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Mettler Melanie · Nationalrat · 2024-12-19

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-12-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern, und das ist natürlich richtig. Deshalb sollen künftig AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen, auch einen Anspruch auf bestimmte Leistungen haben, die das selbstständige Wohnen ermöglichen. Dazu gehören Notrufsysteme, Mahlzeitendienste oder auch weitere Leistungen, die als Vorschusspauschalen ausbezahlt werden sollen. Das ist natürlich vorteilhaft für die Versicherten, weil sie Leistungen nicht vorfinanzieren müssen, was heute ein Problem ist. Gleichzeitig bleibt der administrative Aufwand für die Durchführung begrenzt. Das ist absolut richtig, denn das Ziel des selbstständigen Wohnens ist nicht nur ein menschliches Ziel, sondern es ist auch im Hinblick auf die gesamte Kostenbetrachtung und die volkswirtschaftliche Entwicklung nützlich.

Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden für 2030 auf 340 bis 730 Millionen Franken geschätzt, aber es werden auch 280 Millionen Franken gespart. Die Einsparungen ergeben sich durch verzögerte oder sogar verhinderte[NB]Heimeintritte. Der volkswirtschaftliche und der persönliche Nutzen, auch auf der Ebene der Familien, wird dabei noch nicht einmal eingerechnet.

Aufgrund dieser Tatsachen ist natürlich auch klar, dass wir das Nichteintreten ablehnen und auf die Vorlage eintreten.

Ich gehe gleich noch auf ein paar inhaltliche Fragen ein. Die SGK-N beantragt Anpassungen, mit denen die Praxistauglichkeit und auch die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen erhöht werden sollen. Die neuen Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause sollen auch den psychosozialen Aspekt der Betreuung und nicht nur körperliche Einschränkungen berücksichtigen. Gleichzeitig sollen die Kantone weiterhin der Vielfalt der Betreuungsbedürfnisse Rechnung tragen - das ist natürlich richtig. Es macht auch Sinn, dass die Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause über monatliche Pauschalen vergütet werden, wie es der Bundesrat beantragt. Die Kantone sollen selbst noch entscheiden können, ob sie eine individuelle Pauschale für jede Leistung oder eine allgemeine festlegen, aber ein gewisser Mindestbetrag soll nicht unterschritten werden.

Beim Zuschlag für die Miete der Zimmer, etwa für Nachtassistenzen oder natürlich auch für WG oder andere sehr nützliche Wohnformen, braucht es realistische Kostenschätzungen. Das ist momentan noch nicht der Fall.

Ich kann gleich vorwegnehmen, dass wir deshalb überall der Kommissionsmehrheit folgen werden, mit Ausnahme eben dieser realistischeren Kostenpauschalen und auch der Unterstützung bei der Alltagsbegleitung.