Gutjahr Diana · Nationalrat · 2025-03-03
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-03
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten und diese auch in der Gesamtabstimmung abzulehnen. Weshalb? Ich bitte Sie, mal die Stellungnahmen, die Antworten der Vernehmlassungsteilnehmer durchzulesen.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden führt aus, dass die Leistung von Zuschüssen durch die Suva an die Stiftung EFA, das ist der Entschädigungsfonds für Asbestopfer, grundsätzlich systemwidrig sei; eine Zustimmung sei nur möglich, weil keine andere valable Lösung erkennbar sei. Der Kanton Aargau wie auch die Kantone Appenzell Innerrhoden und St.[NB]Gallen bedauern auch, dass nicht genügend freiwillige Leistungen von Vertretern aus der Wirtschaft eingegangen sind. Auch der Kanton St.[NB]Gallen sieht als Folge, dass am Schluss die Suva die Finanzierung sicherstellen muss. Fraglich sei auch die Aussage, wonach die Finanzierung aus den Ertragsüberschüssen der Suva keine Auswirkungen auf die Versicherungsprämien haben solle; die fehlenden Mittel werden dort auf rund 74 Millionen Franken geschätzt. Mangels anderer Zuschüsse könnte sich die Suva also am Schluss als einzige Geldgeberin gezwungen sehen, mehr Mittel für die Stiftung aufbringen zu müssen. Man muss wissen, dass die Versicherungsprämien der Berufsunfallversicherung von Abzügen aufgrund von Ertragsüberschüssen der Suva profitieren. Kurz: Überschüsse der Suva fliessen früher oder später in Form von Prämienrabatten an die Versicherten zurück. Es handelt sich hier also um Prämiengelder, die eingesetzt werden.
Auch der Schweizerische Gewerbeverband unterstützt die aktuelle Vorlage, schreibt jedoch, dass es unverständlich sei, weshalb die Suva, welche ihren Verpflichtungen, die sie aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben habe, stets nachgekommen sei, nun doch zur Kasse gebeten werde. Auch die SVP bemängelt in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass von den betroffenen Unternehmen nicht genügend Mittel abgeschöpft würden und eine fehlende Bereitschaft der problemverursachenden Branchen zu erkennen sei.
Es ist deshalb grundsätzlich richtig, dass man sagt, dass ehemals asbestverarbeitende Unternehmen gemäss dem Verursacherprinzip für die gesundheitlichen Langzeitfolgen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufkommen müssen. Aber die mit dem vorliegenden Entwurf entstehende Solidarhaftung sämtlicher beitragszahlenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist nicht verursachergerecht. Erträge werden schlussendlich zweckentfremdet, was zu unnötigen höheren Versicherungsbeiträgen führt.
Was erwarten wir? Das BAG spricht für den Weiterbetrieb der Stiftung von Kosten zwischen 25 und 50 Millionen Franken bis 2030, nennt aber keinen definitiven Termin für die Liquidierung der Stiftung. Sobald die Entschädigungsgesuche signifikant abnehmen oder gar ausbleiben, muss die Auflösung der Stiftung rasch vollzogen werden, um Missbrauch verhindern zu können. Es ist aber anzumerken, dass auch in der Kommission einige Mitglieder, die heute in der Mehrheit sind, genau die gleichen Bedenken geäussert haben wie wir, jedoch zu einem anderen Schluss gekommen sind. Der Eindruck, dass die Politik hier den Weg des geringsten Widerstandes geht und die Mittel dort abgeholt werden, wo sie eben im Überfluss vorhanden zu sein scheinen, ohne dass ein grosses Murren entsteht, lässt sich bei dieser Vorlage kaum von der Hand weisen. Die Suva verkauft sich hier als äusserst positiven Monopolisten und stimmt dieser Gesetzesänderung natürlich vorbehaltlos zu. Weitere Ausführungen erübrigen sich.
Ich bitte Sie deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten und sie in der Gesamtabstimmung abzulehnen.