Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-04
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-04
Wortprotokoll
Wenn ich die Debatte höre, mache ich mir schon Sorgen um unsere längerfristige Stromversorgung. Sie alle wissen, wir brauchen mehr Strom, wir brauchen deutlich mehr Strom. Was eigentlich unbestritten ist: Die Bevölkerung hat nicht nur über das Stromgesetz abgestimmt, sie hat auch das Klima- und Innovationsgesetz angenommen und damit beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 aus den fossilen Energien aussteigen soll. Ich glaube, das wird von niemandem gross bestritten. Das bedeutet, wir müssen 60 Prozent der heutigen Energieversorgung durch neue Technologien ersetzen. Das wird - neben Technologien wie Power-to-X oder Wasserstoff, die auch eine kleinere Rolle spielen können - vor allem Strom sein.
Sie selbst haben gesagt, dass wir die Erneuerbaren auf 45 Terawattstunden ausbauen sollen. 45 Terawattstunden sind 75 Prozent unserer heutigen Stromproduktion. Ob das mit Blick auf das Bevölkerungswachstum und die Zunahme des Strombedarfs aufgrund neuer Rechenzentren und aufgrund der künstlichen Intelligenz ausreicht, werden wir sehen. Aber unbestritten ist, dass wir deutlich mehr Strom brauchen werden, und für deutlich mehr Strom, das habe ich von Anfang an und auch in meinem Amt als Energieminister klar gesagt, brauchen wir alle Technologien.
Der Bundesrat will mit diesem Beschleunigungserlass den Beweis antreten, dass es jetzt darum geht, die Erneuerbaren mittelfristig auszubauen, d.[NB]h. in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren. Ich habe heute sehr oft gehört, man habe der Bevölkerung beim Stromgesetz versprochen, dass sie weiterhin Beschwerde einreichen kann. Das ist richtig, und richtig ist auch, dass das im Abstimmungsbüchlein steht. Aber der Bevölkerung wurde ebenso versprochen, dass diese sechzehn Projekte gebaut werden können und dass wir im Bereich Wind- und Solaranlagen einen Zubau machen können - und das erwartet die Bevölkerung in erster Linie. Sie erwartet, dass der Stromzubau jetzt vorwärtsgeht.
Weshalb sind wir an diesem Punkt der doch divergierenden Diskussion? Weshalb beschloss der Ständerat, das Verbandsbeschwerderecht zu streichen und die Ersatzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen mit einer Abgeltung zu ersetzen? Der Grund dafür ist die aktuelle Situation. Bis vor wenigen Wochen oder sogar Tagen sah die Situation nämlich noch so aus, dass die drei wesentlichen Stromausbauprojekte - Trift, Gornerli und die Erhöhung der Grimselstaumauer; sie machen zwei Drittel des runden Tisches aus - blockiert waren. Deshalb hat man gesagt: Jetzt bleibt nur noch, das Verbandsbeschwerderecht zu streichen. Dort war keine Bewegung zu sehen. Das Gleiche gilt für sehr viele Windanlagen, das Gleiche gilt für alpine Solaranlagen. Auch bei den paar Anlagen, die kommen, die auf gutem Weg sind, sind Beschwerden der Landschaftsschutzorganisationen hängig. Ja, so geht das nicht!
Nach dem Druck aus dem Ständerat stelle ich mit Befriedigung fest, dass bei den Landschaftsschutzorganisationen - ich habe diese Leute eingeladen - Bewegung entsteht. Das ist sehr erfreulich, das muss ich sagen. Man kann es interpretieren, wie man will, aber ich interpretiere es positiv, dass Aqua Viva nach einem intensiven Gespräch mit verschiedenen Kreisen, auch mit mir, öffentlich bekundet hat, dass man bereit ist, die Einsprache gegen das Trift-Projekt zurückzuziehen. Man wird auch keine Einsprache gegen andere Projekte wie die Erhöhung der Grimselstaumauer vorsehen, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Möglichkeit der Verbandsbeschwerde grundsätzlich im Gesetz belassen wird - ob es dann drei Organisationen sind oder eine - und dass auch die Ausgleichsmassnahmen und Ersatzmassnahmen im Gesetz belassen werden.
Da ist eine Bewegung, und es gibt eine Zusage, die mit einem Communiqué am letzten Freitag öffentlich bekundet wurde. Dies müssen wir in diesem Saal schon auch anerkennen. Diese Organisationen haben ihre Aufgabe. Diese kann man kritisieren, auch ich habe sie vielfach kritisiert, aber sie nehmen die Aufgabe des Schutzes der Landschaft wahr, und das ist eine ehrenhafte Aufgabe. Sie sind jetzt bereit, die Einsprache zurückzuziehen, wenn wir beim Status quo der Vorlage bleiben. Das ist eine Bewegung.
Ich habe ein solches Gespräch auch mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz geführt. Von dieser Seite gibt es Stand heute keine öffentliche Bekundung. Ich darf aber hier sagen, dass der Präsident bereit ist, mit der Geschäftsleitung und dem Stiftungsrat eine Mitarbeit beim Gornerli zu diskutieren. In Bezug auf dieses Projekt wurde keine Einsprache bzw. Beschwerde eingereicht, weil das Projekt noch nicht so weit ist. Man hat mir zugesagt, dass man bereit ist, im Stiftungsrat die Diskussion darüber zu führen, ob man sich in der Begleitgruppe beteiligt und dort auch Möglichkeiten der Erstellung des Gornerli diskutiert, dass man also von der Fundamentalopposition wegkommt. Ob der Stiftungsrat dem zustimmt, werden wir in nächster Zeit sicher hören. Ich hoffe es, denn die Debatte ist noch nicht zu Ende, das Geschäft geht zurück an den Ständerat. Ich rufe natürlich die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und ihren Stiftungsrat auf, es gleich zu tun wie Aqua Viva. Denn die Bevölkerung erwartet, dass diese Projekte erstellt werden, sie erwartet aber auch, dass Ersatzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen getätigt werden.
Ich bitte Sie also eindringlich, dieses Signal aufzunehmen und in Artikel 9a Absatz 3 der Minderheit Pult zu folgen und hier den Status quo zu belassen, wonach auch in Zukunft Ersatzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen umgesetzt werden müssen. Die Stromunternehmen, die Investoren sind bereit, diese Massnahmen zu treffen.
Ich bin Berner Oberländer. Ich möchte nicht, dass der Kanton Bern wegen des Projekts Trift im Oberhasli plötzlich ins Frutigtal kommt und sagt, es brauche jetzt hier Ausgleichsmassnahmen. Man sagt, diese könnten dann ausserhalb der Region geleistet werden. Ich glaube nicht, dass eine Region, die keinen Nutzen hat vom Projekt - von den Arbeitsstellen, von den Investitionen -, dann bereit ist, an einem ganz anderen Ort die Ausgleichsmassnahmen zu gewähren, sei es durch ein Verbot der Produktion, durch ein Freistellen der Landschaft, durch Einschränkungen des Tourismus. Das wird nicht funktionieren. Das wissen auch die Kantone, und deshalb sind sie gegen diese Massnahmen.
Jetzt kann man sich fragen: Warum unterstützt ausgerechnet der Rösti diese Massnahmen nicht? Die Antwort lautet: Weil ich weiss, dass der Beschleunigungserlass damit letztlich in sich zusammenfällt, und dann haben wir gar nichts. Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, dass man nur ans obere kantonale Gericht Beschwerde einreichen kann, dass wir die Verfahren zusammenlegen und damit eine echte Verfahrensbeschleunigung erreichen. Wenn das mit den Ersatzmassnahmen so drinbleibt, ist das Referendum garantiert. Wir haben Erfahrungen, wenn es um das Beschwerderecht geht. Ich wäre erstaunt, wenn das mehrheitsfähig wäre.
Auf der rechten Seite hier drin zuckt man deswegen vielleicht die Schultern und sagt, wir haben andere Möglichkeiten, die dann halt in den Vordergrund rücken. Wir wollen aber kurz- und mittelfristig mehr Strom, und dafür müssen wir diese Verfahren jetzt beschleunigen.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Bundesrat zu folgen, in Anbetracht auch der Bewegung der Schutzorganisationen; man [PAGE 51] kann das Erpressung nennen, man kann sagen, das sei zu spät, aber immerhin, es ist eine Bewegung. Ich glaube schon, dass sie Wort halten werden, sonst wäre ich erstaunt. Sie können sich das gegenüber der Öffentlichkeit nicht leisten, nicht Wort zu halten. Letztlich gewinnen sie damit auch nichts, sie verzögern einfach die Projekte. Die Bevölkerung hat den Projekten des runden Tisches ein nationales Interesse zugestanden. Man kann diese Projekte mit einer Beschwerde einfach um zehn Jahre hinauszögern, aber ich wäre erstaunt, wenn das Bundesgericht diese Projekte, gestützt auf das Stromgesetz, nicht bewilligen würde. Es braucht aber die Möglichkeit von Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen.
Ich habe Verständnis für diese Anträge, die Druck aufbauen. Dieser Druck war da, die Organisationen haben reagiert, und ich bitte Sie eindringlich, dem Minderheitsantrag Pult zuzustimmen, ausser Sie sind grundsätzlich gegen den Beschleunigungserlass, dann ist das etwas anderes. Aber wenn Sie beschleunigen wollen, bitte ich Sie eindringlich, dem Antrag der Minderheit Pult zuzustimmen. Das heisst einfach, dass Sie mit dem geltenden Recht einverstanden sind und keine Änderungen wollen, dass es also für diese Projekte Ersatzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen braucht, und sie werden das vor Ort hinkriegen.
Der zweite Punkt betrifft die Streichung des Verbandsbeschwerderechtes. Ich habe es gesagt, der Ständerat hat hier aus der Not heraus Druck aufsetzen wollen. Der Nationalrat sagt Ihnen nun in der Mehrheit - und ich bitte Sie, dieser zu folgen -, dass es drei legitimierte Organisationen braucht. Deswegen wird nicht das Referendum ergriffen, das wurde von verschiedener Seite auch so zugesagt. Das finde ich zielführend. Die Bundesratslösung wollte am Beschwerderecht gar nichts ändern, aber ich denke, das ist eine Kompromissvariante, die gut geht.
Das sind die zwei wichtigsten Punkte, um diesem Beschluss zum Durchbruch zu verhelfen und eine Beschleunigung zu erreichen - wer auch immer das will. Das gilt für die Wasserkraft, und das gilt für einige Windanlagen. Ich wiederhole die genannte Zahl von 200 Anlagen, basierend auf der Projektentwicklung. Wenn wir einmal 200 Windanlagen und einige Solaranlagen haben, ist das schon sehr viel. Aber dann haben wir die notwendige Winterenergie, um in den nächsten Jahren über die Runden zu kommen.
Also unterstützen Sie bitte die Minderheit Pult bei Artikel 9a Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes und den Antrag der Kommission bei Artikel 12 Absatz 3ter des Energiegesetzes, bei den Ersatzmassnahmen. Daran liegt mir viel. Ich werde mich auch im Ständerat entsprechend dafür einsetzen. Ich werde aber weiterhin das Gespräch mit den Schutzorganisationen führen, damit diese Blockaden jetzt wirklich aufhören. Es darf nicht bei leeren Worten bleiben, und ich glaube daran, dass dies möglich ist. Wir brauchen dringend eine solche Lösung. Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Lösung unterstützen.
Noch einige wenige Worte zu den anderen Anträgen: Zu Artikel 12 Absatz 3ter habe ich gesprochen. Hier ist die Fassung des Ständerates zu streichen. Diese Bestimmung würde bedeuten, dass auch für alle anderen Projekte statt einer Ersatzmassnahme eine Entschädigung geleistet werden könnte. Ich habe es schon gesagt: Das ist nicht zielführend.
Dann haben wir einen wichtigen Aspekt in Artikel 14a Absätze 1 und 1bis des Energiegesetzes. Auch ich bin der Meinung und vertrete sie mit Überzeugung, dass die Gemeinden bei wichtigen Windprojekten mitentscheiden können müssen. Die Mehrheit Ihrer Kommission und der Ständerat haben hier eine gute Lösung gefunden, indem sie sagen, soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt, ist die Zustimmung der Standortgemeinde erforderlich. Das heisst, überall dort, wo der Kanton nichts anderes bestimmt, ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Aber dort, wo ein Kanton sagt, er wolle das anders handhaben, ist es letztlich unserem föderalistischen System geschuldet, dass dann der Kanton bestimmt.
Der Kanton Luzern hat in einer Abstimmung mit 70 Prozent Ja-Stimmen entschieden, dass die Bewilligungskompetenzen auf kantonaler Ebene liegen. Ich bin der Meinung, auch als Föderalist, dass es dies zu akzeptieren gilt. Das bestimmt ja letztlich die Bevölkerung aus diesem Kanton. Ich habe während des Abstimmungskampfs zum Stromgesetz immer gesagt: Ja, das Stromgesetz ändert nichts an den Kompetenzen der Kantone und der Gemeinden. Aber dort, wo der Kanton ganz bewusst sagt: "Wir wollen, dass der Kanton bestimmt und nicht die Gemeinde", ist das, denke ich, auf Bundesebene zu akzeptieren. Das ist letztlich Föderalismus, und die Bevölkerung dort kann auch in Referenden darüber abstimmen. Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 14a Absätze 1 und 1bis der Mehrheit der Kommission bzw. dem Ständerat zu folgen.
Was mir noch wichtig ist: Halten Sie in Artikel 14a Absatz 2 des Energiegesetzes am Beschluss des Nationalrates fest. Das ist eine Übergangsbestimmung, die festhält, dass die Beschleunigungsmassnahmen sofort in Kraft treten, auch wenn der Kanton noch keine Gesetzgebung beschlossen hat. So müssen wir nicht zuwarten, bis dann auch die kantonalen Parlamente ihre Gesetzgebungen angepasst haben.
Dann kommen wir, ich habe schon darüber gesprochen, zu Artikel 14c Absatz 6. Hier bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit I (Bäumle) - drei Organisationen können eine Beschwerde einreichen - zu folgen und nicht dem Ständerat, der das Beschwerderecht grundsätzlich streichen will. Die Begründung habe ich einleitend gegeben.
Ich bitte Sie zudem, in Artikel 18b des Raumplanungsgesetzes der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Suter abzulehnen. Die Minderheit Suter beantragt, dass auch Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Megawatt eine Grundlage im Richtplan benötigen. Das ist eine Erschwerung der Prozesse und unseres Erachtens nicht notwendig. Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Ebenfalls von Bedeutung ist Artikel 54 Absatz 2 des Wasserrechtsgesetzes, auch wenn es sich um eine technische Angelegenheit handelt. Hier wird festgehalten, dass bei einer Erweiterung eines Werks, einer Staumauer, in jedem Fall - auch wenn es eine grössere Erweiterung ist - eine Zusatzkonzession erteilt werden kann. Ohne diesen Artikel gibt es eine gewisse Unsicherheit, dass bei einer umfassenden Erweiterung nach einer Beschwerde plötzlich ein Gericht feststellt, dass es eine gesamte Neukonzessionierung braucht. Ich denke, Gornerli könnte ein solcher Fall sein. Das würde ein solches Projekt natürlich praktisch verunmöglichen bzw. über Jahre verlängern. Deshalb bitte ich Sie auch hier, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen, die den Beschluss des Ständerates etwas ergänzt hat.
Ich komme nochmals zu Artikel 9a Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes: Folgen Sie hier der Minderheit Pult, und zwar in Anerkennung, dass sich die Organisationen bewegt haben und Aqua Viva öffentlich den Rückzug der Beschwerde bekannt gegeben hat. Ich nehme die Organisation beim Wort und erwarte auch, dass sich der Landschaftsschutz entsprechend bewegt - im Interesse der Stromversorgungssicherheit, im Interesse der Dekarbonisierung, aber letztlich auch wieder im Interesse des Naturschutzes, da dann eben Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen getätigt werden können.
Das waren die wichtigsten Bereiche bei den eigentlichen Beschlüssen des Beschleunigungserlasses.
Ich komme abschliessend zur Bitte, auf Entwurf 2 einzutreten und bei Artikel 71a diese kleine Erleichterung zu ermöglichen. Wir haben in guten Treuen unter Druck bei der Strommangellage den "Solar-Express" beschlossen. Ja, ich gebe zu, dort sind viele technische Probleme entstanden. Ja, ich gebe zu, es ist auch eine Frage der Kosten. Es gibt im Bereich "Solar-Express" aber einige gute Projekte. Sie werden keine Wunder bewirken, und auch wenn wir am Schluss nur 0,5 Terawattstunden mehr Winterstrom haben, ist das für die Winterversorgung bedeutend. Im Sinne auch der Kohärenz und der Zuverlässigkeit der Politik gegenüber Investoren kann es doch nicht sein, dass jene paar Projekte, die auf Kurs sind, aber bei denen es nicht gelingt, bis Ende dieses Jahres 10 Prozent Strom einzuspeisen, jetzt einfach abgewürgt werden. Damit ginge auch einiges an Planungsgeld verloren.
Es ist nicht zielführend, wenn wir überall sagen: Hier ist es gescheitert, da ist es gescheitert. So werden wir am Schluss [PAGE 52] keinen Strom mehr haben. Am Schluss zählt jedes Kilowatt Winterstrom. Ich bin der Letzte, der sagt, dass wir unser Land mit alpinen Solaranlagen oder mit Windanlagen überbauen müssen. Aber die paar Anlagen, die kommen, werden uns in den nächsten Jahren über den Winter helfen.
Deshalb bitte ich Sie, hier einzutreten, damit diese paar Anlagen, die kommen, auch gefördert werden können. Neue Projekte müssen dann die Bedingungen gemäss Stromgesetz erfüllen, deshalb lehnen wir auch alle Ergänzungen oder Änderungen des "Solar-Expresses" klar ab. Ich bitte Sie, dieser Erleichterung zuzustimmen, sodass Projekte, die bereit sind, gefördert werden können.
Wir haben zugesagt und der Kommission versichert, dass das Bundesamt für Energie dem Bundesrat in der Energieförderverordnung einen Vorschlag machen wird, wonach Projekte, die deutlich zu teuer sind, nicht gefördert werden. Das werden wir in der Verordnung machen. Unverhältnismässig teure Projekte werden wir nicht unterstützen; diese Flexibilität hat der Bundesrat.
Nochmals: Es gibt ein Entgegenkommen, das in dieser Form nicht hätte erwartet werden können. Ich habe nicht erwartet, dass Aqua Viva sagt, man ziehe diese Beschwerde zurück. Wenn das der Fall ist, kann das Trift-Projekt in relativ kurzer Zeit gebaut werden. Es braucht dann die Einigung bezüglich der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Sie können jetzt den zweiten Schritt tun, auch mit der Unterstützung der Minderheit Pult, und das Verbandsbeschwerderecht nicht abschaffen, sondern es jeweils drei Organisationen geben. Bitte tun Sie das. Bitte tun Sie das, damit wir die drei Projekte jetzt bauen können. Damit können wir zwei Drittel bauen und jetzt endlich vorwärtsmachen mit dem Winterstromzubau. Machen Sie nicht bei der gegenseitigen Blockade mit. Vorhin hat jemand "töipelen" gesagt. "Töipelen" Sie nicht - stimmen Sie diesem Kompromiss zu. Das ist eine einmalige Chance. Wenn der Ständerat auch zustimmt und die Schutzorganisationen Leih halten und vor dem Ständerat auch die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz sagt, man mache keine Beschwerde, man könne mit ihnen konstruktiv diskutieren, dann werden wir das bauen und für die nächste Generation etwas Gutes tun. Gegen Wasserkraft hat nämlich eigentlich niemand etwas.