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Germann Hannes · Ständerat · 2025-03-06

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-06

Wortprotokoll

Der Titel der Motion sagt eigentlich, was damit angestrebt wird, nämlich dass ambulante ärztliche Leistungen in die neue Einzelleistungstarifstruktur Tardoc einfliessen sowie durch eine Tarifstruktur für Pauschalen ersetzt werden sollen. Das ist auf gutem Weg, aber was der Bundesrat bewilligt hat, entspricht nicht dem Willen des Parlamentes, das mit der Schaffung ambulanter Pauschalen unter anderem kostendämpfende Wirkung erzielen will.

Artikel 43 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) schreibt eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur der Tarife vor. Der Bundesrat hat nun die ambulante Tarifstruktur bewilligt, obschon Artikel 43 KVG nicht eingehalten ist. Der Bundesrat führt zwar aus, was sich in den letzten Monaten alles getan hat, und das akzeptiere ich durchaus. Der Bundesrat geht hier meines Erachtens in eine richtige Richtung, aber es ist doch nicht ganz einfach. So führt der Bundesrat aus, dass die Tarifpartner FMH, H plus, Santésuisse und Curafutura einen Gesamtstrukturvertrag über den ambulanten Einzelleistungstarif (Tardoc) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (ambulante Pauschalen) unterzeichnet und diesbezüglich am 5.[NB]November beim Bundesrat einen Antrag auf Genehmigung eingereicht haben, also nach Einreichung der Motion.

Die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) habe den Verband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) vertreten, argumentiert der Bundesrat. Die Einsetzung eines Begleitgremiums aus Ärztinnen und Ärzten, wie ich es eigentlich fordere, wäre ein Eingriff in die Tarifpartnerschaft und würde eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erfordern.

Ja, den gesetzlichen Rahmen passen wir ja immer wieder an. Mir scheint nun aber entscheidend zu sein, und Sie können das durchaus auch aus den Schreiben der FMH entnehmen, dass die Ärztinnen und Ärzte die Annahme der Motion nach wie vor begrüssen, weil sie die Befürchtung haben, dass es vor allem bei den Pauschalen zu falschen Tarifen kommen und Fehlanreize geben könnte. Sie fordern namentlich, [PAGE 87] die medizinische Sachgerechtigkeit herzustellen - da wird ja wohl niemand etwas dagegen haben können.

Die von der OAAT beantragten Tarife führen eben gemäss der FMH zu praxisuntauglichen Pauschalen, und sie fordert daher, dass die Fachgesellschaften direkt in die Ausarbeitung von Pauschalen einbezogen werden. Das scheint mir eine gerechtfertigte Forderung. Die Ärztinnen und Ärzte sprechen dann noch von einer unzureichenden Differenzierung und fehlender Homogenität und verlangen eine Überarbeitung mit direktem Einbezug der Fachgesellschaften. Es ist auch meine Überzeugung, dass das gemacht werden muss. Denn dieser Grundsatz - der Einbezug der betroffenen Akteure - ist sträflich vernachlässigt worden. Jetzt haben sich die OAAT und die Ärzteschaft angenähert oder sind mindestens daran, aber passiert ist der Einbezug natürlich noch nicht.

Sie haben beispielsweise auch ein Schreiben der Schweizerischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV) erhalten. Sie hält darin fest, dass sie einen Einbezug fordert. Denn es ist offensichtlich: Ohne Einbezug sind die Pauschalen aus Sicht der Dermatologie untauglich und nicht sachgerecht. Besonders stossend ist der strukturelle Fehler der Integration der Histopathologie und anderer Laborleistungen in eine Pauschale.

Dies ist höchst problematisch; damit wird verunmöglicht, in einer Konsultation einzelne Pauschalen miteinander oder mit Einzelleistungen aus dem Tardoc zu kombinieren. Aber es will niemand, dass für die Patienten mehr Termine nötig sind. Das führt konsequenterweise zu höheren Kosten und längeren Wartezeiten. Das dient niemandem wirklich.

Darum, meine ich, sei diese Motion aufrechtzuerhalten, auch wenn vieles auf dem richtigen Weg ist. Wenn Sie dann alles umgesetzt haben, Frau Bundesrätin, dürfen Sie gerne die Abschreibung der Motion beantragen. - Sie ist anderweitig beschäftigt, so wird dann auch die Antwort ausfallen. - Nein, Entschuldigung, Frau Bundesrätin, ich finde, die Motion sollte am Leben erhalten werden. Wenn das dann umgesetzt ist, auch in der Stossrichtung des Bundesrates, kann man die Motion als erfüllt abschreiben. Dann braucht es vielleicht keine weiteren Gesetzesänderungen mehr. Aber bislang erhalte ich die Motion aufrecht, damit es mit diesen Pauschalen auch in die richtige Richtung geht.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Motion unterstützen.