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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-06-05

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, kurz zu repetieren:

1. Rein um Ihnen einen Überblick zu geben, welche Kantone diese Steuern schon heute nicht erheben: Es sind die beiden Appenzell, Bern, Baselland, Basel-Stadt, Freiburg, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Zürich, also relativ viele Kantone.

2. Es gibt im schweizerischen Bundesrecht schon verschiedenste Präzedenzen, die Handänderungssteuern aufgehoben haben. Beispiele: Die Eidgenossenschaft und ihre Anstalten bezahlen keine Handänderungssteuern, wenn sie mit Liegenschaften handeln. Das Gleiche gilt für die Swisscom und die Post; das Gleiche gilt für die SBB. Nun kommt es aber ins Privatrecht: Genossenschaftsbanken müssen bei Umwandlungen in eine juristische Person gemäss Artikel 14 Absatz 3 des Bankengesetzes keine Handänderungssteuern bezahlen - aus der klaren damals geäusserten Absicht, die Umwandlung von Genossenschaftsbanken zu erleichtern. Dasselbe gilt für das Nationalbankgesetz, wo Handänderungssteuern ebenfalls ausgeschlossen sind.

3. Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit: Der Grundsatz, dass Bundesrecht Privatrecht nicht beeinträchtigen kann, besagt, dass es nicht bundesrechtskonform ist, wenn Hürden aufgebaut werden, die mit einer gewissen Schwere die Anwendung eines privatrechtlichen Instrumentes verunmöglichen. Bei Erbschaftssteuern kann das selbstverständlich nicht der Fall sein; das Bundesrecht kann nicht beeinflussen, ob jemand stirbt und damit einen Erbfall auslöst. Das sind dann Tatbestände, die nicht beeinflussbar sind.

Bei Fusionen ist das etwas völlig anderes, und zwar in zweifacher Hinsicht: Einerseits zwingt die Existenz von Handänderungsgebühren bei Fusionen zum Teil zu Konstruktionen, die geradezu wahnsinnig kompliziert sind. Es gibt fast keine grössere Fusion, bei der es nicht gelingt, diesen Gebühren durch irgendwelche vertraglichen Konstrukte und Organisationen von Gesellschaften auszuweichen. Das Ergebnis ist aber, dass solche Konzerne eine Struktur aufweisen, die betriebswirtschaftlich wahnsinnig unvernünftig ist. Gerade dies, unvernünftige Strukturierungen zu vermeiden, die auf öffentlich-rechtliche Bestimmungen zurückgehen, ist ein Element der schweizerischen Gesetzgebung, das aufrechterhalten werden muss.

Dazu kommt nun aber auch ein Problem, dem nachzukommen im Interesse der Kantone selbst liegen sollte: Es kommt bei Fusionen relativ häufig vor, dass entschieden wird, welche Aktiva in eine neue Gesellschaft übernommen werden und welche nicht. Bei der Beurteilung, welche Aktiva - sprich Gesellschaften, Betriebsstätten, Fabriken usw. - man in eine Fusion übernimmt, spielt die Frage der Handänderung eine relativ grosse Rolle.

Ich möchte nun diejenigen Regierungen sehen, die zu verantworten bereit wären, dass eine ihrer Betriebsstätten nur wegen der Handänderungssteuer nicht in eine vernünftige Fusion aufgenommen wird. Fusionen sind nicht a priori schlecht oder gut. Aber es gibt Fusionen, die betriebsnotwendig sind und die der Schaffung von Wertschöpfungspotenzial dienen. Wenn gesetzliche Vorschriften im Einzelfall verhindern, dass beispielsweise eine kantonale Betriebsstätte in eine solche Fusion übernommen wird, mit der Gefahr, dass diese Betriebsstätte dann zugehen müsste, dann ist das eine Konsequenz, die der Bundesgesetzgeber vernünftigerweise nicht sollte verantworten müssen.

Die WAK-NR hat sich ihre Aufgabe nicht leicht gemacht, sie hat Experten angehört, sie hat Professorengutachten eingeholt. Die darin geäusserten Argumente waren schlussendlich so überzeugend, dass dem relativ grossmehrheitlich zugestimmt wurde. Auch der Nationalrat hat dem mit ungefähr 90 zu 60 Stimmen so zugestimmt. Im Interesse einer wirtschaftlichen Dynamik unseres Landes und im Interesse, dass man nicht durch irgendwelche strukturbedingten Vorschriften wirtschaftlich vernünftigste Lösungen torpediert - was auch im Interesse des Wachstums unseres Landes ist -, appelliere ich an Sie: Stimmen Sie dem zu!

Man kann über jede Verfassungsauslegung in gewisser Art und Weise unterschiedlicher Meinung sein. Aber wenn zwei derartige Blöcke diese Auffassung vertreten, darf man sich auch Argumente zu Eigen machen, die mit Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und die Zukunft unseres Landes bedeutsam sind. Das ist eine dieser Bestimmungen, die unsere Wirtschaft auch im Verhältnis zum Ausland konkurrenzfähig erhalten. Alles andere als Zustimmung wäre meines Erachtens kleinkariert und würde uns alles andere als dienen.