preparatory:AB 351289
Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-19
Wortprotokoll
In der FDP-Liberalen Fraktion sind wir der Meinung, dass die Präzisierungen, welche die SGK-N in Block 1 vorgenommen hat, wichtig, richtig und vernünftig sind, bis auf zwei Punkte, auf die ich mir erlaube, Ihre Aufmerksamkeit zu lenken.
Der erste Punkt betrifft die Regelung im Falle des Todes von Bezügerinnen oder Bezügern in Heimen hinsichtlich der Rückerstattung von Ergänzungsleistungen, Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a. Die Mehrheit empfiehlt, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, dem Heim im Sterbemonat den ganzen Monat zu bezahlen, ohne die vom Heim nicht in Rechnung gestellten Tage abzuziehen, statt die Kosten zu begrenzen, wie es auch bislang geregelt war. Eine solche Neuregelung bedeutet einen unnötigen Ausbau der Kosten. Die gewählte Kann-Formulierung insinuiert sogar, dass dies getan werden sollte. Hier bitten wir Sie, der Minderheit Bircher zu folgen, die zu Recht beantragt, die Formulierung gemäss geltendem Recht zu belassen. Die Mehrheitsvariante kann nicht nur guten Gewissens verworfen werden, Sie sollten dies auch tun.
Beim zweiten Punkt geht es um die Erhöhung des Freibetrags auf das Erwerbseinkommen von EL-Beziehenden, Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a. Die FDP-Liberale Fraktion ist dezidiert der Auffassung, dass Anreize, damit sich EL-Beziehende beruflich engagieren, gefördert werden sollten. Auf den ersten Blick erschien eine Erhöhung des Freibetrags eine vernünftige Lösung dafür. Wer sich beruflich stärker engagiert, soll einen höheren Beitrag frei behalten können. Allerdings hat die Prüfung der Massnahme leider ergeben, dass die Systematik der Berechnung von EL-Beiträgen den guten Grundgedanken konterkariert. Wenn man den Freibetrag erhöht, wird dieser Betrag vom als Einnahme zu berücksichtigenden Erwerbseinkommen abgezogen. Der Betrag der EL, den die Person pro Jahr beziehen kann, steigt somit um denselben Betrag. Kurzum: Wird der Freibetrag erhöht, steigt parallel auch der ausgerichtete EL-Beitrag. Das ist definitiv nicht im Sinne des Grundgedankens des Abzugs. Aufgrund der Systematik der Berechnungen von EL-Beiträgen würden folglich über eine Erhöhung des Freibetrags zusätzliche Kosten von rund 33 Millionen Franken entstehen, die wegen der angespannten Haushaltslage schlicht nicht tragbar sind und die den guten Gedanken des Antrages durchkreuzen; Nationalrat Rechsteiner ist vorhin schon darauf eingegangen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, bei diesem Punkt der Minderheit Rechsteiner Thomas zu folgen, also das geltende Recht zu belassen.
Bis auf die beiden genannten Punkte spricht sich die FDP-Liberale Fraktion für den Entwurf der SGK-N und gegen die übrigen Minderheitsanträge aus, die unter anderem die heute schon erheblichen Mehrkosten noch weiter[NB]erhöhen[NB]würden,[NB]was[NB]angesichts der finanziellen Lage keine Option darstellen darf. Ich bitte Sie, diesen Empfehlungen zu folgen.