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Stark Jakob · Ständerat · 2025-03-10

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-10

Wortprotokoll

Die WAK-S schreibt in ihrem Bericht, und der Kommissionssprecher, Herr Ettlin, hat das bestätigt, dass meine Motion "Limitierung der Vergütungen im Bankensystem" durch das Postulat 24.4535 der PUK inhaltlich abgedeckt sei, weshalb sie abgelehnt werde. Ich frage: Stimmt[NB]das[NB]überhaupt, oder macht es sich die WAK-S etwas einfach? [PAGE 132]

Ich möchte dazu folgende Ausführungen machen. Der Titel des erwähnten Postulates der PUK lautet: "Falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen der SIB vermeiden". Kernpunkt des Postulates ist, ich zitiere aus der Begründung: "Die sogenannten variablen Vergütungen (Erfolgsprämien) sollen insbesondere dann nicht ausgeschüttet werden, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Die PUK unterstützt die Massnahmen, die der Bundesrat in seinem Bericht beschlossen hat." Konkret meint dieser Verweis die Massnahme 3 zur Stärkung der rechtlichen Grundlagen für Anforderungen und Eingriffe im Bereich der variablen Vergütungen des Berichtes des Bundesrates zur Bankenstabilität vom 10.[NB]April 2024. Dabei wird eine Limitierung "nicht als zielführend eingeschätzt; die empirische Evidenz zeigt diesbezüglich Nachteile auf (insbesondere höhere Fixgehälter als Nebeneffekt)". Das heisst also, dass das Postulat der PUK explizit das ausschliesst, was bei meiner Motion im Zentrum steht, nämlich die Limitierung. Das Kernthema meiner Motion wird also durch das PUK-Postulat nicht abgedeckt, sondern ausgeschlossen.

Wenn Sie also möchten, dass das Thema "Limitierung und Begrenzung von Vergütungen bei systemrelevanten Banken" weiter geprüft werden soll, müssen Sie meine Motion annehmen. Wenn die Motion abgelehnt wird, ist das Thema vom Tisch.

Was aber spricht inhaltlich für die Motion? Es sind für mich zwei Gründe: erstens die Einfachheit der Regelung und zweitens die gesellschaftspolitische Bedeutung.

Erstens zur Einfachheit: Die Regulierung der variablen Vergütungen, wie sie die PUK oder der Bundesrat vorsieht, führt zu einem sehr komplexen Regelwerk und zu vielen delikaten Vollzugsproblemen. Denken Sie zum Beispiel an Vorschriften über Sperrfristen für variable Vergütungsanteile und deren Bindung an Kriterien des langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs. Oder denken Sie an die Einführung von Rückforderungsklauseln, sogenannten Clawbacks. Die Motion dagegen limitiert nur den Gesamtbezug, also die Summe von variabler und fixer Vergütung. Sie ist einfach und effektiv. Heute liegen die höchsten Fixbesoldungen irgendwo im Bereich von 2 Millionen Franken. Das würde beim Rahmen, den meine Motion definiert, heissen, dass noch variable Bezüge von rund 3 Millionen Franken ausgerichtet werden könnten. Das ist genügend Spielraum, bietet aber gegenüber der heutigen Situation viel weniger Möglichkeiten für falsche Anreize durch zu aggressive Bonusmodelle. Heute ist es oft so, dass die variablen Vergütungsanteile 3 Millionen Franken massiv übersteigen. Ohne Limitierung wird das auch in Zukunft so bleiben.

Zweitens komme ich zur gesellschaftspolitischen Bedeutung. Wer erinnert sich nicht an die Empörung in weiten Kreisen der Bevölkerung, als der Bund vor zwei Jahren die CS-Abwicklung mit Milliardengarantien verhindern musste und als klar wurde, wie hoch die Vergütungen der CS-Chefs in den Vorjahren jeweils ausgefallen waren? Diese Vergütungen hatten ein Ausmass erreicht, das generell in keinem Verhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung mehr stand. Deshalb wurde die Staatshilfe von der Bevölkerung, aber auch von vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, von vielen Unternehmen und kleinen und mittleren Betrieben mit sehr viel Unmut aufgenommen, auch wenn der volkswirtschaftliche Grund für die Intervention nachvollziehbar war. Viele fragten sich demotiviert, ob das gerecht sei.

Es soll daher in diesem Rat, in dieser Debatte auch einmal erlaubt sein, über das Wort "gerecht" nachzudenken. Viele fragten sich demotiviert, ob es gerecht sei, dass Normalverdiener im Notfall nur die gesetzlich vorgesehenen Instrumente beanspruchen können, während die Superverdiener staatlichen Schutz erhalten.

In dieser Situation möchte meine Motion mit der klaren Begrenzung der Vergütungen ein Korrektiv schaffen, das dazu führt, die Akzeptanz der geltenden Ordnung und der geltenden Regeln sowie ganz bewusst die Volksmoral zu bewahren und zu schützen. Wie soll zum Beispiel ich als Ständerat meine Mitbürgerinnen und Mitbürger noch glaubwürdig für Eigenverantwortung und freiwillige Solidarität motivieren können, wenn ich in dieser Situation nichts gegen die exorbitanten Vergütungen unternehme? Von daher rührt meine Motion, die mit einer Maximalvergütung von 5 Millionen Franken, immerhin dem Zehnfachen eines Bundesratslohnes, immer noch enorm viel Spielraum lässt.

Zum Schluss gebe ich in diesem Zusammenhang noch zwei Zitate wieder: Der promovierte Philosoph Reinhard K. Sprenger publizierte am 1.[NB]März in der "NZZ" einen Artikel mit dem Titel "Sind Spitzenmanager ihr Geld wert?". Einen Abschnitt daraus möchte ich zitieren: "Wenn sie aber die Signalwirkung extremer Saläre nicht beachten, generieren sie gesamtgesellschaftlichen Zynismus. Nicht zuletzt bestätigen sie destruktiv den prinzipiellen Schutz von Minderheitsansprüchen und werden zu Steigbügelhaltern der grassierenden 'Jetzt bin ich mal dran'-Attitüde. Siehe die 13.[NB]AHV-Rente." In die gleiche Kerbe hieb auch unser Kollege, Ständerat Thierry Burkart, am 30.[NB]März 2024 im "Tages-Anzeiger" im Zusammenhang mit der Vergütung 2023 an den UBS-Chef: "Mit so hohen Löhnen sind die Manager Totengräber der liberalen Wirtschaftsordnung in unserem Land."

Ich komme deshalb zum klaren Schluss: Eine Limitierung der Vergütungen von systemrelevanten Banken stärkt unsere liberale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, indem sie grundlegende Werte wie Eigenverantwortung und freiwillige Solidarität neu fundiert. Sie stärkt den Gesellschaftsvertrag.

Deshalb beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen.