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Herzog Eva · Ständerat · 2025-03-04

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-04

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat uns schon in die Geschichte zurückgeführt und gesagt, wie lange wir die Diskussion schon führen. Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist allseits unbestritten, aber es gibt eben verschiedene Modelle. Der Mehrwert der Individualbesteuerung besteht darin, dass sie nicht nur die Heiratsstrafe abschafft, sondern auch zusätzliche Erwerbsanreize für Zweitverdienende setzt. Dies entspricht den heutigen Verhältnissen besser. Es zeigt sich auch in der Entwicklung der Rechtsprechung auf Bundesebene, also bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtes: Seit dem zitierten Urteil von 1984 bis zu den Leiturteilen von 2020 hat sich einiges verändert.

Es ist, glaube ich, unbestritten, dass die Vorlage verfassungsmässig korrekt ist, sonst würden wir sie hier gar nicht diskutieren. Ja, wir machen eine grosse Steuergesetzrevision. Was uns hier vorliegt, ist eine sehr grundsätzliche Revision. Es ist ja immer so, dass alles ganz einfach wäre, wenn man eine Besteuerung der natürlichen Person auf der grünen Wiese machen könnte. Jeder und jede würde seine bzw. ihre Steuererklärung ausfüllen, wie vor der Heirat, nach einer Trennung oder Scheidung oder nach dem Tod des Ehepartners. Einfach zur Erinnerung: 40 bis 50 Prozent der Ehen werden geschieden. So hätte auch jeder und jede einen Überblick über seine bzw. ihre finanziellen Verhältnisse, es gäbe gleiche Anreize für Erwerbstätigkeit, wir hätten gar keine Diskussion.

Aber, wir wissen es, leider starten wir nicht auf der grünen Wiese. So ist es wie bei jeder Steuergesetzrevision: Es gibt Gewinnerinnen und Gewinner, und es gibt Verliererinnen und Verlierer. Alle vergleichen die Revision mit dem Ist-Zustand oder vergleichen sich mit anderen, und man will nicht zu den Verliererinnen und Verlierern gehören, das ist klar. Aber was ist die Konstante? Die Konstante ist, dass Steuergesetzrevisionen aus diesem Grund natürlich Geld kosten. Wenn sie kein Geld kosten würden, dann wäre die Gruppe derjenigen, die verlieren, viel zu gross. Deshalb muss man, wenn man eine grundsätzlich neue Besteuerung schaffen will, Geld in die Hand nehmen - mit dieser Vorlage 1 Milliarde Franken für Bund und Kantone. Aber wie man uns in der Kommission kurz vor der Session sagte, werden die Ausfälle aufgrund der Bundesratsvorlage nach neuen Berechnungen, nach dem Ausgleich der kalten Progression von 2024 auf 2025, noch 870 Millionen Franken betragen.

Ich habe gesagt, die eine Konstante sei, dass Steuergesetzrevisionen Geld kosten würden. Die andere ist, dass Gesetze auf veränderte Gegebenheiten reagieren und nicht umgekehrt. Es ist in der ganzen Debatte immer wieder gesagt worden, man wolle ein neues Modell überstülpen; das klingt dann so, als ob man einer Mehrheit etwas Neues überstülpen möchte, das sie gar nicht will. Das ist ja unmöglich, Gesetze machen das auch gar nicht.

Es wird der Eindruck vermittelt - auch hier klang es schon wieder an -, man schade den Familien schlechthin. Das wäre nur dann möglich, wenn die Familien wirklich mehrheitlich aus Einverdienerfamilien bestehen würden. Das stimmt so nicht mehr. Gemäss Bundessteuerstatistik machen etwa 71 Prozent der Nichtrentner unter den Ehepaaren einen Zweiverdienerabzug geltend. Es gibt also bedeutend mehr Haushalte, in welchen beide Partner bzw. Partnerinnen arbeiten. Weitere Hinweise gibt die hohe Erwerbstätigkeit der Mütter minderjähriger Kinder. Gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung waren 82 Prozent der Mütter im Jahr 2021 auf dem Arbeitsmarkt tätig. Die Erwerbsquote der Mütter hat sich seit den Neunzigerjahren stark erhöht, was sicher auch mit dem neuen Familienrecht zusammenhängt, das 1988 in Kraft getreten ist. Neben der besseren Ausbildung von Frauen brachte es das neue Familienrecht unter anderem mit sich, dass eine Ehefrau nicht mehr die Unterschrift ihres Mannes brauchte, wenn sie eine Arbeit aufnehmen wollte. 78 Prozent der erwerbstätigen Mütter arbeiten Teilzeit. Es besteht also eine hohe Erwerbsquote, aber viel Teilzeitarbeit. Dies hat sich in den vergangenen Jahren aber auch entwickelt. Während in den Neunzigerjahren noch eine deutliche Mehrheit der Mütter unter 50 Prozent ausser Haus arbeitete, lag das[NB]Erwerbspensum[NB]im Jahr 2021 bei einer Mehrheit doch bei 50 bis 89 Prozent.

Das sind viele Zahlen, aber sie scheinen mir wichtig, weil sie zeigen, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse verändert haben. Der Entwurf, der hier vorliegt, ist eine Gesetzgebung, die sich diesen gesellschaftlichen Veränderungen anpasst und die negativen Anreize, die im heutigen Steuergesetz für zweitverdienende Personen bestehen, abschwächen und beheben will. Interessant war eine Zuschrift, die Sie im Vorfeld der Debatte wahrscheinlich auch bekommen haben. Es wurde in Bezug auf die Einverdienerfamilien auch schon von Minderheitenschutz gesprochen, was doch zeigt, dass sich die Diskussion entwickelt und die Statistiken gelesen werden.

Das Bundesgericht hat den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen in seinen Leiturteilen - ich habe es eingangs gesagt - und mit einem wesentlichen Urteil im Jahr 2020 auch Rechnung getragen. Mit der Begründung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ja umgesetzt sei, sei die Ehe nun für den nicht erwerbstätigen Teil nicht mehr eine Lebensversicherung und seien Unterhaltszahlungen damit nicht mehr selbstverständlich. Also, auch wer zehn, zwanzig Jahre nicht am Arbeitsmarkt teilgenommen hat, soll nach einer Scheidung selber für seinen bzw. ihren Unterhalt sorgen. Damit dies einfacher ist, ist es besser, dem Arbeitsmarkt nicht so lange fernzubleiben, wenn auch Arbeit sich lohnen muss. Und damit sind wir wieder bei dieser Vorlage.

Es wurde gesagt: Es handelt sich hier um eine Massnahme, um das immer noch brachliegende Potenzial abzurufen, das hauptsächlich bei Frauen besteht. Es betrifft natürlich nicht nur die Frauen, aber doch in der Tendenz. Die Zahlen zeigen jedenfalls, dass grossmehrheitlich Frauen Teilzeit arbeiten. Es gibt hier ein Potenzial, um dem Arbeitskräftemangel beikommen zu können und diese Lücken nicht[NB]ausschliesslich durch Migration füllen zu müssen.

Ein anderes wichtiges Argument mit Blick auf die Gleichstellung, auf die Bekämpfung der Altersarmut von Frauen und auf die zu tiefen Renten im Alter ist: Wenn man seine eigene Steuererklärung ausfüllt, hat man einen Überblick über seine Finanzen und achtet mehr auf die finanzielle Selbstständigkeit, die ja die Grundlage für jegliche Gleichstellung ist.

Die Kantone sind - das wurde schon erwähnt - von dieser Vorlage nicht begeistert. Zum Argument des administrativen Mehraufwands wäre, meine ich, nur zu sagen, dass man, wenn man allein danach gehen würde, das Stimmrecht für Frauen ja auch nie hätte einführen dürfen. Schliesslich gab das doch auch ein bisschen mehr zu tun, aber die Gesellschaft wollte das. Ich glaube, der Mehraufwand darf kein Grund dagegen sein. Einmalige Umstellungen wird es geben, doch das ist eine Investition, zumal sich dies bei zunehmender Digitalisierung dann mit der Zeit einrenken sollte.

Es wurde auch gesagt, dass man ja den Modellen der Kantone folgen könnte. Es gibt Splitting-Modelle, Flatrate-Tax-Modelle. Kollege Hegglin hat gesagt, dass man das auf Bundesebene machen könnte. Allerdings würde das massive Ausfälle bescheren. Die Ausfälle wären gigantisch, da die direkte Bundessteuer eine relativ starke Progression hat. Das wäre, glaube ich, nicht stemmbar, zumal zu vermuten ist - was ich, ohne Juristin zu sein, tue -, dass der Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit schon geritzt würde. Wir mussten also ein anderes Modell finden. Der Bundesrat hat eines gefunden und legt uns dieses im indirekten Gegenvorschlag vor.

Kollege Wicki hat es ausgeführt: Es handelt sich um eine Veränderung des Tarifs und nicht einfach um eine Veränderung für Zweitverdiener in den obersten Dezilen. Vielmehr wurde der ganze Tarif angepasst, wobei die prozentual höchste [PAGE 33] Entlastung bei den unteren und mittleren Einkommen anfällt. Es gibt sogar eine Mehrbelastung bei den obersten Dezilen, da die Progression verschärft worden ist. Das ist nötig, weil ansonsten die Ausfälle zu gross wären. Diese Veränderung am Tarif kommt allen zugute, die direkte Bundessteuer zahlen, und fällt ausgeglichen und gleichmässig aus. Diejenigen, die heute keine direkte Bundessteuer zahlen, zahlen auch künftig keine, was auch festzuhalten ist. Da die Individualbesteuerung auf jeder Ebene, also auf kantonaler und kommunaler Ebene, umgesetzt werden muss, weil der administrative Aufwand für verschiedene Steuergesetze oder Steuermodelle nun wirklich viel zu gross wäre, wird natürlich auch die kantonale Umsetzung noch ihre Effekte haben.

Die Höhe der Ausfälle ist nicht bekannt, vielleicht gibt es keine oder kaum Ausfälle; es muss nicht sein, dass es Ausfälle gibt. Wie schon gesagt wurde, haben die Kantone ihre Steuergesetze auch schon angepasst: Sie haben die Heiratsstrafe gemildert oder abgeschafft, aber mit verschiedenen Modellen. Wenn sie es mit einem Zweitverdienerabzug gemacht haben, kommt es eher in die Richtung dessen, was wir hier haben; wenn sie es aber mit Splitting-Modellen gemacht haben, dann ist zwar die Heiratsstrafe abgeschafft, aber die Erwerbsanreize fehlen. Bei einem Splitting-Modell, vor allem bei einem Faktor 2, profitieren die Einverdiener-Haushalte am meisten. Der Anreiz für die zweite Person in einem Haushalt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ist nicht da. Dieser Effekt ist nach der Einführung eines Splitting-Modells noch grösser als beim Zustand, der vorher herrschte.

Aber die Kantone werden das machen. Die Beschäftigungseffekte wurden schon genannt. Natürlich kann man nicht sagen, soundso viele werden es sein - aber es wird Beschäftigungseffekte geben. Ich habe vorhin die Einführung des neuen Familienrechts im Jahr 1988 erwähnt. Man hat nachher gesehen: Können Frauen selber entscheiden, ob sie arbeiten wollen, hat das einen Beschäftigungseffekt. Die Erwerbsquote und vor allem die Höhe der Pensen sind gestiegen. Ich sage jetzt: Das wird auch hier wieder der Fall sein. Zur Höhe der Einnahmenausfälle und möglichen Kompensationen durch die Aufnahme von Erwerbstätigkeit werde ich mich bei einer Minderheit äussern, die ich vertreten darf. Zu meinen anderen Minderheiten werde ich mich auch gerne nachher äussern.

Ich bitte Sie natürlich, auf die Vorlage einzutreten.