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Germann Hannes · Ständerat · 2025-03-10

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-10

Wortprotokoll

Ich teile die Ausführungen der PUK, was die Eigenmitteleinschätzung anbetrifft, und danke ihr ganz herzlich dafür. Ich denke, hier sind die richtigen Bereiche angesprochen und die Schwachpunkte aufgezeigt worden. Es war tatsächlich dieser regulatorische Filter, der sich unsäglich ausgewirkt hat und vor allem zu einem Zeitpunkt kam, als andere Länder bereits den Public Liquidity Backstop eingeführt hatten. Das war also wie ein doppelt negatives Schicksal oder ein Wendepunkt.

Das ändert aber nichts an den Urhebern dieser ganzen Misere, die wir zu bewältigen hatten. Die unermessliche Gier führte zu Boni von gegen 40 Milliarden Franken in den letzten zehn Jahren. Sie war gepaart mit galoppierender Verantwortungslosigkeit in den Führungsetagen und bei wichtigen Entscheidungsträgern der CS. Der ungezügelte Risikoappetit führte im selben Zeitraum, innerhalb von zehn Jahren, zu den erwähnten 33 Milliarden Franken Verlusten. Kein Wunder, war die CS doch die ungekrönte Bussenkönigin: Für insgesamt 26 Bussen in Millionen- und einmal sogar in Milliardenhöhe gab die CS zwischen 2012 und 2022 über 11,7 Milliarden Franken aus - und das nur für Bussen, stellen Sie sich das einmal vor.

Die Finma als zuständiges Aufsichtsgremium schaute zwar hin, machte Auflagen und leitete auch Enforcement-Verfahren ein, zeigte aber bei der Durchsetzung ihrer Massnahmen zu wenig Zähne. Die Möglichkeit eines Entzugs der Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung wäre aus meiner Sicht das stärkste und vor allem das wirksamste Mittel gewesen. Stellen Sie sich vor, die Aufsichtsbehörde Finma hätte einem CS-Konzernleitungsmitglied oder sogar einem Verwaltungsrat die Gewähr entzogen oder diesen Schritt auch nur schon angetönt. Das hätte eingeschlagen wie eine Bombe und mit Sicherheit auch Wirkung gezeigt. Darum sind bei der Ausdehnung und Erweiterung der Mittel für die Finma auch gewisse Fragezeichen zu setzen: Es steht und fällt natürlich alles mit der Durchsetzung dieser Massnahmen.

Ich begrüsse das angesprochene Senior Management System oder allenfalls auch die Möglichkeit, Bonusverbote oder -rückzahlungen anzuordnen. Ich stimme den Anträgen der PUK in ihren Vorstössen zu.

Ich habe einzig einen Vorbehalt bei der Motion 24.4527, "Durchsetzungskraft der Finma bei SIB stärken", aber eben nicht generell, sondern nur gegen den Teil, der die Bussen betrifft. Ich würde dort sagen: Lassen wir das doch sein, dieses Bussenregime ist unschweizerisch; setzen wir besser die anderen Massnahmen durch, die wir jetzt noch zusätzlich beschliessen. Denn die Bussen zahlen letztlich die Aktionäre. Darunter sind Private - denen tut dies auch weh -, aber auch Pensionskassen, auf deren Erfolg die Bussen durchschlagen. In diesem Sinn bestraft man vielleicht die Falschen. Oder glaubt hier drin allen Ernstes jemand daran, dass ein paar zusätzliche Bussen auf bescheidenem Schweizer Niveau etwas am Führungsverhalten der CS-Spitze geändert hätten? Also ich glaube das nicht.

Besser wäre es gewesen, die Finma hätte ihre Möglichkeiten genutzt und durchgesetzt, namentlich bei den Enforcement-Fällen. Die Liste mit den Personen, denen die Gewähr entzogen wurde, ist nicht öffentlich. Im Jahresbericht werden die Fälle lediglich anonymisiert aufgelistet, und es wird eine Gesamtzahl genannt. Dazu gibt es aber auch Zahlen in einem Untersuchungsbericht von Langhardt und Hirschle, der parallel zum PUK-Bericht für die PUK erstellt worden ist. In den letzten Jahren gab es durchschnittlich etwa 48, also vier Dutzend, Enforcement-Verfahren pro Jahr. Bei den Enforcement-Verfahren gegen Individuen wird festgestellt, dass die Finma acht Enforcement-Verfahren gegen Mitarbeitende respektive Geschäftsleitungsmitglieder der CS durchgeführt hat. Am Ende der drei bis heute abgeschlossenen Fälle entzog die Finma aber keiner bei der CS tätigen Person die Gewähr und verhängte auch kein Berufsverbot, obwohl sie mehrfach festgestellt hatte, dass bei der CS gravierende aufsichtsrechtliche Mängel bestanden. Ich verweise dazu auf das Kapitel 5.3.2.2 des PUK-Berichtes.

Der Grund für die Abschreibung der drei besagten Fälle lag gemäss Finma darin, dass sich in zwei Fällen die Betroffenen offenbar bereit erklärt hatten, auf künftige Leitungstätigkeiten bei beaufsichtigten Firmen zu verzichten. Im dritten Fall schied die Person ohnehin bei der CS aus, und zwar nachdem die Finma ein Enforcement-Verfahren eröffnet hatte, um die Gewähr mit Bezug auf diese Position zu überprüfen. Sie sehen also, wenn man hier einen Schritt weiter gegangen wäre, hätte das durchaus eine heilende Wirkung haben können. Diese heilende Wirkung kommt natürlich nun für die CS zu spät.

In diesem Sinne danke ich der PUK noch einmal für ihre seriöse und aufschlussreiche Arbeit, auch für die Vorstösse, die eine gute Basis für die weitere Behandlung des Public Liquidity Backstops bilden. Da beantragen wir ja eine Sistierung des entsprechenden Geschäfts, um dann eben die Behandlung zusammen mit dem Bankengesetz zu machen, damit wir das Ganze aus einem Guss beurteilen können. Dort fliessen dann möglicherweise auch diese zehn Vorstösse ein, wenn sie bis dahin immer noch für nötig erachtet werden.

Wir haben mit diesem Zeitgewinn auch die Möglichkeit, uns etwas international zu orientieren. Das letzte Mal hat man [PAGE 123] uns von Expertenseite quasi genötigt, dies und das zu tun, was am Schluss dann gar nicht umgesetzt wurde bzw. sich nicht als stressresistent erwiesen hat. Der Bundesrat musste über Notrecht handeln - aber das wissen wir alles.

Machen wir es diesmal besser, aber behalten wir auch die internationale Konkurrenzfähigkeit des Bankenplatzes im Blick. Es kann ja nicht sein, dass man die jetzt verbliebene Grossbank, die eigentlich als Retterin aufgetreten ist, also die UBS, entsprechend für die Sünden der CS abstraft. Übrigens: Auch die UBS hat Bussen zahlen müssen, aber es war etwa die Hälfte dessen, was man der CS auferlegt hat. Aber wie gesagt, das können wir bei den anstehenden Geschäften dann besprechen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Noch einmal ganz herzlichen Dank, Frau Bundespräsidentin, aber auch an die PUK selber. Nachher werden wir, wie gesagt, diese Vorstösse behandeln. Ich habe nur bei einem meine Vorbehalte.