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Wicki Hans · Ständerat · 2025-03-04

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-04

Wortprotokoll

Wir kommen zur ersten Differenz gegenüber dem Nationalrat. Es geht im Grundsatz um die Höhe des Kinderabzugs sowie um die Frage der allfälligen Übertragung dieses Abzugs auf beide Elternteile. Unsere Kommission folgt dabei der Auffassung, dass ein Kinderabzug sinnvoll ist. Sie stimmt auch dem Grundsatz zu, dass dieser Abzug je zur Hälfte des Maximalbetrags auf die Eltern aufgeteilt wird. Allerdings entsteht hier nun ein Problem für den Fall, in welchem ein Elternteil über kein oder nur über ein geringes Einkommen verfügt. In solchen Konstellationen sind Eltern gegenüber denjenigen Eltern, welche den Betrag effektiv bei beiden Einkommen abziehen können, steuerlich schlechtergestellt. Denn bei Ehepaaren mit einer ungleichen Einkommensverteilung würden die Abzüge ins Leere laufen.

Mit dem vorliegenden Antrag der Mehrheit soll deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, den Abzug des einen Elternteils auf den anderen zu übertragen, dies im Umfang des Betrages, der beim einen Elternteil nicht abgezogen werden kann. Diese Berechnung betrifft auch die Drittbetreuungskosten. Zu bemerken ist, dass diese Regelung natürlich zivilstandsneutral formuliert wurde. Es spielt also keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Dieser Übertrag ist in der Fassung des Nationalrates nicht vorgesehen. Mit seiner Einführung resultieren natürlich nochmals geringere Steuereinnahmen. Dies hätte zur Folge, dass die Mindereinnahmen für Bund und Kantone die Zahl von rund 1 Milliarde Franken übersteigen würden. Um dies auszugleichen, muss im Gegenzug der Kinderabzug angepasst werden. Statt 12[NB]000 Franken gemäss Beschluss des Nationalrates beantragt unsere Kommission daher 10[NB]700 Franken. Damit erfolgt die Einführung des Übertrags gegenüber der nationalrätlichen Fassung steuerneutral. Man mag diesen Antrag wie der "Nebelspalter" in seinem neuesten Bundeshaus-Briefing als "Pflästerlipolitik" bezeichnen, doch im Endeffekt entspricht er einer finanzpolitischen Verantwortung, um sowohl dem Anliegen der Steuergerechtigkeit als auch den finanziellen Anforderungen des Bundes und der Kantone Rechnung zu tragen.

Im Vergleich zum heutigen Abzug von 6800 Franken stellen die 10[NB]700 Franken zudem eine beachtliche Erhöhung für Eltern dar, ebenso für Alleinerziehende, die vom Übertrag nicht direkt profitieren. Gegenüber dem heutigen Recht hätten Alleinerziehende grundsätzlich eine höhere Belastung, denn bis anhin besitzen sie ein Tarifprivileg, da sie faktisch wie Ehepaare besteuert werden. Mit den 10[NB]700 Franken wird diese Mehrbelastung auch bei ihnen abgefedert. Letztlich profitieren also gemeinsam erziehende Eltern ebenso wie Alleinerziehende von dieser Erhöhung.

In der Kommission wurde dieser Antrag mit 10 zu 2 Stimmen angenommen. Ich danke Ihnen, wenn auch Sie dem Antrag der Mehrheit folgen.

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