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Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-11

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Wenn der Bundesrat in seiner Botschaft zur Avanti-Initiative schreibt, diese greife ein berechtigtes Anliegen auf, der Inhalt sei indessen undifferenziert, dann ist dem aus meiner Sicht beizupflichten. Die vorberatende Kommission sieht dies auch so. So hat doch niemand in der KVF auch nur schon dem Antrag zugestimmt, die Initiative sei zur Annahme zu empfehlen. Das vom Bundesrat angesprochene berechtigte Anliegen, dass die Nationalstrassen nach ihrer Fertigstellung an den Engpässen erweitert werden sollen, ist kaum als bahnbrechende Idee zu qualifizieren, haben doch die Räte selbst mit parlamentarischen Vorstössen und zum Teil auch die Kantone mit Standesinitiativen - ich erinnere an Luzern - verschiedentlich die Eliminierung der Engpässe in unserem Nationalstrassennetz gefordert. Der Bundesrat hat gewisse Teilstücke bereits in Planung gegeben. Auf der Karte auf Seite 4509 und auf der Tabelle auf Seite 4510 der Botschaft ist aufgeführt, auf welchen Strassen die grössten Ausbaubedürfnisse bestehen. Dass dabei die Pièce de Résistance dieser Initiative, der Gotthard-Autotunnel, erst in dritter Priorität liegt, ist eine Tatsache, die sich mit Verkehrszählungen auch zahlenmässig belegen lässt. Wenn in der Folge der Bundesrat, der Nationalrat und auch unsere KVF empfehlen, Artikel 81 Absatz 2 der Bundesverfassung im Sinne der Initiative anzupassen, dann ist darin nicht sehr viel anderes enthalten als das, was wir ohnehin schon machen und auch in Zukunft vornehmen werden. Entscheidend wird es für die Zukunft sein, dass wir mit den knapp bemessenen finanziellen Mitteln einen optimalen Effekt für den Verkehr erhalten.

Hier zeigt die Initiative meiner Meinung nach krasse Mängel, indem sie gewisse Teilstrecken nennt und dabei andere, aufgrund des nachgewiesenen Verkehrsvolumens ebenso wichtige Gebiete völlig ausser Acht lässt. So würden etwa der ganze Raum Basel, der Raum Luzern, die ganze Ostschweiz, die sich ja immer wieder beklagt, sie würde vergessen gehen, oder auch zu hundert Prozent der Kanton Tessin, der sich ja immer wieder über die Strecke Lugano-Melide beklagt, von dieser Initiative nicht nur nichts profitieren. Vielmehr würden diese übrigen Gebiete durch die auf Verfassungsstufe festgelegten Prioritäten zu posterioren und wahrscheinlich auch zu vernachlässigenden Nationalstrassengebieten degradiert. Wenn Sie über die Avanti-Initiative dereinst abzustimmen haben, möchte ich Sie bitten, einmal zu schauen, ob auch Ihr Kanton oder Ihre Region in den nächsten Jahrzehnten zu den "Autobahn-Favoriten" oder zu den "Autobahn-Kellerkindern" gehören wird.

Ich bin mir auch nicht so sicher, mit welchem Enthusiasmus die von der Avanti-Initiative favorisierten Kantone wie Genf, Waadt, der Raum Bern/Solothurn oder die bereits arg vom Verkehr bedrängten Kantone Zürich, Aargau oder indirekt der Kanton Uri diesen Autobahnsegen willkommen heissen dürften. Die zusätzlichen gewaltigen Flächen fruchtbaren Bodens, die ein für alle Mal versiegelt und zerstört werden, die nachgewiesenermassen enorme zusätzliche Umweltbelastung, insbesondere die Luft- und Lärmbelastung, lassen vermuten, dass Sechsspurausbauten auch in den genannten Kantonen nicht auf Begeisterungsstürme stossen werden.

Die Avanti-Initiative enthält auch den gravierenden Mangel, dass die eigentlichen quantitativen Engpässe nicht erkannt worden sind. Vielmehr sind es die Agglomerationen, es sind diejenigen Räume, in denen heute das grösste Verkehrsvolumen besteht, das aus Gründen der knappen Raumverhältnisse nur mit einem massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs bewältigt werden kann. Das haben der Bundesrat in der Botschaft zur Avanti-Initiative, aber auch die Kantone erkannt. Der Nationalrat hat mit dem Infrastrukturfonds einen [PAGE 510] Lösungsansatz zur Finanzierung dieses Problems gesucht, den wir in unserer Kommission noch verfeinert und, so denke ich, ganz massiv verbessert haben. Ich kann diesem Fonds zustimmen, wenn es klar ist, dass für den Nationalstrassenbau und den öffentlichen Verkehr in den Agglomerationen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Zum Gegenvorschlagskonzept unserer Kommission: Im Gegensatz zu den apodiktischen Stellungnahmen der Gegner jedes Gegenvorschlages bin ich der dezidierten Meinung, dass sowohl Minderheit als auch Mehrheit mit ihren beiden Konzepten einen wesentlich weniger weit gehenden Nationalstrassenausbau wollen und auf der Zeitachse vernünftigere Forderungen stellen. Mehrheit und Minderheit unterscheiden sich im Wesentlichen in der Frage, ob der 1994 von Volk und Ständen gegen den Willen des Bundesrates angenommene Alpenschutzartikel nach neun Jahren geändert werden soll. Diese Differenz ist jedoch politisch derart gewichtig, dass viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dereinst ihr Ja oder ihr Nein von dieser Ausgangslage abhängig machen werden. Da wir ja als Standesvertreterinnen und Standesvertreter in diesem Rat primär auch die Anliegen der Kantone vertreten sollten, darf ich Sie bereits daran erinnern, dass sich bei der Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative Giezendanner eine überwiegende Mehrheit der Kantone gegen eine Änderung des Alpenschutzartikels ausgesprochen hat. Es waren nur gerade fünf Kantone, die einer Verfassungsänderung zugestimmt haben. Ich möchte das einfach auch zu bedenken geben, wenn wir hier immer wieder betonen, dass uns die Anliegen der Kantone am Herzen liegen. Eine ganz klare Mehrheit der Kantone, die ja dann primär vom Autobahnausbau betroffen sein werden, sind derzeit gegen eine Änderung dieses Artikels 84.

Ich habe in meinem Konzept eines Gegenvorschlages nicht zuletzt auf dieses eindeutige Verdikt der Kantone und vor allem - das möchte ich betonen - des zur Hauptsache betroffenen Kantons Uri - aufgebaut. Mein Gegenvorschlagskonzept beruht aber auch auf der Achtung des Souveräns. Was er vor nicht einmal zehn Jahren entschieden hat und was er in der Folge mit der Zustimmung zum Ausbau des 30 Milliarden teuren Schienennetzes, verbunden mit neuen Abgaben, mehrmals bestätigt hat, sollte nicht unnötig mit der Brechstangenmethode umgestossen werden, bevor dieses Konzept umgesetzt ist und bevor wir über die Wirkung dieses Konzeptes entsprechende Erfahrungen besitzen.

Jetzt noch ein vorerst letztes Argument: Wenn dem Bundesrat gelegentlich vorgeworfen wird, er sei ein schlechter Verhandlungstaktiker, können wir doch nicht hingehen und bereits heute der EU - allen voran Italien - kundtun, dass wir selbst nicht an unsere Verkehrspolitik glauben und bereits heute darangehen, die ganze Sache um 180 Grad zu kehren. Dieses Verhandlungspfand gilt es in der Durchsetzung der Verlagerungspolitik und bei der Beteiligung der EU an der Mitfinanzierung eines allfälligen Baus einer zweiten Gotthardröhre in der eigenen Hand zu halten. Diese Trumpfkarte gilt es doch auszuspielen! Deshalb habe ich denn auch in Artikel 197 eine entsprechende Formulierung aufgenommen, die einerseits Rücksicht nimmt auf die mit der Neat induzierte Verlagerungspolitik sowie auf die möglichen - und ich meine, auch gerechtfertigten - Gegenleistungen der EU.

Ich bitte Sie, in der Detailberatung auf das meiner Meinung nach wohl durchdachte Konzept der Minderheit einzugehen. Es trägt dem vor neun Jahren demokratisch gefällten Volksentscheid Rechnung. Es schlägt keine Türen zu und ermöglicht es unserem Land und unserem Bundesrat, gestützt auf die dereinst mit der Verkehrsverlagerung gemachten Erfahrungen einen Entscheid in Kenntnis der dannzumaligen Sachlage zu fällen. Es gibt uns die Möglichkeit, das Pfand im Verkehrspoker mit der EU in der eigenen Hand zu behalten und es nicht voreilig zu verschenken.

Zuallerletzt darf ich Ihnen zu bedenken geben, dass ich in meinem Konzept ganz stark die Überlegungen und Ansichten des am meisten betroffenen Kantons Uri aufgenommen habe - die Ansichten einer Bevölkerung, die wie keine andere von der schweizerischen Verkehrspolitik und von unseren heutigen Entscheiden betroffen sein wird. Wenn Sie hier einfach blind der Mehrheit zustimmen, läuft sie Gefahr, vom Verkehr dereinst vollends erstickt zu werden. Wenn Sie mein Konzept anschauen, sehen Sie: Es ist das Konzept des Kantons Uri. Ich bitte Sie, das dann bei Ihren Überlegungen mit zu berücksichtigen. Ich spreche auch ein wenig für die Menschen, die dort wohnen.

Ich bitte Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und beim Gegenvorschlag dem Konzept und der Strategie der Minderheit zuzustimmen.