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Wyssmann Rémy · Nationalrat · 2024-12-19

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-19

Wortprotokoll

Ich komme zuerst zu Artikel 14a Absatz 1 Einleitung: Hier unterstützen wir die Minderheit Bircher und wollen dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen. Die Mehrheit der Kommission beantragt hier eine massive Mengenausweitung. Dies lehnen wir ab. Notrufsysteme, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenangebote, Begleit- und Fahrdienste - damit wären wir vollumfänglich einverstanden gewesen. Neu sollen dies aber nur noch enumerative Beispiele sein, und das führt zu einer Mengenausweitung und zu vielem neuen Juristenfutter. Die Anwälte sagen schon jetzt: vielen Dank für die neuen Aufträge.

Ich komme zu Artikel 14a Absatz 1 Buchstabe e: Den Antrag der Minderheit Prelicz-Huber lehnen wir ab. Wir wollen keine zusätzliche Leistungskategorie "Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung sowie Besuchsdienste". Nicht nur, dass auch hier wieder eine finanzpolitisch unverantwortliche Mengenausweitung stattfinden soll, man muss sich auch die Frage stellen, wer denn beim derzeit ausgetrockneten Fachkräftemarkt diese Arbeiten überhaupt bewerkstelligen soll. Eine solche Ausweitung ist reines Wunschdenken. Wir stellen immer mehr fest, dass Leistungskategorien geschaffen werden, die am Schluss gar nicht erfüllt werden können.

Zu Artikel 14a Absatz 1 Buchstabe f: Auch diesen Antrag der Minderheit Prelicz-Huber lehnen wir ab. Wir wollen keine zusätzliche Leistungskategorie "Beratung und Koordination". Die Sozialversicherungsträger haben bereits heute nach Artikel 27 ATSG eine Beratungs- und Koordinationspflicht. Wenn wir hier noch weitere Berater und Koordinatoren in die[NB]Vorlage[NB]einbringen, brauchen wir bald Koordinatoren, die die Koordinatoren koordinieren. Das kann es wirklich nicht sein.

Zu Artikel 14a Absatz 4 erster Teil: Wir wollen dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen und unterstützen deshalb die Minderheit Aeschi Thomas.

Zu Artikel 14a Absatz 4 zweiter Teil: Den Antrag der Minderheit I (Marti Samira) auf Erhöhung des Mindestbetrags auf 15[NB]000 Franken pro Person lehnen wir ab. Ebenso lehnen wir den Antrag der Minderheit II (Prelicz-Huber) auf Erhöhung des Mindestbetrags auf 24[NB]000 Franken pro Person ab.

Zu Artikel 14a Absatz 4 dritter Teil: Die Minderheit Piller Carrard will hier, dass die nach Absatz 1 zu vergütenden Kosten nicht unter die vom Kanton festgelegten Höchstbeträge nach Artikel 14 Absätze 3 und 4 fallen. Eine solch unkontrollierbare Aufhebung der Limiten und damit auch eine zusätzliche finanzielle Belastung der Kantone lehnen wir ab.

Zu Artikel 15 Absatz 3: Die Minderheit Alijaj will, dass die Kantone die freie Wählbarkeit der Leistungserbringer durch die Leistungsberechtigten sicherstellen. Dies erachten wir als nicht notwendig und lehnen es folglich ebenfalls ab.

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