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Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-05

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Ich bin von Beruf Landwirtschaftslehrer. Das ist auch die Offenlegung meiner Interessenbindung in dieser Frage. Wer mir nun schlecht gesinnt ist, kann denken, ich rede pro domo. Weil ich jedoch noch immer vom vielleicht etwas naiven Glauben beseelt bin, ich übe mit meinem Beruf ein ordentliches Handwerk aus, können Sie auch nachvollziehen, dass ich überzeugt bin, dass es für die Zielerreichung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik und für diejenige dieses Gesetzes richtig und auch wichtig ist, dass diejenigen, die Direktzahlungen für die Erbringung ihrer Leistung erhalten, über eine gewisse minimale Ausbildung verfügen sollten.

Direktzahlungen begründen sich gemäss diesem Gesetz in erster Linie als Abgeltung einer Leistung, die für die Gemeinschaft erbracht wird. Das Erbringen dieser Leistungen setzt jedoch Fähigkeiten und Kenntnisse voraus, die irgendwo erworben werden müssen. Fachliches Know-how über produktionstechnische, aber auch - insbesondere bei dieser Frage - über ökologische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sind Voraussetzungen, dass die von der Öffentlichkeit investierten Mittel auch sinnvoll und zweckmässig und mit einem möglichst hohen Rendement eingesetzt werden. Ein Verzicht auf jegliche Ausbildungsanforderung käme geradezu einer Geringschätzung der abgegoltenen Leistung gleich. Sie wäre auch eine Geringschätzung der beruflichen Qualifikationen, die ein Landwirt mitbringen muss, damit er im heutigen schwierigen Umfeld eine Zukunftschance hat. Ich bin davon überzeugt, dass ein Franken Direktzahlungen im Sinne der Gesetzgebung mehr erreichen kann, wenn er an jemanden ausbezahlt wird, der ihn dank fachlichem Wissen auch optimal einsetzen kann.

Wir haben in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung an anderen Orten, wo der Staat selber finanziell nicht beteiligt und nicht betroffen ist, Forderungen an die landwirtschaftliche Ausbildung gestellt. Ich erwähne etwa das bäuerliche Bodenrecht, gemäss dem jemand nur einen Betrieb erwerben kann, wenn er über eine entsprechende Eignung verfügt, und unter Eignung wird primär die landwirtschaftliche Ausbildung verstanden. Das Gleiche gilt für die bevorzugte Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie im bäuerlichen Erbrecht. Eine landwirtschaftliche Ausbildung ist übrigens auch Voraussetzung für Investitionshilfen durch die Öffentlichkeit.

Mit der Aufnahme dieser Bestimmung möchte ich nämlich verhindern, dass irgendwelche unqualifizierten Quer- und Wiedereinsteiger die Strukturentwicklung - das heisst das Wachsen der überlebenswilligen Betriebe - hindern, indem eigenes Land oder Pachtland zurückbehalten oder gar zurückgenommen wird, um es dann im Nebenverdienst als Hobby zu bebauen und nebenbei noch einige Hundert oder Tausend Franken Direktzahlungen einzustreichen.

Mit meinem Zusatz, dass der Bundesrat die Einzelheiten und Ausnahmen - notabene muss er das natürlich nachher auf der Verordnungsstufe regeln - zu bestimmen habe, möchte ich den in der WAK geäusserten Ängsten entgegentreten. Es geht mit Sicherheit nicht darum, irgendwelche übertriebenen Anforderungen zu stellen oder auf jeden Fall als Voraussetzung den Erwerb eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses festzulegen. Den regionsspezifischen Gegebenheiten vor allem im Berggebiet soll entsprechend Rechnung getragen werden. Auch sollen die bis anhin für Direktzahlungen berechtigten Betriebsleiter nicht plötzlich ausgeschlossen werden. Ich würde hier für eine grosszügige Besitzstandswahrung plädieren.

Wie ich einer Arbeit des Bundesamtes für Landwirtschaft entnehme, hat sich das Amt bezüglich der Umsetzung des Beschlusses des Nationalrates bereits verschiedene Gedanken gemacht. Mit meiner Öffnung der Bestimmung soll auch den Bedenken derjenigen Rechnung getragen werden, die keine allzu restriktive Lösung wollen. Wenn wir für die Akzeptanz der Direktzahlungen in der breiten Öffentlichkeit etwas tun wollen, dann tun wir gut daran, diese sinnvolle und auch massvolle Bestimmung aufzunehmen, zumal die Landwirtschaft selbst ja diese Forderung stellt. Was bei vielen Leistungen und Tätigkeiten im Gewerbe und bei den Dienstleistungsbetrieben schon lange eine absolute Selbstverständlichkeit, ja sogar in vielen Berufen eine unabdingbare Voraussetzung ist, nämlich im Hinblick auf die Ausbildung eine genügende Qualifikation auszuweisen, dürfte, meine ich, auch hier gefordert werden.

Staatliches Geld an etwas Bildung zu knüpfen kann hier nicht so falsch sein.