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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-05

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat will die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Schweiz künftig Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und [PAGE 52] anderer Schwerstkriminalität nutzen kann. Flugpassagierdaten respektive Passenger Name Records (PNR) beinhalten Informationen, die Sie und ich als Passagiere bei einer Flugbuchung angeben. Die Bearbeitung dieser PNR-Daten ist ein effizientes und wichtiges Instrument, das bereits in vielen Staaten erfolgreich eingesetzt wird.

Dass sich ein solches Instrument bewährt, konnte ich im letzten November selbst erleben. Ich war bei der niederländischen Passenger Information Unit (PIU) zu Besuch. Ich erhielt dort einen Einblick in den Nutzen der Bearbeitung von Flugpassagierdaten für die Verfolgung von schwerer Kriminalität und Terrorismus. Die niederländische Polizei zeigte mir, wie mit einem spezifischen Suchprofil auf einer bestimmten Flugstrecke zahlreiche Treffer erzielt werden können - Treffer, die dann eine zentrale Rolle bei der Ermittlung gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel spielen.

Warum wollen wir dieses Instrument auch für die Schweiz nutzen, und was bringt es uns konkret? Ich fasse noch einmal die aus Sicht des Bundesrates wichtigsten Gründe zusammen:

1.[NB]Wir wollen eine rechtliche Lücke schliessen. Bereits heute müssen Schweizer Fluggesellschaften ihre PNR-Daten den Behörden der EU-Staaten oder den USA und Kanada übermitteln. Die Schweizer Behörden dürfen jedoch die PNR-Daten selbst nicht bearbeiten oder im Ausland einfordern. Dafür fehlt eine gesetzliche Grundlage, die wir jetzt schaffen wollen.

2.[NB]Wir wollen internationale Verpflichtungen und Standards erfüllen. Die Bearbeitung von PNR-Daten ist heute ein wichtiges, international anerkanntes und etabliertes Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität. Es gibt internationale Vorgaben der UNO und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation an alle Mitgliedstaaten, diese PNR-Daten zu nutzen.

3.[NB]Wir wollen uns an die internationale Praxis anpassen. Mit dem Flugpassagierdatengesetz setzen wir diesen Standard um, den bereits über siebzig Staaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, anwenden. Sie nutzen die Daten, um gesuchte Straftäter zu identifizieren, internationale Netzwerke im Terrorismus und Drogenhandel aufzudecken und Opfer von Menschenhandel zu schützen.

4.[NB]Wir wollen dieses Instrument für uns nutzen, damit die Schweiz nicht zu einer Sicherheitslücke innerhalb von Europa wird. Auch die Schweiz muss ihren Beitrag an die Sicherheit leisten. Ohne die Nutzung von PNR-Daten droht die Schweiz zu einem Schlupfloch für Schwerstkriminelle zu werden, denn diese können so unerkannt in der Schweiz landen und damit in den Schengen-Raum gelangen. Mit der Einführung dieses Gesetzes schliesst die Schweiz eine bedeutende Lücke in ihrem Instrumentarium zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.

5.[NB]Schliesslich gibt es auch gewichtige wirtschaftliche Gründe für diese Vorlage. Wir wollen die Landerechte der Schweizer Fluggesellschaften und die internationale Anbindung der Schweiz im Luftverkehr sichern. Es drohen den Schweizer Fluggesellschaften erhebliche Nachteile, wenn sie die PNR-Daten nicht an die Anflugdestinationen liefern. Es könnten ihnen Bussen auferlegt oder Landerechte entzogen werden. Falls die Schweiz bei diesen internationalen Standards nicht nachzieht, riskiert sie eine Schwächung ihrer Luftverkehrsanbindung und damit Nachteile für die Wirtschaft.

Die Sicherheit der Schweiz steht im Zentrum dieser Vorlage, der Schutz der Daten aber ebenso. Der Bundesrat hat darauf geachtet, dass die Vorlage diesbezüglich ein ausgewogenes Verhältnis sicherstellt: Wir wollen die Sicherheit der Schweiz verbessern, aber auch persönliche Daten schützen. Deshalb hat der Bundesrat den Datenschutz nach der Vernehmlassung erweitert und verschärft. Dabei hat er insbesondere die Kerninhalte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs von Juni 2022 berücksichtigt.

Der Deliktskatalog ist eingeschränkt worden und umfasst nur noch schwere Formen von Kriminalität. Zudem ist die Speicherfrist für Daten ohne Anhaltspunkte für Terrorismus oder Schwerstkriminalität deutlich verkürzt worden. So sollen diese Daten einen Monat nach ihrem Eingang bei der Schweizer PIU automatisch pseudonymisiert werden. Nach weiteren fünf Monaten werden sie automatisch gelöscht. Die Pseudonymisierung kann nur mit begründetem Antrag und auf Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts rückgängig gemacht werden. Diese sechsmonatige Speicherung aller Daten ist für die Polizei und die Strafverfolgungsbehörde essenziell und das absolute Minimum. Insgesamt wahrt das Flugpassagierdatengesetz ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Datenschutz. Dass der Datenschutz gewahrt ist, bestätigt auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.

Ich beantrage Ihnen im Einklang mit Ihrer Kommission und dem Nationalrat, nun auf diese Vorlage einzutreten und in allen Punkten den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen.