Salzmann Werner · Ständerat · 2025-03-03
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-03
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen, die Motion Kolly wie folgt abzuändern: "Mit dieser Motion verlange ich, dass die Pflicht für Landwirtschaftsbetriebe, die digitale Plattform Digiflux zu verwenden, unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und vereinfacht auf Betriebsebene erfüllt werden kann. Weiter ist die Mitteilungspflicht für Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung, die als Futtermittel eingesetzt werden,[NB]praxistauglich umzusetzen."
Die Abänderung begründet Ihre Kommission wie folgt: Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", hat [PAGE 12] das Parlament 2021 eine Mitteilungspflicht für den Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen sowie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln beschlossen. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass die nach dem Willen des Gesetzgebers vom Bundesamt für Landwirtschaft vorgesehene flächenbezogene Mitteilungspflicht der Pflanzenschutzmittelanmeldung über die Plattform Digiflux für viele der betroffenen Betriebe zu einem unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand führt bzw. nicht umgesetzt werden kann. Die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel kann durch die Meldung auf Betriebsebene aber sichergestellt werden.
Konkret bedeutet dies, dass die Erfassung von Pflanzenschutzmitteln auf Parzellenebene dauerhaft freiwillig bleibt und zu keinem späteren Zeitpunkt in ein Obligatorium überführt wird. Mit der Mitteilungspflicht auf Betriebsebene wird die gesetzliche Anforderung erfüllt. Es darf nicht darüber hinausgegangen werden, zumal der Bundesrat selbst mehrmals erklärt hat, die administrativen Lasten zu senken. Dies entspricht also dem erklärten Ziel des Bundesrates und bewirkt keinen Widerspruch zu seiner Absicht. Die gesetzliche Mitteilungspflicht gilt nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den Gartenbau, für Private und für die öffentliche Hand. Zwingend müssen all diese Anwender gleich behandelt werden, und es dürfen nicht für einzelne Anwender strengere Anforderungen gelten. Es gilt auch hier das Gleichbehandlungsgebot für alle Anwender.
Im Bereich der Nährstoffe verunmöglicht die weit gefasste Definition von Kraftfuttern eine annähernde praxistaugliche Umsetzung der Meldepflicht. Deswegen ist die Meldung von Nebenprodukten aus der Lebensmittelherstellung praxistauglich umzusetzen. Die Veränderung von Nebenströmen in der Tierfütterung ist im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu begrüssen. Eine Unterbindung durch bürokratische Auflagen ist zu verhindern. Konkret heisst dies, dass Meldungen für Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie wie Schotte, Zuckerrübenschnitzel, Futterkartoffeln oder Sortierabfälle von Früchten und Gemüsen dauerhaft freiwillig bleiben. Nur so ist sichergestellt, dass die sinnvolle Kreislaufwirtschaft mit Nebenprodukten aus der Lebensmittelherstellung weitergeführt wird und kein unnötiger Food Waste entsteht. Die Alternative dazu wäre eine Zuführung zu Biogasanlagen, was auch nicht sinnvoll ist.
Es ist positiv zu werten, dass die Verwaltung zugesagt hat, die Düngungsnormen - also die Grundlagen bzw. Grundnormen für die Düngung landwirtschaftlicher Kulturen (Grud-Normen) - zeitgleich mit der Einführung der Mitteilungspflicht anzupassen. Diese Anpassung ist überfällig und dringend notwendig, weil die heutigen Normen nicht mehr der Realität entsprechen. Damit ist eine präzisere und angepasste Düngung gemäss heutigem Ertragspotenzial von Kulturen und Sorten möglich. Dies ist wesentlich in der gesamten Nährstoffthematik.
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit die vereinfachte, betriebsbezogene Variante dauerhaft für alle Anwender weitergeführt werden kann und damit die flächenbezogene Erfassung nicht mehr obligatorisch, sondern auf freiwilliger Basis angeboten wird.
Es ist zudem zentral, dass der Datenschutz und die Datenhoheit für die meldenden Akteure und die Landwirtschaftsbetriebe zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sind. Die gemeldeten Daten dürfen nicht ohne Wissen und ohne Zustimmung der Akteure und Landwirtschaftsbetriebe weitergegeben werden, auch nicht verwaltungsintern. Gleichzeitig ist im Sinne gleich langer Spiesse dafür zu sorgen, dass für ausländische Anbieter von Kraftfutter, Pflanzenschutzmitteln und Dünger bzw. für Direktimporte die gleichen Regeln gelten wie für inländische Anbieter. Das sollte zwar eine Selbstverständlichkeit sein; ich erwähne es hier trotzdem, damit diese Selbstverständlichkeit auch umgesetzt wird.
Im Sinne einer praxistauglichen Lösung für alle betroffenen Akteure, die zugleich dem Umweltschutz dient und den Datenschutz garantiert, beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, die abgeänderte Motion Kolly anzunehmen.