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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-11

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Sie können entscheiden, Herr Präsident, aber ich glaube, ich muss mindestens zum Antrag der Minderheit II (Bieri) und zum Eventualantrag Inderkum noch ein Wort sagen.

Sie haben jetzt drei Fragen zu entscheiden: Die eine betrifft den Streichungsantrag der Minderheit II (Bieri). Er wird vom Bundesrat unterstützt. Dem entgegen steht die Volksinitiative, dem entgegen steht der Beschluss des Nationalrates, dem entgegen stehen der Eventualantrag Inderkum und auch der Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit. Ich muss das nicht weiter ausführen, es geht letztlich um die Frage eines Grundsatzentscheides, den Volk und Stände jetzt zu treffen haben. "Jetzt" bedeutet möglicherweise im nächsten Jahr. Es soll offen und fair diese Frage gestellt werden, genau so, wie wir 1994 vor der Frage standen: Alpenschutz ja oder nein? Jetzt sagen wir: Alpenschutz ja, Verlagerungspolitik ja, aber mit der Möglichkeit, in diesem Rahmen das Problem Gotthard teilweise zu lösen.

Herr Kollega Bieri hat schon in der Kommission seinen Streichungsantrag gestellt. Ich möchte jetzt zusätzlich zum Antrag der Minderheit Bieri zu Artikel 197 Ziffer 2 - Übergangsbestimmungen zu Artikel 81 Absatz 2 - Stellung nehmen. Das ist damit verkoppelt, Herr Bieri hat darauf hingewiesen.

Zum ersten Problem: Herr Bieri schlägt eine Liste von Kriterien vor, anhand derer dannzumal das Programm auszugestalten sei. Die Gegenfrage aus der Kommission lautete: Warum nur diese Kriterien und nicht andere? Vom Text her kommt der Antrag als abschliessende Kriterienliste daher. Beispielsweise ist die Verkehrssicherheit nicht auf dieser Liste; beispielsweise ist die bessere Anbindung anderer Landesgegenden nicht auf dieser Liste. Das muss doch Bedenken hervorrufen. Ich sage das nicht im Sinne eines Vorwurfs, aber es zeigt, dass wir die Gesichtspunkte, die dannzumal entscheidend sein werden dafür, ob man die Gotthardprojektierung an die Hand nimmt, ob man baut, noch gar nicht voraussehen können. Das ist völlig normal. Das ist Herrn Bieri so passiert, wie es uns allen auch passieren würde.

Sehen Sie: Die Minderheit Bieri schlägt vor, dass man diesen Programmteil im Programm drin hat, dass man ihn innert eines Jahres bearbeiten müsste. Innerhalb eines Jahres kann man jedenfalls die Diskussionen nicht führen, die man mit dem Tessin, mit Uri, mit den Verbänden, mit anderen Kantonen führen müsste. Das kann man doch nicht in einem Jahr durchführen! Das dürfte zeitlich nicht möglich sein, beim besten Willen und bei allem Respekt.

Die Hoffnung EG haben wir bereits behandelt. Ich mache darauf aufmerksam, dass auch nach Auffassung der Kommissionsmehrheit diese sachliche Arbeit auch noch zu leisten ist, aber mit Zeit, später, durch die Bundesversammlung. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Schliesslich, Herr Bieri, habe ich irgendwo auch immer noch demokratische Bedenken gegen Ihren Vorschlag, soviel Verständnis man auch dafür aufbringen kann. Dies in dem Sinne, dass man auf der einen Seite sagt, man halte den Alpenschutzartikel aufrecht, und auf der anderen über ein Hintertürchen in den Übergangsbestimmungen dennoch die Grundlage legt, um das Programm zu schaffen und letztlich Druck zu machen, damit diese Frage doch entschieden wird. Vielleicht könnte dieser Schuss hinten hinausgehen. Jedenfalls können wir mit Ihrem Antrag dem Vorwurf nicht ausweichen, dass "die in Bern" ja ohnehin machen, was sie wollen, Alpenschutzartikel hin oder her. Das ist ein bisschen das ungute Gefühl, das bei mir zurückbleibt.

Noch eine Bemerkung zum Eventualantrag Inderkum: Dieses Bedenken besteht gegenüber seinem Antrag nicht, aber [PAGE 528] auch hier ist das Bedenken unvermeidlich, dass die Liste der Kriterien nicht vollständig ist und es nicht sein kann. Das würde ich auch hier vorhalten. Ferner schlägt uns Herr Inderkum ein zweites Referendum vor: Zunächst soll der Grundsatzentscheid gefällt werden, der diese Klausel aufnehmen würde, und später würde ein zweites Referendum folgen. Das erste wäre obligatorisch, das zweite fakultativ. Warum dieses zweite Referendum ohne Ständemehr? Ausgerechnet damit würden Uri und Tessin ausgeschaltet. Reicht es nicht bzw. ist es nicht sinnvoller, wenn man diesen zweiten Entscheid der Bundesversammlung überträgt, wie es die Kommission beantragt? Im Übrigen wäre zudem der Text noch zu überdenken, weil wir im Alpenschutzartikel nicht von "Transitverkehr" im Allgemeinen sprechen, sondern nur vom "Gütertransitverkehr".

Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben.