Müller Leo · Nationalrat · 2025-03-05
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-05
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" wurde, wie Sie gehört haben, Mitte Februar 2023 mit über 136[NB]000 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 26.[NB]Juni 2024 die Ablehnung der Initiative empfohlen, unterbreitet aber einen direkten Gegenentwurf. Die Mitte-Fraktion unterstützt den Gegenentwurf des Bundesrates, will aber eine Anpassung vornehmen, und zwar in Absatz 1bis von Artikel 99 der Bundesverfassung. Diese Formulierung soll so präzisiert werden, dass als schweizerische Währung in der Bundesverfassung der "Schweizerfranken" festgehalten wird und nicht nur der "Franken", wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Wir wollen das auf Verfassungsebene einführen. Wenn wir schon eine Verfassungsänderung machen, soll sie auch präzis sein.
Für unsere Fraktion ist es wichtig und unabdingbar, dass Bargeld jederzeit und flächendeckend verfügbar sein muss. Bargeld soll auch verfügbar sein, weil sein Gebrauch gebührenfrei ist, im Gegensatz zu vielen anderen Zahlungsmitteln, die mit Gebühren belastet werden. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass es trotz einer Bewegung hin zu immer mehr digitalen Zahlungsmitteln auch noch Personengruppen gibt, die nur einen beschränkten oder keinen Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln haben. Insbesondere für diese Personen ist es aus unserer Sicht wichtig, überall und flächendeckend Bargeld einsetzen zu können. Wir wollen ja nicht verhindern, dass einzelne Personengruppen auf Leistungen oder Dienstleistungen verzichten müssen, bloss weil diese Leistungen nur mit digitalen Zahlungsmitteln abgegolten werden können.
Die Mitte-Fraktion unterstützt somit den Antrag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates. Damit ist auch gesagt, dass die Mitte-Fraktion die beiden Minderheitsanträge ablehnt.
Die Minderheit Ryser beantragt bei Artikel 99 Absatz 2bis der Bundesverfassung, dass z.[NB]B. Personen, die in einem Asylverfahren stecken und die auf Sozialleistungen oder Nothilfe angewiesen sind, jederzeit Zugang zu Bargeld haben. Die Mitte-Fraktion lehnt diesen Antrag, wie erwähnt, ab, da sie der Meinung ist, dass insbesondere die Kantone - und das liegt in der Hoheit der Kantone - auch die Möglichkeit zur Herausgabe von anderen Zahlungsmitteln haben sollen und diese somit nicht auf Verfassungsebene verboten werden sollen.
Ebenso lehnt die Mitte-Fraktion den Antrag der Minderheit Hübscher ab, weil dieser Unternehmen und Anbieter auf Verfassungsebene verpflichten will, Bargeld anzunehmen. Da sind wir der Meinung, dass das der Markt regeln soll. Wenn private Unternehmen sich entscheiden, einen anderen Weg zu gehen und kein Bargeld mehr entgegenzunehmen, soll das, wie erwähnt, der Markt entscheiden. Die Marktteilnehmenden sollen entscheiden, ob sie solche Unternehmen, solche Anbieter berücksichtigen wollen oder nicht. Das muss aus unserer Sicht nicht auf Verfassungsebene geregelt werden. Ich erwähne aber trotzdem, dass vor allem die öffentlichen Unternehmen sehr gut daran tun, weiterhin Bargeld entgegenzunehmen und weiterhin die Möglichkeit anzubieten, ihre Leistungen mit Bargeld zu beziehen.
Zusammenfassend halte ich fest: Die Mitte-Fraktion wird überall der Mehrheit folgen, den direkten Gegenentwurf unterstützen und demzufolge Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative beantragen. Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Idee zum Durchbruch verhelfen.