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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-19

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-19

Wortprotokoll

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir wirklich nochmals kurz zur Diskussion zurückblenden, die wir in diesem Rat zum Mantelerlass geführt haben. Der Berichterstatter hat es kurz und gut dargestellt.

Das Konzept der Minderheit besagte, dass eine generell-abstrakte Norm mit dem Schwellenwert einer Importquote von 5 Terawatt geschaffen werden sollte; das war eines der beiden Konzepte. Damit hätte man dann mehr oder weniger deutliche Erleichterungen für verschiedene Projekte erzielt. Wieso ein Schwellenwert von 5 Terawatt? Die Elcom hatte uns dargelegt, dass es beim Überschreiten von 10 Terawatt zu einem ernsthaften Versorgungsproblem in diesem Land kommen würde, weswegen das seinerzeitige Ziel der Minderheit 5 Terawatt war. Zugegeben, das war eine relativ grobschlächtige Lösung, die sich dann hier im Rat nicht durchsetzen konnte; es war aber ein in sich stimmiges generell-abstraktes Konzept.

Die damalige Mehrheit und insbesondere auch der Bundesrat sagten: Es gibt dieses Konzept des runden Tisches, worauf wir uns mit den Verbänden verständigt haben, und dieses Konzept des runden Tisches soll nun in den Anhang dieses Gesetzes geschrieben werden.

Herr Stocker sagt zu Recht, dass die Bevölkerung mit dem Ja zum Mantelerlass wohl auch Ja zu diesen Projekten sagte. Die Bevölkerung ging doch davon aus, dass das, was wir hier verhandelten und was man am runden Tisch verhandelt hatte, tragfähig sei, dass man darauf zählen könne, dass diese projektierte Energieproduktion auch realisiert würde.

Das ist der Kern der Frage: Wollen Sie jetzt gegenüber der Bevölkerung verlässlich sein, oder wollen Sie nochmals eine Runde mit den Verbänden machen, nun einfach vor den Gerichten? Es ist ja nicht so, dass wir das materielle Recht hier irgendwie aushebeln. Sie, Herr Stocker, sagen, der Rechtsstaat werde erschüttert. Es gibt aber weiterhin Umweltverträglichkeitsprüfungen usw., Sie kennen das. Es ist also überhaupt nicht so, dass wir diese Projekte quasi ausserhalb des [PAGE 1419] Rechtsstaates realisieren wollen. Es ist auch nicht so, dass integral einfach alle Verfahrensrechte abgeschafft würden. Beispielsweise ist das Gemeindebeschwerdeverfahren nach NHG nach wie vor in Kraft. Es geht hier lediglich um eine Reduktion bei den Beschwerderechten für Verbände.

Wieso soll es diese Reduktion geben? Die Verbände waren an diesem runden Tisch dabei; das ist die Überlegung, die die Kommissionsmehrheit hier macht. Ich glaube, es geht letztlich um die Frage der Verlässlichkeit.

Herr Stocker, Sie sagen, man wolle das Verbandsbeschwerderecht integral abschaffen. Das stimmt nicht, dem ist nicht so. Die Streichung des Verbandsbeschwerderechts hier bezieht sich nur auf diese Projekte des seinerzeitigen runden Tisches. Darum ist diese Massnahme der Kommissionsmehrheit wirklich konsequent, sie ist auch berechenbar.

Es ist meines Erachtens so, dass das Parlament hier nie gesagt hat, es sei alles klar. Es ist nicht so, dass Versprechen abgegeben wurden, das Verbandsbeschwerderecht würde gelten; ich muss nicht wiederholen, was Herr Burkart gesagt hat. Wir sehen es einfach so: Wenn wir beschleunigen wollen, dann müssen wir hier etwas tun, weil die Realität uns jetzt eingeholt hat. Die Realität ist so, dass wir bei Projekten, die eine hier massgebliche Produktion bringen würden - ich sage "würden", im Konjunktiv -, nach wie vor Beschwerden haben. Das war letztlich der relevante Impuls, der in der Kommission dazu führte, dass wir hier diese Ergänzung beantragen.

Ich bitte Sie darum, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Stocker abzulehnen.