Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-03-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-03-10
Wortprotokoll
Ihre vorberatende Kommission, Sie haben es gehört, beantragt eine Sistierung der PLB-Vorlage. Wir haben diese im Herbst 2023 an die [PAGE 131] WAK überwiesen, um die sechsmonatige Frist einzuhalten. Notrecht muss ja in ordentliches Recht überführt werden. Sie haben es vorhin gehört: Es ist an und für sich ein Versäumnis, dass wir den PLB nicht haben.
Ich habe Verständnis dafür, dass Sie den Gesamtkontext anschauen möchten. Aber ein wirklich ganz zwingender Sachzusammenhang besteht zwischen Eigenkapital, Liquidität und PLB nicht; das möchte ich hier einfach sagen. Eigenkapital, wir haben es vorhin gehört, ist ein präventives Instrument. Die Bank soll solide sein, so solide, dass sie nicht in eine Krise gerät oder in einer Krise besser abgewickelt werden kann. Dann haben wir die Frage der Liquidität, die auch präventiv wirkt. Der PLB ist eigentlich nur die dritte Verteidigungslinie. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen PLB. Der PLB kommt, wenn die Liquidität der Bank ausgeschöpft ist und wenn die SNB ihre Liquidität zur Verfügung gestellt hat; ganz am Schluss bei einer allfälligen Sanierung kommt dann noch der PLB. Ich sage das einfach, damit wir uns hier im Klaren sind. Ich verstehe, dass Sie das so machen wollen, aber es ist sachlich nicht unbedingt zwingend.
Ich hoffe einfach, dass wir den PLB in der Zwischenzeit nicht brauchen. Das wäre natürlich kein gutes Signal. Ich muss Ihnen einfach sagen und gebe das hier sozusagen zu Protokoll: Dann müsste man je nachdem wieder notrechtlich Liquidität zur Verfügung stellen - dessen muss man sich einfach bewusst sein.