebt wird, "dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind". Weiter heisst es in Absatz 2: "Sinken die Einkommen wesentlich unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation." Das heisst, wir haben für die Mittelhöhe Grundlagen beschlossen, mit denen wir uns bei unserem heutigen Entscheid auch befassen müssen.

Ein Ziel wird gemäss dem Pareto-Prinzip dann umgesetzt, wenn 80 Prozent einer Gruppe das Ziel auch effektiv erreicht haben. Gemäss dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Bulliard 21.4585, "Einkommen der Bauernfamilien", aus dem Jahre 2024 wird in der Schweizer Landwirtschaft heute durch die Familienarbeitskräfte ein durchschnittlicher Stundenlohn von 17 Franken erwirtschaftet, dies bei langen Arbeitstagen und ohne Sonntags- und Nachtzuschläge. 80 Prozent unserer Betriebe erreichen zurzeit das vorgegebene Einkommensziel nicht. Die Lage auf den Betrieben ist sehr angespannt. Die Investitionsfähigkeit ist auf sehr vielen Betrieben nur noch beschränkt vorhanden. Die Betriebe können oftmals nur mit einem enormen Arbeitseinsatz der ganzen Familie und einem Nebenerwerb über Wasser gehalten werden. Die vorliegenden Zahlen von Agroscope sprechen eine klare Sprache.

Nun ein paar Worte an Kollegin Bertschy: Sie haben einen Minderheitsantrag, in dem Sie rügen, dass die Wirtschaftlichkeit der heutigen Investitionen in Teilen nicht gegeben sei. Wir beide sind seit 13 Jahren in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates. Sie haben in diesen 13 Jahren keinen Antrag ausgelassen, um die Zahlungen an die Landwirtschaft zu kürzen, die Auflagen zu erhöhen, die Produktion zu senken und damit die Einkommen unter Druck zu setzen. Damit erreicht man genau das, was Sie gerügt haben, nämlich dass die Landwirtschaft ihre Investitionsfähigkeit, die Wirtschaftlichkeit verliert und eben kaum mehr in neue Ställe investieren kann. Ja, die Ställe sind [PAGE 2496] teuer. Und warum sind sie teuer, liebe Kollegin Bertschy? Weil wir[NB]die[NB]Auflagen[NB]an[NB]das Tierwohl, an die Reduktion der Ammoniakemissionen, an den Landschaftsschutz, an die Denkmalpflege und an vieles mehr erfüllen müssen. Das ist auch richtig so, aber das kostet Geld, und dafür braucht es Wertschöpfung, Produktivität und eben auch Direktzahlungen. Mit den Kürzungen dieser Mittel, die Sie unterstützen, erreichen Sie das Gegenteil dessen, was Sie fordern.

Die Aufwendungen des Bundes für die Schweizer Landwirtschaft sind seit zwanzig Jahren nominal gleich hoch geblieben. Real sind sie in dieser Zeit gar um 13 Prozent gesunken und machen vom Bundesbudget nur noch 4,7 Prozent aus. Vor zwanzig Jahren waren es noch 7,4 Prozent. Das Bundesbudget ist in den letzten zwanzig Jahren um über 30 Milliarden Franken in die Höhe geschnellt. Die Schweizer Landwirtschaft[NB]hat[NB]in[NB]dieser[NB]Zeit[NB]keinerlei[NB]zusätzliche[NB]Mittel[NB]erhalten.

In dieser Argumentationsnot verstricken sich diejenigen Kreise, die den Bauernfamilien die Direktzahlungen kürzen wollen, in die Aussage, es gebe heute auch weniger Betriebe. Ja, es gibt weniger Betriebe als vor zwanzig Jahren, aber es gibt keine einzige Direktzahlung, die je Betrieb ausbezahlt wird. Sämtliche Zahlungen sind an konkrete Leistungen geknüpft, die je Fläche, je Baum, für eine Kultur oder bei den Tierwohlprogrammen je Grossvieheinheit erbracht werden. Dazu wurden die erwarteten Leistungen und die darauf aufbauenden Programme in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut. Von den Bauernfamilien musste immer mehr Aufwand für die gleichen Mittel betrieben werden. Viele Bäuerinnen und Bauern wehren sich heute gegen diese Entwicklung.

Die Mitte-Fraktion steht zur Schweizer Landwirtschaft und schätzt die enormen Leistungen, die durch die Bauernfamilien erbracht werden. Gesunde Lebensmittel, eine gepflegte Kulturlandschaft, der Erhalt der Sömmerungsflächen, die Biodiversität, das Tierwohl auf den Betrieben und vieles mehr sind hohe Werte, auf die wir auch zählen dürfen. An dieser Stelle gilt es, auch einmal den Bäuerinnen, Bauern und den ganzen Familien für diese Leistungen Danke zu sagen und unsere Wertschätzung auszusprechen.

Diese Haltung kam auch in der Vernehmlassung zu dieser Vorlage in einer seltenen Breite zum Ausdruck. Die sehr grosse Mehrheit der Kantone, der Parteien und der weiteren Vernehmlassungsteilnehmer sprach sich gegen eine Kürzung der Mittel für die Landwirtschaft aus. Die Mitte-Fraktion teilt diese Einschätzung und unterstützt die Anträge der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu den drei Zahlungsrahmen. Die Direktzahlungen sowie die Mittel zur Förderung von Produktion und Absatz sollen gegenüber dem Zahlungsrahmen 2022-2025 nicht gekürzt und damit mit gleich vielen Mitteln ausgestattet werden. Bei der Förderung von Produktionsgrundlagen schlägt der Bundesrat zusätzliche Massnahmen im Bereich der Bewältigung des Klimawandels vor. Der Bundesrat möchte pro Jahr dafür rund 30 Millionen Franken zusätzlich aufwenden. Wir verschliessen uns diesem Ansinnen nicht. Dies kann aber nicht zulasten der Direktzahlungen und damit der Einkommen der Bauernfamilien gemacht werden.

Die Mitte-Fraktion wird damit immer die Anträge der Mehrheit der WAK-N und der Minderheiten II (Kaufmann) und IV (Kaufmann) aus der FK-N annehmen und bittet Sie, dasselbe zu tun.