Pult Jon · Nationalrat · 2025-03-06
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-06
Wortprotokoll
Wie Sie schon von Herrn Bundesrat Rösti und auch von meinem Kollegen, dem französischsprachigen Berichterstatter, gehört haben, hat sich die Kommission erneut mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) befasst, nachdem der Ständerat die Vorlage in der Wintersession beraten hatte. Das Geschäft ist in beiden Räten grundsätzlich unbestritten.
Ziel des BATE ist es, die Transparenz und die Aufsicht auf dem Schweizer Energiemarkt zu stärken, den fairen [PAGE 138] Wettbewerb zu sichern und unzulässiges Marktverhalten wie Insiderhandel und Marktmanipulation zu verhindern. Es orientiert sich, wie bereits mehrfach angetönt, an den Vorgaben der Europäischen Union, ohne jedoch einen für alle Beteiligten unerwünschten Swiss Finish zu schaffen.
Die eine Differenz, die es noch gibt, hat Herr Bundesrat Rösti ausführlich dargelegt. Es geht darum, die Remit-Regeln, die Regeln der europäischen Gesetzgebung, genau zu übernehmen, damit es keine Differenz gibt.
Die materiell grössere Differenz ist folgende: Es gibt noch einen einzigen offenen Punkt, und das ist die Definition der Marktmanipulation in Artikel 17 des vorliegenden Gesetzes. Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen eine neue Fassung verabschiedet, die Elemente der Beschlüsse[NB]beider[NB]Räte[NB]aufgreift - wie bereits die Minderheitssprecherin gesagt hat -, dies auf Basis eines Vorschlags der Verwaltung.
Die Mehrheit möchte sicherstellen, dass die Regelung sowohl mit den europäischen Vorgaben für den Energiehandel als auch mit dem Finanzmarktrecht kompatibel ist, das heisst, dass es die gleichen Regeln sind. Es zeigt sich eindeutig, dass es bezüglich möglicher Marktmanipulationen grosse Ähnlichkeiten zwischen den Finanz- und den Energiegrosshandelsmärkten gibt. Die Mehrheit hält es für[NB]nicht[NB]nachvollziehbar[NB]und im Sinne der Gleichbehandlung auch für ungerechtfertigt, wenn die Bestimmungen gegen Marktmanipulation im Energiemarkt schwächer wären als jene im Finanzmarkt.
Aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen unserer Kommission, der Mehrheit zu folgen. Sie folgen damit auch dem Bundesrat und dem Ständerat. Nach dem Wortlaut des Gesetzes, gemäss der ganzen Konstruktion des Gesetzes - Sie haben es schon gehört - und auch gemäss der Praxis des Finanzmarktbereichs ist es klar, dass reine Flüchtigkeitsfehler, sogenannte Fat-Finger Errors, also ein Vertippen, nicht als Marktmanipulation zu betrachten sind. In Bezug auf die übrigen offenen Punkte schliesst sich die Kommission bei allen Punkten einstimmig den Beschlüssen des Ständerates an.