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Brändli Christoffel · Ständerat · 2003-06-11

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-11

Wortprotokoll

Mit dem Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative sollen Prioritäten für die zukünftige Verkehrspolitik gesetzt werden. Eine Gesamtschau und -wertung fehlt allerdings; von Ausgewogenheit ist sehr wenig zu sehen, obwohl die Kommission diesen Begriff verwendet. Vielmehr werden die Aktivitäten des Bundes sich noch mehr auf die Lösung der Verkehrsprobleme der Zentren unseres Landes ausrichten. Die Kapazität der bestehenden Nationalstrassen soll weiter ausgebaut werden, die Agglomerationsprobleme sollen mit zusätzlichen Bundesmitteln gelöst werden.

Gegen die Zielsetzung, aktuelle Verkehrsprobleme zu lösen, ist an und für sich nichts einzuwenden. Will man aber dieses Ziel anstreben, so müssen wir klare Anworten auf die Frage geben, welche Auswirkungen dies auf die Verkehrserschliessung der übrigen Regionen hat und wie die Vorhaben finanziert werden sollen. Eine zusätzliche Konzentration der Mittel auf wenige, privilegierte Regionen kann wohl nicht zur Diskussion stehen.

[PAGE 517] Zwei Punkte aus den Anträgen der Kommissionsmehrheit fallen auf: Sie verlangen erstens zusätzliche Beiträge zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen, und sie wollen zweitens mit den Vorschlägen eine - wie sie sagen - national ausgewogene Siedlungsentwicklung erreichen.

Die Lösung der bestehenden Verkehrsprobleme in den Agglomerationen ist für mich selbstverständlich unbestritten. Nun gibt es aber zwei Seiten: einerseits die Frage der Realisierung dieser Vorhaben und andererseits die Frage, wer sie finanzieren soll. Hier beginnt das Problem: Bisher haben wir kaum hinterfragt, ob die heutigen Finanzierungssysteme ausgewogen sind. Wenn eine Erschliessung als nötig erachtet wurde - ich spreche nur von nationalen Erschliessungen -, wurde sie von Bundesseite stark mitfinanziert. Mit dem NFA wird sich der Bund bei den nationalen Werken noch stärker engagieren, weil er sich ja bei den Nationalstrassen voll engagieren will. Die Konsequenzen dieser Politik, die nun mit den Anträgen der Kommissionsmehrheit noch verstärkt werden soll, sind erschreckend. Ein Aargauer bezahlt heute 387 Franken pro Kopf an die Haupt- und Nationalstrassen, ein Zürcher 486 Franken, und gegenüber einem schweizerischen Mittel von 620 Franken bezahlen ein Urner 823 und ein Bündner gar 1253 Franken. Es ist meiner Meinung nach dringend nötig, dass hier für alle Regionen unseres Landes einigermassen gleich lange Spiesse geschaffen werden; die Verzerrungen sind heute enorm.

Zur zweiten Zielsetzung, einer national ausgewogenen Siedlungsentwicklung. Ausgewogenheit hat ja zu tun mit Gleichgewicht, mit gleich langen Spiessen; es kommt einem eine Waage in den Sinn, wenn man das Wort hört. Die Ausführungen der Kommission haben es aber deutlich gemacht: Es geht nicht um eine flächendeckende, ausgewogene Siedlungsentwicklung, sondern darum, einige Zentren zusätzlich zu begünstigen. Damit verstärkt man die heute schon bestehende Tendenz, einzelne Regionen und Agglomerationen zu bevorzugen. Gleichzeitig werden damit periphere Gebiete benachteiligt. Oder kann man den Begriff "ausgewogene Siedlungsentwicklung" wirklich so verstehen, dass diese Zielsetzung flächendeckend für die ganze Schweiz gilt? Die Aussagen der bisher gehörten Redner sprechen hier eine deutlich andere Sprache. Das ist meiner Meinung nach äusserst bedenklich. Bedenklich deshalb, weil wir heute bereits bestehende Verkehrsinfrastrukturen in den nicht privilegierten Gebieten unseres Landes in ihrer Substanz nicht mehr erhalten können und diese zunehmend verganden. So können beispielsweise im Kanton Graubünden gemäss Untersuchungen über 40 Prozent - über 40 Prozent! - der sanierungsbedürftigen Strassen nicht finanziert werden; das schweizerische Mittel bezüglich Sanierungsbedarf liegt unter 20 Prozent. Auch im Schienenverkehr sieht es unabhängig von den qualitativ grossen Unterschieden in der Erschliessung nicht anders aus: Über 30 Prozent des Rollmaterials der Rhätischen Bahn ist beispielsweise über 60 Jahre alt. Sie werden sagen, dies alles habe mit der vorliegenden Vorlage nichts zu tun. Ich teile diese Auffassung nicht. Wenn wir heute hingehen und neue Prioritäten festlegen, wenn auch nur in einem Teilbereich, müssten wir uns auch Gedanken darüber machen, wie wir unsere Verkehrspolitik der Zukunft damit präjudizieren. Wir müssen Antworten darauf geben, wie wir in diesem Land in Bezug auf die Grunderschliessung einigermassen gleich lange Spiesse schaffen können. Was wir hier machen, ist das Gegenteil davon.

Ich bitte den Bundesrat und die Kommission, sich eingehend mit diesen Aspekten auseinander zu setzen. Dies deshalb, weil wir in nächster Zeit mit der Bahnreform, mit der Strassenplanung, mit dem NFA wichtige Weichen stellen werden. Gerne hoffe ich dabei, dass dannzumal sowohl in Bezug auf die Qualität der Verkehrserschliessung wie auch in Bezug auf die Finanzierung in unserem Land endlich Vorschläge auf den Tisch kommen, die allen Regionen einigermassen gleich lange Spiesse in der Verkehrserschliessung bieten. Sie werden verstehen, dass ich aufgrund meines Votums den Vorschlägen, die hier auf dem Tisch liegen, nicht zustimmen kann, bis die entsprechenden Grundlagenarbeiten erarbeitet worden sind.