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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2025-03-10

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-10

Wortprotokoll

Der Gebietswechsel von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura ist für viele, ich bin selber aus dem Kanton Bern, ein emotionales Thema. Es ist eine Achterbahnfahrt, die seit Jahrzehnten andauert. Die Frage spaltete die Gesellschaft, gerade in der Gemeinde Moutier, aber auch rundherum. Es gingen tiefe Gräben durch die Gesellschaft.

Ich konnte mich bei der ersten Abstimmung, die dann annulliert wurde, selber davon überzeugen, mit welch emotionalen Argumenten gefochten wurde. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Als wir bei der ersten Abstimmung dafür warben, dass Moutier im Kanton Bern verbleibt, wollte die Berner Kantonsregierung zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des eidgenössischen Parlamentes vor einer Migros-Filiale "Mandelbärli" verteilen. Das sind diese kleinen Leckereien aus Bern. Viele der Leute nahmen diese nicht einmal an. Sie gaben mir zu verstehen: "Non, monsieur, ici, on n'aime pas les ours." Das ist für mich bis heute ein sehr eindrückliches Erlebnis, aber ich möchte nicht weiter darüber sprechen, weil die Frage nun geklärt ist und die Gemeinde Moutier den Kantonswechsel befürwortet hat.

Deshalb stimmten die Kantone Bern und Jura kürzlich über die neuen Verfassungen und auch über das Konkordat ab. Beides wurde deutlich angenommen. Diese deutliche Annahme bei den Volksabstimmungen in den beiden Kantonen zeugt davon, dass der Wille jetzt besteht, die Diskussion dieser Frage in beiden Kantonen zu beenden. Ich betone: Sie politisch zu beenden ist wichtig, damit man auch in Zukunft nicht weitere Diskussionen hat. Beispielsweise kann dann auch der unsägliche Artikel 139 der jurassischen Kantonsverfassung nicht in die Zukunft überführt werden.

Es ist für viele Beteiligte ein schwieriges Thema. Aber es ist ein Thema, das heute - und das ist etwas Historisches - zum Abschluss kommt. Der Ständerat hat bereits darüber befunden und die Genehmigung erteilt. Heute sind wir dran, und es ist entsprechend auch der Abschluss der Diskussion dieser Frage auf eidgenössischer Ebene, dies zusammen mit den Kantonen Jura und Bern.

Im parlamentarischen Prozess gab einzig der Antrag Juillard im Ständerat zu reden, der die Modalitäten in Bezug auf den Finanz- und Lastenausgleich noch während des Spiels, also nach den Abstimmungen über das Konkordat, ändern wollte. Ich mache dazu zwei grundsätzliche Bemerkungen.

1.[NB]Gemäss dem Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich wäre der Kanton Bern nicht einmal zu einem Entgegenkommen in Bezug auf die Ausschüttungen der Gelder an den Kanton Jura verpflichtet gewesen. Trotzdem hat man es gemacht. In Artikel 21 des Konkordates hat man dem Kanton Jura eine Übergangsphase eingeräumt, damit er vermehrt von diesen NFA-Geldern profitieren kann.

2.[NB]Deshalb wäre es nicht angebracht gewesen - und das hat der Kommissionssprecher richtig erwähnt -, ohne gesetzliche Änderung jetzt plötzlich eine Neuzuteilung der Gelder aus dem NFA direkt nach dem Beschluss und dessen Inkrafttreten zu verfügen, was den Kanton Bern 65 Millionen Franken gekostet hätte. Das ist zum Glück gescheitert, und das Parlament hat den Weg der Tugend gewählt. Es hat nämlich die Volksabstimmung und die deutliche Annahme im Kanton Jura, aber auch im Kanton Bern, sowie das Konkordat mit Artikel 21 unterstützt, in dem die Frage der Zuteilung der künftigen Lastenausgleichsgelder eindeutig geregelt ist. Es hat nie einen Antrieb gegeben, diese Frage auf Bundesebene zu regeln.

Deshalb bitten wir Sie, die Genehmigung der beiden Verfassungen entsprechend zu vollziehen und diesen historischen Tag zu begehen, damit die Jurafrage heute hoffentlich beendet werden kann.