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Maissen Theo · Ständerat · 2003-06-05

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Nachdem sich Kollege Brändli entschuldigt hat, habe ich es als Zweitunterzeichner übernommen, diesen Minderheitsantrag zu begründen. Damit man diesen Antrag versteht, muss ich einen Bezug zu Absatz 2 herstellen.

Ich habe mich stets dafür eingesetzt, dass das Berggebiet bei der Entlassung aus der Milchkontingentierung einen Vorlauf von zwei bis drei Jahren hat, wie es in Absatz 2 vorgesehen war. Ich habe mich nicht besonders dafür stark gemacht, dass dies für die Bio-Betriebe gilt. Die Bio-Betriebe haben bereits frühzeitig kundgetan, sie seien an einer solchen vorzeitigen Entlassung aus der Milchkontingentierung nicht interessiert.

Warum habe ich mich für diesen Vorlauf eingesetzt? Ich habe mich dafür eingesetzt, weil ich vollständig davon überzeugt bin, dass dies die Chance für das Berggebiet gewesen wäre, seine Strukturen in der Landwirtschaft dergestalt zu optimieren, dass Betriebe, die für die Milchproduktion geeignet sind, ihre Milchproduktion entsprechend den regionalen Absatzmöglichkeiten ausdehnen, ohne dass sie wie heute für teures Geld Kontingente zukaufen oder mieten müssen. Es hätte also eine Ausweitung, ein Erhalt der Produktionsanteile auf Betrieben stattgefunden, die von ihrer Struktur her dafür geeignet sind. Man weiss, dass die Milchproduktion, wenn sie einigermassen rentabel sein soll, auch im Berggebiet eine gewisse Grösse der Betriebe braucht.

Einerseits wollte ich damit ermöglichen, dass die Betriebe, die diese Chance, die diese Voraussetzung haben, einen erleichterten Zugang zu einer Optimierung ihrer Struktur erhalten hätten. Andererseits wäre es Betrieben, die für die Milchproduktion nicht so geeignet sind, leichter gefallen, sich auf etwas anderes, z. B. auf die Mutterkuhhaltung, zu spezialisieren. Dieser Strukturwandel wäre mir im Hinblick darauf, dass wir in einer verstärkten Konkurrenzsituation sind, notwendig erschienen. Weil das Berggebiet durch die natürlichen Bedingungen benachteiligt ist, wäre es gerechtfertigt gewesen, ihm hier als Kompensation zu den natürlichen Unterschieden gegenüber dem Talgebiet einen Vorsprung zu geben. Das Gegenargument, das zum Teil vorgebracht worden ist - es würden dann Fehlinvestitionen getätigt -, zieht in meinen Augen nicht, weil eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren eben zu kurz ist, um hier in grösserem Umfange Fehlinvestitionen zu tätigen.

Ein weiterer Punkt, der mich hier sehr beschäftigt hat, ist der Erhalt der Käsereien in diesen Gebieten. Zum Teil sind es Genossenschaften, zum Teil sind es gewerbliche Käsereien. Diese sind gefährdet, wenn nun im Hinblick auf die Aufhebung der Milchkontingentierung noch mehr Betriebe aus der Milchproduktion aussteigen, ohne dass andere Betriebe die Chance haben, ihre Milchproduktion auszudehnen. Diese Käsereien haben dann zum Teil zu wenig Milch und gehen ein, obwohl das regionale Produkt, das sie produzieren, an sich abgesetzt werden könnte.

Was ist die Ausgangslage für meinen Minderheitsantrag? Ich möchte, dass im Berggebiet Produktionsanteile für die Milchproduktion möglichst erhalten bleiben, wenn nicht noch ausgedehnt werden, und zwar dort, wo interessante regionale Produkte hergestellt werden können.

Warum vertrete ich diese Position nicht mehr bei Absatz 2? Ganz einfach deshalb, weil wir von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) mit Vertretern der Bauernverbände in den Berggebieten Rücksprache genommen und festgestellt haben, dass diese unisono kein Interesse an einem Vorlauf haben. Ich muss sagen, ich verstehe die Welt nicht mehr! Ich verstehe nicht, dass diese Verbände eine Chance, die man ihnen auf dem Silbertablett darbringt, nicht wahrnehmen wollen. Wahrscheinlich merken sie es dann in fünf, sechs Jahren, dass das für sie gut gewesen wäre. Ich halte das hier fest: Diese Richtung ist falsch, aber ich selber produziere zu Hause keine Milch, ich brauche keine Milch abzusetzen. Ich verzichte also bei Absatz 2 darauf, den Minderheitsantrag beizubehalten.

Bei Absatz 3 müssen wir aber eine Öffnung in diese Richtung machen, dass jenen Berggebieten und Regionen, die besonders aktiv sind und wo die Produzentinnen und Produzenten etwas machen und diese Chance nutzen wollen, die Möglichkeit gegeben wird - wenn sie sich entsprechend organisieren -, dass sie vorzeitig aus der Milchkontingentierung entlassen werden.

Ich bitte Sie deshalb, einen bescheidenen Teil der Vorstellung, die einmal in Absatz 2 formuliert war, in Absatz 3 aufzunehmen und in diesem Sinne die Minderheit I zu unterstützen.