Schmid Carlo · Ständerat · 2003-06-10
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-10
Wortprotokoll
Ich danke dem Herrn Präsidenten, dass er mir die Gelegenheit gibt, eine Frage zu stellen.
Wir haben nun im Bereich des Kartellgesetzes Änderungen beschlossen, welche der Kartellkommission sehr scharfe Instrumente zur Verhütung und zur Bekämpfung von Kartellen in die Hand geben. Umso mehr sind wir darauf angewiesen, dass wir Gewissheit haben, dass diese Instrumente durch die Kartellkommission gewissenhaft und auch gesetzeskonform angewendet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich die Kommission fragen, ob ihr die zu Beginn des Monats Juni im schweizerischen Blätterwald dargestellte Praxis der so genannten einvernehmlichen Einigung der Kartellkommission bzw. - wie sie neu heisst - der Wettbewerbskommission bekannt geworden ist, und ob sie darüber diskutiert hat.
In einem Artikel im "St. Galler Tagblatt" vom 2. Juni 2003 wird auf Folgendes hingewiesen: "Wer unter Kartellverdacht gerät, kann sich mit der Wettbewerbskommission (Weko) still und leise einigen." Es wird zitiert, so richtig schön: "Unterschreiben Sie eine Verpflichtungserklärung, und wir verzichten auf ein Verfahren." Laut Kennern der Wettbewerbskommission spielt sich so ab, was von der Weko "einvernehmliche Regelung" oder auch "freiwillige Anpassung des Verhaltens" genannt wird. Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass das "St. Galler Tagblatt" dann eine Stellungnahme bei Herrn Professor Stoffel einholte, der sagte, er halte dieses Verfahren an sich für richtig, und ergänzte, falls sich ein Unternehmen unter Druck gesetzt fühlen sollte, könne es sich an ihn wenden. Also: Nötigung ist ausgeschlossen, denn man hat einen "Beichtvater", nämlich den Präsidenten der Weko.
Ich will das nicht etwa ins Lächerliche ziehen, aber ich habe in diesem Zusammenhang doch einige Fragen.
[PAGE 498] Erstens: Ist diese Praxis gesetzlich, hat sie eine gesetzliche Grundlage? Zweitens: War die Kommission im Rahmen ihrer allfälligen Beratung der Auffassung, dass eine solche Praxis hinsichtlich der Transparenz eine taugliche Praxis sei? Namentlich auch deswegen, weil sich die Frage der Überprüfbarkeit einer solchen Praxis ernsthaft stellt; und weil letzten Endes dann natürlich auch die Frage der Willkür gestellt werden muss. Ich nehme an, dass Sie sich diese Fragen auch gestellt haben; falls nicht, sieht gegebenenfalls vielleicht der zuständige Departementschef in dieser Hinsicht einen Handlungsbedarf?
Für mich ist dieser Zeitungsartikel jedenfalls etwas zu spät gekommen, damit man ihn noch in die Beratung hätte einfliessen lassen können; aber er hat mich beunruhigt. Ich muss Ihnen das vor allem deswegen sagen, weil diese neuen scharfen Instrumente der Wettbewerbskommission doch alles Gewicht darauf legen müssen, dass hier ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren durchgeführt wird.