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Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-11

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Wir kommen hier zum entscheidenden Punkt des Gegenvorschlages: Es geht einerseits um die Konzeptfrage, d. h. welchen Weg wir begehen wollen. Andererseits geht es um die Schicksalsfrage, ob wir den Alpenschutzartikel aus dem Jahre 1994 bereits nach weniger als zehn Jahren so ändern wollen, dass man ihm eines der beiden Beine ausreisst, nämlich das Verbot der Vergrösserung der Transitstrassenkapazität. Amputieren wir dieses Bein, so bleibt nur noch die Verkehrsverlagerung gemäss Absatz 1 und 2. Nun weiss ein jeder, dass das eine nicht ohne das andere zu erreichen ist. Da vermögen irgendwelche behelfsmässige Formulierungen, wie sie nun die Mehrheit in Absatz 3 vorschlägt, das eingebrochene System nicht zu [PAGE 525] flicken. Schon der Versuch in Absatz 3 von Artikel 84, zwar die Gotthardachse zu öffnen und dann - dem schlechten Gewissen gehorchend - anzuhängen, das Verlagerungsziel müsse umgesetzt werden, was ja bereits in Absatz 2 steht, vermag bei nur einigermassen kritischer Beurteilung eines verfassungsmässigen Textes sicher nicht zu genügen.

Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen kann für sich in Anspruch nehmen, sie habe Artikel 84 ja nicht selbst geschrieben. Das mag zwar stimmen, es ist aber kein Grund, daraus ableitend eine Konstruktion zu formulieren, die einer Verfassunggebung nicht standhalten kann.

So weit zum Antrag der Mehrheit, den ich von der Formulierung her als verunglückt und von der inhaltlichen Aussage her als falsches Vorgehen bezeichne. Wenn Sie schon meinen, man müsse Artikel 84 heute ändern, dann mit einer sauberen Formulierung, wie sie der Eventualantrag Inderkum vorsieht.

Der Bundesrat und die Minderheit sind aus Gründen, wie ich sie beim Eintreten erwähnt habe, der Überzeugung, dass es uns aus demokratischen und rechtsstaatlichen Gründen schlecht anstehe, den nun neunjährigen Alpenschutzartikel in einem Zeitpunkt zu ändern, in dem die vom Souverän in der Folge beschlossene neue schweizerische Verkehrspolitik noch nicht gegriffen hat.

Ich zitiere hier gerne einmal, was der frühere Präsident der staatstragenden Partei FDP geschrieben hat: "Volkswillen respektieren!" Er schreibt dazu: "Es wird sonst vielerorts von einer Schonfrist nach einem klaren Volksverdikt gesprochen." Ich meine, das sei auch hier einzuhalten; das sei gewissen Kolleginnen und Kollegen ins Gewissen geschrieben. Noch ist kein Neat-Tunnel in Betrieb. Auch die volle LSVA greift noch nicht. Es kann nicht angehen, dass man 15 Milliarden Franken in neue Alpenbahntunnels investiert, um dann, bevor diese fertig erstellt sind, zu sagen, man habe sich jetzt anders besonnen und sei bereit, die Strassenkapazität in absehbarer Zeit an zentralster Stelle massiv zu erweitern.

Immer wieder wird eine Studie zitiert, die behauptet, die zweite Röhre hätte nur einen geringen Effekt auf die Verkehrsverlagerung. Nun, diese Studie hat in Fachkreisen Kopfschütteln ausgelöst. Bei den bilateralen Verhandlungen ist man ursprünglich von 650 Franken LSVA-Transitgebühren ausgegangen. Dies in der Meinung, dass man mit diesem Betrag eine Verlagerung wirtschaftlich sinnvoll erwirken könne. Am Schluss war es dann die Hälfte. Wie will man nun behaupten, die Verlagerung greife, wenn auf der Autobahn Basel-Chiasso eine zusätzliche grosse, freie Strassenkapazität entsteht? Bei einigermassen kritischer Betrachtung muss man zum Schluss kommen, dass dieses Gutachten schlicht nicht stimmen kann. Es hat denn auch bei den zuständigen Verwaltungsstellen grosses Kopfschütteln ausgelöst. Ich zitiere dazu auch noch die "Neue Zürcher Zeitung", die am 7. Dezember 2002 geschrieben hat: "Zu bedenken ist allerdings, dass eine schnellere Gotthardroute mit Ausnahme der staugefährdeten Feier- und Ferientage vor allem dem Transitschwerverkehr zugute käme. Weil neue Strassen nach kurzer Entspannungsphase neuen Verkehr anziehen, fiele auch die Umweltbilanz für die Bevölkerung entlang der Gotthardachse deutlich schlechter aus. Ausserdem würde sich die angespannte Lage an den Zollübergängen weiter verschärfen."

Ich muss noch etwas dazu sagen, wenn man immer wieder Gutachten zitiert, die einem genehme Ergebnisse erzielen. Nachdem mich Kollege Marty auf die Frage der Sicherheit angesprochen hat, zitiere ich auch gerne ein Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung, die zur Sicherheit einer zweiten Gotthardröhre Folgendes gesagt hat: "Nur mit der konsequenten Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erreichen wir die notwendige Sicherheit. Der Bau einer zweiten Gotthardröhre ist aus einer heutigen Beurteilung der Sicherheit somit nicht erforderlich." Ich meine, man sollte jeweils auch die anderen Gutachten zitieren.

Ein zweites Element: Es gilt, die Zeitachse zu beachten, das ist heute schon mehrfach erwähnt worden. Hier liegen die Ansichten der Mehrheit und der Minderheit nicht weit auseinander. Wie die Botschaft sagt, gibt es in den nächsten 30 Jahren keine Notwendigkeit, den heutigen Strassentunnel für längere Zeit zu schliessen. Der Gotthardbahntunnel wird im besten Fall in etwa um 2014 in Betrieb genommen werden können. Rechnen wir von diesen Eckwerten aus, so wird ein zweiter Tunnel nicht vor etwa 2017/18, vielleicht 2020, überhaupt in Angriff genommen werden können, was, so meine ich, auch die Ansicht der Mehrheit ist.

Weshalb muss man heute, im Jahre 2003, die Verfassung ändern, und dies in einer Art, die für alle unbefriedigend ist? In meinem Antrag lege ich mit einer Übergangsbestimmung in Artikel 197 fest, dass die Zwischenzeit nicht einfach ungenutzt verstreicht, sondern dass die notwendigen Vorabklärungen vorgenommen und die Verhandlungen mit der EU geführt werden. Ich denke an Mautgebühren, an Tunnelgebühren, an Investitions- oder Betriebsbeiträge. Von der Zeitachse her gibt es heute folgerichtig keinen Grund, den Alpenschutzartikel jetzt zu ändern. Wenn wir dereinst zu einem Entscheid kommen, neue Alpendurchgänge bauen zu müssen, dann - erst dann - werden wir den Alpenschutzartikel neu so formulieren, dass er wieder korrekt ist und stimmt und dannzumal der Situation gerecht wird.

Ein drittes Element: Wir haben mit der EU den Verkehrsvertrag abgeschlossen. Die EU hat unsere Verkehrspolitik akzeptiert und muss jetzt daran gehen, die eigenen Investitionen zu tätigen. Vor allem Italien hat einen Handlungsbedarf, um den Bahnverkehr an der Grenze abnehmen zu können. Wenn wir nun hingehen und von uns aus ohne Not von unserer Verkehrspolitik abrücken, begreife ich die Italiener, dass sie kaum mehr motiviert sind, auch nur einen Euro in die Bereitstellung der Investitionen für die Verkehrsverlagerung auf die Schiene zu investieren. Dazu nochmals die "NZZ": "Die Schweiz sollte sich deshalb gut überlegen, ob sie in dieser heissen Phase des bilateralen Powerplays mit dem Versprechen für eine zweite Gotthardröhre der EU bereits jetzt einen wichtigen Trumpf zuspielen will." Genau hier setzt meine Bestimmung in Artikel 197 an, indem sie die Gegenleistungen der EU explizit erwähnt. Auch das nationale und das internationale Lastwagengewerbe hat doch schlicht kein Interesse mehr, seine Logistik an die neue Verkehrspolitik anzupassen, wenn wir signalisieren, dass wir ja selbst nicht daran glauben.

Beim Jassen habe ich gelernt, dass man Trumpfkarten in der Hand behalten muss, bis man sie beim taktisch besten Spiel einsetzen kann. So hat man den Gegner im Griff, behält die Handlungsfreiheit und holt sich erst noch die meisten Punkte.

Die Mehrheit der Kommission will das Gegenteil: Sie verspielt den Bauern in der ersten Nullrunde, um dann zusehen zu müssen, wie die Schweiz überrollt wird. Das ist für mich keine kluge Politik.

Ich bitte Sie, bei der von Ihnen beschlossenen und von Volk und Ständen mehrmals bestätigten schweizerischen Verkehrspolitik zu bleiben und nicht mit einem unausgereiften, aber folgenschweren Vorgehen das Konzept über den Haufen zu werfen, bevor es umgesetzt ist. Ich meine, das Konzept der Minderheit II zeige in eine bessere Richtung.

Stimmen Sie der Minderheit II zu!