Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Ziel von Artikel 18b ist es, auch bei den Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke gewisse Beschleunigungen zu erreichen. Nachdem sich gezeigt hat, dass es bei Wasserkraftwerken wegen der Besonderheit der Konzessionsverfahren kaum möglich ist, auf Bundesebene ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren einzuführen, soll hier in zwei Punkten eine Verbesserung erreicht werden.
Zum ersten Punkt: Die Rechts- und Planungssicherheit für Kleinwasserkraftwerke soll verbessert werden. Zu diesem Zweck soll für die Richtplanpflicht eine Untergrenze bei 10 Megawatt installierter Leistung eingesetzt werden. Kleinwasserkraftwerke liegen unter dieser Limite, womit klargestellt ist, dass sie keiner Grundlage im Richtplan bedürfen.
Zum zweiten Punkt: Bei Wasserkraftwerken soll auf das Nutzungsplanverfahren verzichtet werden. Da für die Umweltverträglichkeitsprüfung das Konzessionsverfahren massgeblich ist, können in diesem Verfahren bereits die wesentlichen ökologischen Themen behandelt werden. Es braucht hierfür nicht noch ein Nutzungsplanverfahren.
Deshalb unterstützt der Bundesrat, wie erwähnt, die Mehrheit.