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Burkart Thierry · Ständerat · 2025-03-05

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-05

Wortprotokoll

Der guten Ordnung halber lege ich meine Interessenbindung offen, die Ihnen bekannt ist, nämlich dass ich Zentralpräsident des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands (Astag) bin. Nun darf ich Ihnen aus der Kommission zu einer Standesinitiative Genf berichten, die wir an der Sitzung vom 21.[NB]November 2024 in Ihrer vorberatenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beraten haben.

Was möchte diese Initiative des Kantons Genf? Sie möchte, dass in der Schweiz festgeschrieben wird, dass die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge, wie sie von den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes angenommen wurden, nicht vollzogen werden.

Was ist der Hintergrund? Der Hintergrund ist der, dass das Europäische Parlament am 12.[NB]März 2024 den Entwurf der Richtlinie in diesem Zusammenhang mit 330 zu 207 Stimmen angenommen hat. Die Mehrheit erachtet die Revision der Höchstwerte für Gewichte und Abmessungen als sinnvoll, da sie auf die Herausforderungen des ökologischen Wandels reagiere und dem Mangel an Lastwagenfahrerinnen und Lastwagenfahrern in Europa entgegenwirke. Es wurde argumentiert, dass die fehlende Harmonisierung der europäischen Gesetze zu einer Wettbewerbsverzerrung führe. Die Richtlinie erlaubt es, sogenannte Gigaliner, Nutzfahrzeuge bis 25,25 Meter Länge und bis zu 60 Tonnen Gewicht, zuzulassen. Solche Gigaliner gibt es bereits bzw. sind in Skandinavien und in Ausnahmefällen auch in Spanien und Portugal zugelassen. Die vom Europäischen Parlament angenommene Revision ist eine von mehreren Etappen im Gesetzgebungsprozess. Als Nächstes müssen sich die Mitgliedstaaten an einer Sitzung des Europäischen Rates darauf einigen. Sollte das passieren, können die Staaten im Anschluss solche Gigaliner auf ihrem Hoheitsgebiet zulassen.

Das hat den Kanton Genf bzw. das Genfer Kantonsparlament dazu bewogen, eine Initiative an uns zu schicken. Diese will, dass die Schweizer Infrastruktur nicht angepasst wird bzw. darauf hingewiesen wird, dass die Strasseninfrastruktur nicht auf solche Fahrzeuge vorbereitet ist, dass mit dieser Richtlinie sogenannte Gigaliner zugelassen würden und dies abzulehnen sei und dass die Schweiz die Anwendung der europäischen Richtlinie ablehne. Der Bundesrat sei aufzufordern, der Europäischen Union diese Ablehnung zu signalisieren und die gemäss Strassenverkehrsgesetz aktuell geltenden maximalen Abmessungen und Gewichte der Fahrzeuge beizubehalten.

In der Analyse hat sich die KVF auf einen Bericht des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) aus dem Jahr 2011 bezogen. Dieser hat damals bereits festgestellt: "Eine generelle Zulassung von Gigalinern ist zum heutigen Zeitpunkt auf keinen der vier betrachteten Strassennetze möglich, sondern bedingt in jedem Fall gewisse Anpassungen an der Infrastruktur." Das ASTRA hat damals darauf hingewiesen, dass die Zollanlagen, Raststätten, Rastplätze, [PAGE 77] Schwerverkehrskontrollzentren und Warteräume nicht auf Gigaliner ausgerichtet und die geeigneten Parkmöglichkeiten nicht vorhanden seien. Auch würden zum Manövrieren die Ein- und Abbiegevorgänge hohen Platzbedarf erfordern, der so nicht gegeben sei.

Bei einer Erhöhung des Fahrzeuggesamtgewichts, so das ASTRA weiter, wäre zudem die Tragfähigkeit verschiedener Kunstbauten, insbesondere der Brücken, entsprechend anzupassen. Es wäre aber auch die Sicherheit in Tunnels, speziell bei Gefahrguttransporten, nicht mehr gewährleistet. Zudem wurde festgestellt, dass es der Anpassung der schweizerischen Verkehrspolitik mit der Ausrichtung und Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene, die bereits Milliarden gekostet hat, zuwiderlaufen würde, wenn man diese Norm übernehmen bzw. Gigaliner zulassen würde.

Die Kommission hat in ihren Erwägungen festgehalten, dass die Diskussion über Gigaliner nicht neu ist, sondern Bundesrat und Parlament sich bereits im Jahre 2009 mit dieser Thematik befasst hatten, dies damals aufgrund von drei Standesinitiativen aus den Kantonen Neuenburg, Luzern und Genf sowie einer Motion der KVF-N. Damals wurde entschieden, die Höchstlänge von Lastwagen wie bisher schon das zulässige Gesamtgewicht im Strassenverkehrsgesetz (SVG) festzuschreiben statt nur auf Verordnungsstufe zu belassen. Das heisst, Anpassungen müssen seither zwingend dem Parlament vorgelegt werden, und das heisst wiederum: Es wäre ein Referendum möglich.

Aus diesem Grund und in Abwägung dieser Überlegungen ist die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Auffassung gelangt, dass man der Standesinitiative Genf nicht Folge geben sollte. Man hat zwar grosses Verständnis für das Anliegen bzw. teilt es sogar, ist aber der Auffassung, dass die entsprechenden relevanten Normen bereits auf Gesetzesstufe festgelegt sind. Eine Zulassung von Gigalinern wäre ohne Anpassung des Gesetzes gar nicht möglich. Sollte dieses Parlament das Gesetz anpassen, würde dies auch dem Referendum unterstehen, und damit könnte sich auch die Schweizer Bevölkerung dazu äussern.

Fazit: Gigaliner sind heute per Gesetz nicht zugelassen. Insofern würde diese Initiative offene Türen einrennen. Man hat Verständnis für das Anliegen und teilt es. Aber es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, weshalb die Kommission Ihnen, wie gesagt, mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt, der Initiative keine Folge zu geben.