Flach Beat · Nationalrat · 2025-03-06
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-03-06
Wortprotokoll
Das Bundespersonalgesetz, über das wir heute beraten, ist 2002 als Ersatz für das damalige Beamtengesetz eingeführt worden. Dieses ist im vorigen Jahrhundert noch unter der Prämisse entstanden, dass Beamte einen Beamtenstatus haben. Diesen hat man damals abgeschafft. Man hat versucht, sich dem Obligationenrecht zu nähern und in den verschiedenen Aufgabenbereichen, die der Staat mit dem Personal zu erbringen hat, mehr Professionalität hinsichtlich der Akquirierung von Personal, der Personalführung, aber auch hinsichtlich des Umgangs mit Personal herzustellen.
Die von der Minderheit geforderte Rückweisung und die engere Anlehnung an das Obligationenrecht würden dazu führen, dass man versuchen würde, Regelungen gemäss den Einzelarbeitsvertragsbestimmungen des Obligationenrechtes zu finden. Dann würden wahrscheinlich jedes Departement und innerhalb der Departemente die verschiedenen Abteilungen hingehen und eigene Personalreglemente[NB]erfinden.[NB]Man[NB]würde versuchen, das abzubilden, was man jetzt mit der Änderung des Bundespersonalgesetzes machen will.
Wir müssen Anpassungen vornehmen, aber es macht Sinn, wenn man diese zusammen macht. Es macht Sinn, wenn man es klar macht, wenn man es für die gesamte Bundesverwaltung, für alle, die davon betroffen sind, in einem eigenen Gesetz verbindlich macht und nicht irgendwo in einer Verordnung oder womöglich in Personalreglementen, die der parlamentarischen Kontrolle komplett entzogen wären. Das wäre dann wieder wie im vorigen Jahrhundert, es würde irgendwo etwas geschrieben, und wir würden uns wahrscheinlich ab und zu die Augen reiben, wenn wir sähen, was da plötzlich gemacht wird.
Wir haben als Arbeitgeber eine Verpflichtung, wir haben aber auch als Staat eine Verpflichtung. Der Staat ist kein gewinnorientiertes Unternehmen. Der Staat hat Aufgaben zu erfüllen, die nicht nur darin liegen, möglichst effizient und möglichst schnell und möglichst billig zu sein und, in Konkurrenz zu anderen, möglichst gute Produkte zu liefern. Unsere Menschen und die Bevölkerung sind auch keine Konsumenten, die eine Staatsleistung entgegennehmen. Der Staat muss seine Aufgaben für die Bevölkerung selbstverständlich effizient, selbstverständlich möglichst kostengünstig erfüllen. Darum ist auch der Vergleich, der gemacht wurde - der Staat solle sich so verhalten wie die Unternehmer, die ihn bezahlen -, falsch. Der Staat hat die Aufgaben zu übernehmen, die ihm die Staatsbevölkerung gegeben hat. Es sind übrigens auch die natürlichen Personen, die diesen Staat mitfinanzieren und tragen, und es sind einzig und[NB]allein[NB]die[NB]natürlichen[NB]Personen, die abstimmen und die entsprechende Rechte, auch natürliche Rechte als Individuen haben.
Ich bitte Sie namens der Grünliberalen Fraktion, überall der Mehrheit zu folgen. Das Bundespersonalgesetz ist kein Beamtenpflegegesetz. Es gibt keine zusätzlichen neuen Privilegien. Wir haben sogar noch etwas mehr angepasst, beispielsweise im Zusammenhang mit den Probezeiten, die die Mehrheit etwas verkürzt hat, um ein wenig einen Angleich zu machen. Selbstverständlich wollen wir hier nicht irgendwelche Vorgärten pflegen, sondern wir wollen moderne, gute, angepasste Anstellungsbedingungen haben, auch hinsichtlich der Konkurrenz zwischen Unternehmen, die[NB]Angestellte[NB]suchen,[NB]und[NB]dem Staat. Da soll es auch ein Gleichgewicht von Kräften, Preisen, Voraussetzungen usw. geben.
Aber es gibt auch Regelungen, die wir machen müssen, weil wir besondere Bedürfnisse haben. Das betrifft beispielsweise den Datenschutz für das Personal, der neu und besser geregelt werden muss. Selbstverständlich müssen auch Problematiken wie Kündigungen usw. geregelt werden. Aber auch dort machen wir, so sage ich einmal, eine moderate Angleichung an den übrigen Arbeitsmarkt. Diese erfolgt immer angesichts dessen, dass das Arbeiten für den Staat z.[NB]B. Geheimhaltungsverpflichtungen und auch besondere Schutzbedürfnisse von unseren Angestellten in den Bundesbetrieben beinhaltet, die, wenn sie für den Staat arbeiten oder sich äussern, auch einen Schutz haben müssen. Der Datenschutz ist dabei wichtig und wesentlich.
Im Grossen und Ganzen bitte ich Sie, diese Rückweisung, die überhaupt nichts verbessern würde, abzulehnen und überall der Mehrheit zu folgen.