Hess Hans · Ständerat · 2003-06-10
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-10
Wortprotokoll
Die Bundesversammlung hat bis anhin bereits drei Mal über einen Truppeneinsatz zum Schutze ausländischer Vertretungen befinden müssen, nämlich im April 1999 aufgrund einer Drohung der PKK, im Herbst 1999, als diese Bewilligung verlängert wurde, und im Februar 2002 als Folge der Ereignisse vom 11. September 2001. Der bis zum 30. Juni 2003 gültige Beschluss für den Einsatz der Truppe zum Schutz ausländischer Vertretungen soll nun um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2004 verlängert werden.
Gestützt auf ein Gesuch des Regierungsrates des Kantons Bern vom Januar 2003 beantragt der Bundesrat die Verlängerung dieser Einsatzmöglichkeiten. Der Grund für die Verlängerung liegt im Umstand, dass sich die zivilen Sicherheitsorgane ausserstande sehen, über die Dauer die Bewachung spezieller Objekte allein sicherzustellen. Die Objekte in den Städten Zürich und Genf sollen auch in den subsidiären Einsatz der Armee einbezogen werden. Dadurch soll das Festungswachtkorps, das bis anhin in diesen Städten im Einsatz stand, durch Miliztruppen ersetzt werden. Das Festungswachtkorps soll verstärkt zugunsten des Grenzwachtkorps im Einsatz stehen. Der Bundesrat hat festgelegt, dass gleichzeitig maximal 800 - bisher 700 - Militärpersonen eingesetzt werden dürfen. Da der Einsatz länger als drei Wochen dauert, muss er gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes durch die Bundesversammlung genehmigt werden.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Berner und die Genfer Stadtpolizei mittelfristig ihren Einsatz in diesem Bereich verstärken werden. Bern hat eine Aufstockung von heute 30 auf nächstes Jahr 60 Polizisten beschlossen. In Genf werden die Botschaftsschutzeinheiten nächstes Jahr von heute 45 auf 60 aufgestockt werden. Die Rekrutierung läuft bereits. Die Männer und Frauen werden Mitte 2004 im Einsatz stehen können. Mit diesen zusätzlich zur Verfügung stehenden zivilen Einsatzkräften sollten die militärischen Kräfte entsprechend entlastet werden können. Die von der Armee zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen der dem VBS zur Verfügung stehenden Kredite finanziert. Der Einsatz wird grundsätzlich durch die im Kurstableau bestimmten Truppen oder Durchdiener geleistet.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig - mit 11 zu 0 Stimmen -, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Prioritätsrat ist der Nationalrat. Dieser hat den Einsatz am 3. Juni 2003 mit 95 zu 9 Stimmen bei 30 Enthaltungen genehmigt.