Funiciello Tamara · Nationalrat · 2025-03-10
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-10
Wortprotokoll
Das Phänomen des Stalkings ist keine Randerscheinung, sondern ein weit verbreitetes Problem. 2022 meldete die zuständige Stelle der Stadt Bern 120 Fälle: 102 der Betroffenen waren Frauen, 18 waren Männer, was auch eine geschlechtsspezifische Komponente erahnen lässt. Die SP-Fraktion ist daher erfreut darüber, dass wir nach jahrelangem Kampf nun auf der Zielgeraden sind, um Stalking im Strafgesetzbuch zu verankern. Es ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von vor allem Frauen in diesem Land und ein weiterer Sieg der feministischen Bewegung.
Wir begrüssen explizit die Anpassung des Ständerates in Artikel 181b, denn es ergibt Sinn, diesen neuen Tatbestand als ein Gefährdungs- statt als ein Erfolgsdelikt zu gestalten. So ist nicht die Resilienz des Opfers ausschlaggebend für die Frage, ob eine Handlung strafbar ist oder nicht, sondern das Verhalten des Täters. Es reicht, dass ein Verhalten dazu führen könnte, dass die Lebensgestaltungsfreiheit eingeschränkt werden könnte. Es muss eben nicht zu einer Verhaltensänderung des Opfers kommen.
Erlauben Sie mir noch einen Kommentar zur Verwendung des Adverbs "erheblich". Wir gehen davon aus, dass die Gerichte es so auslegen, dass die Hürde zur Erfüllung dieses Straftatbestandes nicht zu hoch ist, denn der Straftatbestand soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die einzelnen Handlungen eines Stalkers oft nicht schlimm, aber in der Häufigkeit, Dauer und Intensität für die Opfer extrem belastend sind. Genau darum ist es wichtig - und[NB]das[NB]zeigen[NB]auch[NB]die Erfahrungen aus Deutschland und Österreich -, dass die Hürden, um den Tatbestand zu erfüllen, niedrig sind, denn sonst verkommt der neue Artikel zu einem Papiertiger.
Zu guter Letzt bitte ich Sie, Ihrer Kommission bei Artikel 55a zu folgen. Mein Parteikollege Daniel Jositsch meinte während der Debatte im Ständerat: Stalking "ist mühsam. Niemand hilft einem." (AB 2024 S 1269) Nun, eine Studie der Universität St.[NB]Gallen aus dem Jahr 2021 zeigt, dass vielen Femiziden Stalking vorangeht. Stalking ist nicht einfach mühsam, es kann Teil einer grossen Gewaltspirale sein, die zum Tod führen kann.
Daher bitte ich Sie, analog zu den anderen Straftatbeständen in Paarbeziehungen auch Stalking von Amtes wegen verfolgen zu lassen.