Baumann Kilian · Nationalrat · 2025-03-06
Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2025-03-06
Wortprotokoll
Die Schweizer Landwirtschaft setzt auf Qualität. Nicht nur für die Label-Produktion, sondern für die gesamte Schweizer Landwirtschaft ist "gentechfrei" ein zentrales Qualitätskriterium. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben grosses Vertrauen in die Bäuerinnen und Bauern und in deren Produkte - dieses Vertrauen dürfen wir mit Blick auf die Bäuerinnen und Bauern auf keinen Fall verspielen.
Ein wichtiger Faktor für dieses Vertrauen ist das Gentech-Moratorium. Ich bitte Sie darum, dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen und das Moratorium um fünf Jahre bis Ende 2030 zu verlängern. Nur so können wir sicherstellen, dass es zwischen dem Auslaufen des Moratoriums Ende 2025 und dem Inkrafttreten des zu verhandelnden neuen Gesetzes zu den neuen Züchtungstechnologien nicht zu einer gesetzgeberischen Lücke kommt. Nur mit einer Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre können wir sicherstellen, dass das Parlament für die Verhandlungen über das Gesetz zu den neuen Züchtungstechnologien genügend Zeit hat. Diese Zeit wird das Parlament brauchen, um ein gutes Gesetz zu den neuen Züchtungsverfahren zu verabschieden: Einerseits muss der Gesetzgebungsprozess in der EU abgewartet werden, andererseits gibt es von unserer Seite noch grossen Diskussionsbedarf.
Es gibt viele Punkte, die vor einer Zulassung der neuen Züchtungstechnologien noch geklärt werden müssen. Die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten will gegenwärtig keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Die Vorbehalte sind gross, und die Unterschiede zwischen den alten und den neuen gentechnischen Methoden sind vielen nicht klar. Wollen wir das Vertrauen in unsere Landwirtschaft und in die Qualität von Schweizer Produkten nicht untergraben und verlieren, müssen der Schutz der gentechnikfreien Produktion sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten unbedingt gewährleistet sein. Diese Koexistenz muss durch eine Warenflusstrennung während der[NB]gesamten[NB]Produktionskette vom Feld bis auf den Ladentisch und eine klare Deklaration der Produkte, die mit den neuen Züchtungsverfahren hergestellt werden, gewährleistet werden.
Es braucht auch eine klare Regelung von Haftungsfragen, wenn es auf dem Feld oder bei der Verarbeitung zu Verunreinigungen von gentechfreien Produkten kommt oder wenn unerwünschte Nebeneffekte der neuen Züchtungstechnologien zu Schäden an den Ökosystemen oder sogar bei den Menschen führen. Schliesslich stellen sich bei den neuen Züchtungstechnologien auch Fragen zu den Patenten, zum Zugang der Bäuerinnen und Bauern zum Saatgut und zu möglichen Abhängigkeiten von Agrarkonzernen.
Sobald der Bundesrat das Gesetz zu den neuen Züchtungstechnologien in die Vernehmlassung schickt, werden sich diese und noch viele weitere Fragen stellen. Um für die anschliessende Beratung dieses Gesetzes im Parlament genug Zeit zu haben, soll das Gentech-Moratorium um fünf Jahre bis 2030 verlängert werden. Ihre zuständige Kommission hat das sehr deutlich gemacht und der Verlängerung um fünf Jahre zugestimmt. Ich bitte Sie, das auch zu tun.