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Stocker Simon · Ständerat · 2024-12-19

Stocker Simon · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-19

Wortprotokoll

Kollege Rieder hat es gesagt: Es ist eines der wichtigen Elemente in diesem Beschleunigungserlass. Erlauben Sie mir deshalb, etwas ausführlicher zu sprechen als üblich.

Ja, die sechzehn Projekte zur Erweiterung der Stromgewinnung durch Wasserkraft wurden am runden Tisch des Bundesrates gemeinsam mit Kantonen, Wasserwirtschaft und Umweltorganisationen als bewilligungsfähig eingestuft. Diese Entscheidung fiel trotz der teilweise erheblichen Eingriffe in die Natur, wobei ausdrücklich betont wurde, dass das Beschwerderecht davon unberührt bleibt. Die Bevölkerung, auch das wurde gesagt, hat sich mit der Annahme der Stromgesetzgebung für diese Projekte ausgesprochen. Doch es gibt ein Aber: Auch demokratisch legitimierte Projekte müssen gesetzeskonform umgesetzt werden und Umweltvorschriften einhalten. Es ist von zentraler Bedeutung, dass das Beschwerderecht aufrechterhalten bleibt, weil es eines der Grundelemente unseres Rechtsstaats darstellt. Zudem steht eine Streichung des Beschwerderechts im Widerspruch zur Aarhus-Konvention, die Betroffenen in der Schweiz den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten garantiert. Eine solche Beschneidung des Rechtsschutzes widerspricht den Prinzipien eines Rechtsstaats. Das müssen wir hier mit aller Deutlichkeit sagen. Darüber hinaus würden der geplante Eingriff in laufende Verfahren und die sofortige Entziehung der Beschwerdelegitimation einen Präzedenzfall schaffen,[NB]der[NB]das[NB]Vertrauen[NB]in[NB]den[NB]Rechtsstaat[NB]erschüttern würde.

In der Ratsdebatte und im Abstimmungsbüchlein wurde zugesichert, dass das Beschwerderecht auch nach Annahme der Stromgesetzgebung und der Wasserkraftprojekte erhalten bleibt. Dieses Versprechen ein halbes Jahr nach der Abstimmung zu ignorieren, würde den Grundsatz von Treu und Glauben verletzen; dies wäre kein gutes Zeichen an die Stimmbevölkerung. Ein grosser Teil der Menschen - das unterschätzen Sie vielleicht - dürfte nur in der Überzeugung zugestimmt haben, dass diese Wasserkraftprojekte unter Einhaltung der Umweltvorschriften umgesetzt werden.

Das Verbandsbeschwerderecht stellt sicher, dass Gerichte bei Bedarf überprüfen können, ob Umweltgesetze befolgt werden. Umweltorganisationen agieren hierbei als Anwälte der Natur und weisen oft auf Verbesserungsmöglichkeiten in den Projekten hin. Durch ihr Fachwissen können sie Mängel identifizieren, die Bauherren ansonsten übersehen würden. Es gibt einen Mehrwert aus diesem Recht; es stellt nicht einfach nur eine Bremse dar, wie Sie es beschrieben haben. So machen denn auch die allermeisten Umweltorganisationen massvoll von ihrem Recht Gebrauch; ich werde darauf zurückkommen. Die Erfolgsquote weist darauf hin: In den letzten zehn Jahren waren 63 Prozent der Verbandsbeschwerden erfolgreich und wurden ganz oder teilweise gutgeheissen oder mittels Vereinbarung zurückgezogen. Nur ein Bruchteil davon richtete sich gegen Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien: Im Jahr 2023 waren es drei, im Jahr 2022 waren es ebenfalls drei, im Schnitt der letzten zehn Jahre waren es etwa sechs Beschwerden pro Jahr. Im Vergleich dazu ist die Erfolgsquote von Beschwerden von Einzelpersonen frappant tiefer: Solche Beschwerden sind nur in 18 Prozent der Fälle erfolgreich und werden ganz oder teilweise gutgeheissen. Da reden wir dann von Tausenden von Fällen pro Jahr. Ja - hier komme ich einen Schritt auf Sie zu -, auch ich habe manchmal kein Verständnis für Einsprachen gegen gewisse Projekte, und ja, sie verhindern, dass wir die Energiewende noch schneller voranbringen.

Lassen Sie mich aber auch einen Blick auf die Zahlen werfen. Ich habe die Zahlen zum Zubau an Anlagen von 2010 bis 2022. Ein Vergleich: Wir haben in diesen zwölf Jahren 165[NB]000 Fotovoltaikanlagen gebaut; wir haben 515 Wasserkraftanlagen gebaut, Kleinwasserkraftwerke, aber auch Pumpspeicherkraftwerke; wir haben 228 Biomasseanlagen gebaut und, jetzt machen Sie die Ohren auf, 28 Windanlagen - 28 Windanlagen! Jetzt stellen Sie diese Zahlen einmal in ein Verhältnis.

Was sagt der Monitoringbericht zur Energiestrategie 2050 des Bundesamtes für Energie, der kürzlich wieder erschienen ist? Seit 2012 lag der Zubau bei den erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft im Durchschnitt bei 415 Gigawattstunden pro Jahr. Der Zuwachs ist grösstenteils auf den Ausbau im Bereich der Fotovoltaik zurückzuführen. Mit der Stromgesetzgebung ist im Mittel ein jährlicher Zuwachs von 2350 Gigawattstunden pro Jahr nötig - 415 Gigawattstunden haben wir jährlich zugebaut, 2350 sind nötig. Bisher war es vor allem die Fotovoltaik, die hier eingeschenkt hat. Sie können sich also ausmalen, wo das Manko liegt. Wir hatten in der Wasserkraft in den letzten zehn Jahren eine Zuwachsrate von durchschnittlich 95 Gigawattstunden pro Jahr. Mit der Stromgesetzgebung ist ein Zielwert von 99 Gigawattstunden pro Jahr vorgesehen.

Diese Zahlen zeigen, wo das Problem liegt. Im Beschleunigungserlass sind jetzt auch schon Massnahmen vorgesehen, die das Ganze beschleunigen werden, und mit den bisherigen Entscheidungen, die die Mehrheit dieses Rates getroffen hat, werden wir - in Ihrer Lesart - ja noch schneller werden.

Ich fasse für Sie nochmals zusammen:

1.[NB]Die Verfahren werden auf zwei Gerichtsinstanzen reduziert, und Entscheidungen müssen innerhalb von 180 Tagen gefällt werden.

2.[NB]Das Verbandsbeschwerderecht für kantonale Organisationen oder kommunale Organisationen entfällt.

3.[NB]Die Nutzungsplanung für die sechzehn Projekte entfällt.

4.[NB]Gerichte sollen neu, soweit möglich, in der Sache selbst entscheiden, also abschliessend. Geht es dennoch einmal an die Vorinstanz zurück, so entfällt die Prüfung sämtlicher massgebender Rügepunkte.

5.[NB]Ebenfalls bereits beschlossen wurde, dass bei den Projekten der Wasserrechtskonzessionen nur noch Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sind.

Alleine mit diesen Änderungen werden jahrelange Verzögerungen ausbleiben. Ich anerkenne, auch Kollege Rieder hat das erwähnt, dass ein Problem besteht, da einzelne Organisationen zum Teil missbräuchlich und ohne Absicht zur Projektverbesserung Einsprache einlegen. Der vorliegende Entwurf beinhaltet denn auch eine mehrheitsfähige Eingrenzung des Beschwerderechts. Bundesrat Rösti hat es in der Debatte vor zwei Tagen schon erwähnt: Bei kantonalen Projekten von nationaler Bedeutung können kommunale und kantonale Organisationen keine Beschwerde mehr einreichen, sondern nur noch nationale Organisationen. Dieser Punkt ist unbestritten. Wir sind also fähig, mehrheitsfähige Eingrenzungen des Beschwerderechts vorzunehmen.

Aber lassen Sie mich zum Schluss auch sagen: Für solche Einschränkungen ist ein Skalpell notwendig. Sie kommen mit dem Vorschlaghammer und schaffen das Beschwerderecht gleich ganz ab. Sie gefährden damit ohne Not - ohne Not! - den gesamten Beschleunigungserlass. Lassen Sie uns die Diskussion um das Verbandsbeschwerderecht ausserhalb des Beschleunigungserlasses weiterführen - es gibt hierzu auch schon Vorstösse -, oder lassen Sie uns das in der Kommission miteinander anschauen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, meiner Minderheit zu folgen.

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