AB 351961
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-04
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat sich an ihren Sitzungen vom 27./28.[NB]Januar 2025 und 24./25.[NB]Februar 2025 mit den Anpassungen des Ständerates an der vom Nationalrat am 21.[NB]Dezember 2023 verabschiedeten Fassung der Vorlage befasst. Sie ist dabei in verschiedenen Punkten dem Ständerat gefolgt und hat die entsprechenden Differenzen ausgeräumt. Verblieben sind zwölf Differenzen, die gewichtigsten davon sind:
Erstens soll es, wie der Ständerat vorschlägt, Projektanten ermöglicht werden, anstelle einer Ersatzmassnahme eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Mehrheit Ihrer Kommission sagt "Ja, aber". Sie hat einer Regelung zugestimmt, die die Ersatzabgabe nur für die sechzehn Wasserkraftprojekte aus dem Stromgesetz, dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, zulässt. Die Projektanten haben dabei einen Betrag zur Sicherstellung der Realisierung von Ersatzmassnahmen zu leisten, der im Falle einer Nichtrealisierung für die Realisierung durch die Kantone verwendet wird. Die Minderheit Pult lehnt sowohl die Version des Ständerates als auch die[NB]Version[NB]der[NB]Mehrheit[NB]Ihrer[NB]Kommission ab und will beim geltenden Recht bleiben, wonach eben keine Ersatzabgabe möglich ist.
Eine zweite gewichtige Differenz betrifft die Gemeinden: Inwieweit soll den Gemeinden ein Vetorecht zukommen? Unser Rat hat eine Bestimmung verabschiedet, wonach die Kantone vorsehen können, dass eine Zustimmung der Standortgemeinde notwendig ist. Der Ständerat wiederum hat dies zugunsten der Gemeinden verschärft und ein grundsätzliches Erfordernis der Zustimmung der Standortgemeinden statuiert, soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt. Die Mehrheit Ihrer Kommission will grundsätzlich dem Ständerat folgen, jedoch ohne Rückwirkung für die kantonalen Regelungen. Die Minderheit I (Vincenz) will die bisherige Regelung unseres Rates beibehalten, sprich daran festhalten und die von der Mehrheit vorgenommene Ergänzung streichen. Die Minderheit II (Egger Mike) will zugunsten der Gemeinden noch weiter gehen als der Ständerat. Sie will, dass die Zustimmung der Gemeinden in jedem Fall Pflicht ist. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass dies die Hoheit der Kantone verletzt.
Die dritte gewichtige Differenz betrifft das Verbandsbeschwerderecht: Inwieweit soll das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt werden können? Zu unterscheiden ist dabei zwischen den sechzehn Wasserkraftprojekten des Stromgesetzes und sonstigen Anlagen von nationalem Interesse, also Solar-, Wind- oder anderen Wasserkraftanlagen. Der Ständerat hat für die erwähnten sechzehn Wasserkraftprojekte des Stromgesetzes das Verbandsbeschwerderecht ausgeschlossen. Der Mehrheit Ihrer Kommission geht das zu weit. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf die Angaben im Abstimmungsbüchlein zum Stromgesetz, wo festgehalten war, dass die Beschwerderechte erhalten bleiben. Die Mehrheit schlägt stattdessen vor, dass das Verbandsbeschwerderecht für diese sechzehn Projekte insofern eingeschränkt werden soll, als drei legitimierte Organisationen gemeinsam Beschwerde erheben müssten. Die Minderheit I (Wasserfallen Christian) will die ständerätliche Regelung übernehmen, also die Streichung des Verbandsbeschwerderechtes für die Wasserkraftprojekte des Stromgesetzes. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass das Volk diese sechzehn Projekte mit dem Ja zum Stromgesetz, zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, ausdrücklich gutgeheissen hat und ihre Realisierung deshalb[NB]nun[NB]voranzutreiben[NB]sei. Die Minderheit II (Clivaz Christophe) stellt sich gegen jegliche Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes und verlangt die Streichung der Bestimmung.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will im Weiteren darauf verzichten, im Beschleunigungserlass Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechtes ausserhalb dieser sechzehn Wasserkraftprojekte festzulegen. Die Minderheit I (Bäumle) will die Einschränkungen hinsichtlich des erwähnten Quorums von drei Organisationen auf alle Anlagen von erneuerbaren Energien ausweiten. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass damit eine tatsächliche Beschleunigung erreicht werden kann. Die Minderheit II (Wasserfallen Christian) will hier noch weiter gehen und das Quorum weiter verschärfen, indem auch 50[NB]000 Aktivmitglieder gemeinsam mit diesen drei Organisationen vertreten sein müssen.
Weiter wurden auch andere Erlasse geändert. Die Änderungen betreffen das Raumplanungsgesetz, das Wasserrechtsgesetz und dann vor allem auch das Stromversorgungsgesetz. Wie die Präsidentin zudem bereits gesagt hat, gibt es einen Erlass 2, der sich mit dem "Solar-Express" beschäftigt, und einen Erlass 3, in dem es um die Abnahme- und Vergütungspflicht gemäss Artikel 15 EnG geht.