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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-10

Wortprotokoll

Besten Dank für die Diskussion, ich habe sie mit Interesse verfolgt. Das Thema Asyl weckt Emotionen. Vielleicht haben wir deshalb so oft eine ausserordentliche Asylsession. Für mich ist es schon die fünfte meiner Amtszeit. Aber ich bin gerne hier, um Rede und Antwort zu stehen und diese Diskussion mit Ihnen zu führen. Ich finde sie wichtig. Wenn wir hier aber Dinge beschliessen, die kontraproduktiv oder gar nicht umsetzbar sind, dann ist niemandem gedient - nicht der Bevölkerung, nicht den Kantonen und Gemeinden und auch nicht jenen Asylsuchenden, die sich ans Gesetz halten.

Sie haben jetzt eine ganze Reihe von Vorstössen mit dem Ziel diskutiert, die irreguläre Migration einzuschränken und die Sicherheit in der Schweiz zu verbessern. Das will der Bundesrat auch erreichen. Für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung ist es zentral, dass sich die Menschen sicher [PAGE 231] fühlen. Ich will, dass meine Töchter nachhause spazieren können, ohne über die Schulter schauen zu müssen. Darauf haben sie ein Anrecht. Darauf hat die Schweizer Bevölkerung ein Anrecht. Dafür zu sorgen ist unsere Pflicht, ist eine Kernaufgabe des Staates; das ist unsere Verantwortung. Ich setze mich dafür ein.

Ich möchte Ihnen kurz einen Überblick darüber geben, was wir, der Bund und die Kantone, im Asylbereich in den letzten Jahren unternommen haben, um die Sicherheit zu verbessern, und auch darüber, was es gebracht hat - wobei "kurz" vielleicht zu viel versprochen ist; es ist nämlich eine lange Liste.

Die Corona-Pandemie war eine schwierige Zeit in den Bundesasylzentren (BAZ), weil die Leute dort festsassen. Es gab damals deutlich mehr Vorfälle. Das SEM hat sofort und gut reagiert und das Projekt "Massnahmen für den Umgang mit renitenten Asylsuchenden" (Mara) aufgegleist. Dazu gehörten ein Konzept zur Gewaltprävention sowie die Einsetzung von Personen zur Konfliktprävention und muslimischen Seelsorgenden, ausserdem die Zusammenarbeit mit Fachärzten für Suchtmedizin sowie Aussenpatrouillen bei den BAZ. Die Wirkung war eindrücklich und hält bis heute an. Die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle pro 100[NB]000 Übernachtungen sank um fast 60 Prozent. Die absolute Zahl der Vorfälle in den BAZ ging auch im letzten Jahr im Vergleich zum Vorjahr nochmals weiter zurück.

Weiter haben wir Anfang 2024 in allen Asylregionen Verantwortliche für Gewaltprävention und Personensicherheit eingesetzt. Diese neuen Stellen sind mit ehemaligen Polizeikadern besetzt. Sie sind zuständig für die Sensibilisierung, die Umsetzung des Gewaltpräventionskonzepts und auch für die Aus- und Weiterbildung des Sicherheitspersonals. Diese Personen stehen auch mit der lokalen Polizei in Kontakt. Die meisten BAZ haben zudem private Sicherheitsfirmen. Sie sind im öffentlichen Raum präsent. Sie intervenieren und können Straftaten anzeigen.

Dann haben wir das 24-Stunden-Verfahren. Das SEM führte es im Frühling 2024 schweizweit ein. Dadurch können die Verfahren von Asylsuchenden aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen viel schneller abgeschlossen werden. Diese Personen halten sich viel weniger lange in den BAZ auf. Wir können sie auch schneller zurückführen. Das entlastet das ganze System und macht die BAZ und die Umgebungen sicherer.

Dann gibt es die runden Tische: Diese haben wir ebenfalls letztes Jahr eingeführt. Wir wollen, dass die involvierten Behörden viel enger zusammenarbeiten, besonders bei Intensivtätern, die zum Teil reihenweise Delikte begehen. Grundsätzlich sind ja die Kantone für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Bei den runden Tischen ist aber auch das SEM mit dabei, ebenso Sozial- oder Ausländerbehörden und die Standortgemeinden. Wir wollen mit den runden Tischen sicherstellen, dass die Kantone alle ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen ausschöpfen, also auch die Ausschaffungshaft. Wir haben nämlich festgestellt, dass die Kantone hier noch mehr machen können. Die Kantone ziehen hier mit. Im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl werden wir zudem, und das geht noch einen Schritt weiter, ein Pilotprojekt starten. Ziel ist eine gesamtschweizerische Taskforce für ein schweizweites Case-Management bei Intensivtätern.

Auf die Sicherheit achtet das SEM natürlich schon beim Eintritt von Asylsuchenden in die BAZ, dies gerade im Hinblick auf den Terrorismus. Das SEM macht bei allen Asylsuchenden eine standardisierte Sicherheitsüberprüfung. Das SEM fragt aufgrund der Fingerabdrücke und anderer Informationen sämtliche einschlägigen Datenbanken ab. Bei offenen Fragen schickt das SEM das Dossier zur weiteren Abklärung an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Letztes Jahr hat der Nachrichtendienst 596 Asyldossiers und vier Gesuche für den Schutzstatus S unter die Lupe genommen.

Das Thema Terrorismus beschäftigt uns vor allem ausserhalb des Asylbereichs, auch wenn dies mit Blick auf unsere Nachbarländer natürlich nicht völlig voneinander zu trennen ist. Auch die Terrorismusbekämpfung ist eine Verbundaufgabe: Bund und Kantone sind beide dafür verantwortlich. Die Schweiz hat ihr Instrumentarium in den letzten Jahren als Reaktion auf die Anschlagsserie in den Jahren 2015 und 2016 systematisch und schrittweise ausgebaut. Schwerpunkte sind die Bereiche Prävention und Repression. Bund und Kantone legen bei der Terrorismusprävention zum Beispiel einen Fokus auf Jugendliche und junge Erwachsene. Das ist offensichtlich der richtige Ansatz. Die Kantone haben in den letzten Jahren auch Fachstellen aufgebaut, um Radikalisierungen so früh wie möglich zu erkennen. Wir wissen aufgrund der wissenschaftlichen Forschung aber auch, dass die Kleinräumigkeit der Schweiz, das funktionierende Verbandsleben und die Jugendtreffs ganz wichtige Präventionsmassnahmen sind.

Im Bereich Repression sind unsere Behörden ebenfalls aktiv, auch wenn ich immer wieder höre, das stimme nicht. Die Bundesanwaltschaft und das Fedpol ermitteln aktuell in etwa 120 Fällen. Es geht dabei insbesondere um terroristische Online-Propaganda, finanzielle Unterstützung terroristischer Organisationen von der Schweiz aus und dschihadistisch motivierte Reisen. Weitere Instrumente sind Einreiseverbote oder auch Ausweisungen - auch hier sind wir aktiv. Das Fedpol hat im letzten Jahr zum Beispiel 126 Einreiseverbote wegen Terrorismusverdachts ausgesprochen, so viele wie seit mehreren Jahren nicht.

Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus haben wir ein weiteres wichtiges Instrument zur Hand. Im letzten Jahr kamen solche Massnahmen in vier Fällen zur Anwendung. Diese Instrumente sind keine Papiertiger, sondern es sind wichtige Instrumente, mit denen die Behörden arbeiten. In den nächsten Jahren kommen mit dem "Passenger Name Record" (PNR) und der nationalen polizeilichen Abfrageplattform (Polap) hoffentlich weitere Instrumente für den Kampf gegen den Terror hinzu. Ich setze zur Einführung dieser Instrumente auf Ihre Unterstützung.

Gleichzeitig sind wir an einer Ressourcenüberprüfung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schaut, ob die Bundesanwaltschaft, der NDB und das Fedpol genügend Ressourcen haben. Nach den ersten Anschlägen in Deutschland habe ich umgehend reagiert und den Auftrag erteilt, die Antiterrorstrategie nochmals grundsätzlich zu überprüfen.

Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang ist die grenzüberschreitende Kriminalität. Dies können beispielsweise Banden sein, die in die Schweiz kommen und hier in Häuser einbrechen. Was machen wir am besten dagegen? Wir müssen Informationen schnell und effizient mit unseren Nachbarländern austauschen, und wir müssen auch operativ eng zusammenarbeiten. Das machen wir schon heute. Wir wollen diese Zusammenarbeit aber weiter intensivieren, weil wir festgestellt haben, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die gezielte Bekämpfung dieser Kriminalität zentral ist und eben Wirkung zeigt.

Wir können auch über den Bereich Rückkehr sprechen. Sie wissen, dass die Schweiz hier sehr stark ist. Bei den Dublin-Überstellungen konnten wir uns um über 18 Prozent steigern. Letztes Jahr konnten wir auch zum ersten Mal die Zahlen der Kantone zu den Landesverweisungen auswerten. Schon da hatten wir drei Viertel aller im Vorjahr angeordneten Landesverweisungen vollzogen. Das werden noch mehr, und das hat mich positiv überrascht. Wie Sie wissen, haben wir auch fünf Straftäter nach Afghanistan zurückführen können. Das war vorher jahrelang nicht möglich. All dies trägt ebenfalls zur Sicherheit im Asylbereich bei.

Manchmal sind wir auf die Mitwirkung einer ausländischen Regierung oder der Kantone angewiesen. Zum Beispiel möchten wir seit Jahren ein besonderes Zentrum für renitente Asylsuchende in der Deutschschweiz einrichten, aber bisher hat sich kein Kanton dazu bereit erklärt.

Sie sehen also: Der Bundesrat nimmt seine Verantwortung wahr. Zusammen mit den Kantonen und Gemeinden machen wir, was im Rahmen der Bundesverfassung wirksam, sinnvoll und möglich ist. Aber was bringt es, wenn wir Asylsuchende in die Nothilfe schicken? Was bringt es, wenn wir sie, nur weil sie Asylsuchende sind, von ihren Familien trennen? Was bringt es, wenn wir Verdächtige unterschiedslos einsperren oder ein wirkungsloses Gesetzesdispositiv hochfahren? Das gibt zwar eine Schlagzeile, bringt aber nichts und ist [PAGE 232] sogar kontraproduktiv. Wir wecken nämlich falsche Erwartungen und machen der Bevölkerung etwas vor.

Ich will jetzt nicht in die weltpolitische Kiste greifen, aber wir sehen gerade viele Beispiele dieser Art von Politik: grosse Ankündigungen, keine oder gar eine negative Wirkung - und die Folge davon ist noch mehr Verunsicherung und Politikverdrossenheit, also das Gegenteil von dem, was Sie und der Bundesrat eigentlich erreichen wollen.

Der Bundesrat beschönigt nichts, verstehen Sie mich nicht falsch. Es stimmt, es gibt straffällige Asylsuchende, und ja, manche tauchen unter, das kann verunsichern. Es kommen auch nicht nur verfolgte Menschen auf der Suche nach Schutz zu uns, es kommen auch Menschen ohne Perspektive auf der Suche nach einer besseren Zukunft zu uns, auch solche, die sich nicht an unsere Rechtsordnung halten wollen. Es ist zwar eine Minderheit, aber Straftaten akzeptieren wir auch nicht von einer Minderheit. Es gehört zur Verantwortung des Bundesrates, etwas dagegen zu unternehmen, zusammen mit den anderen zuständigen Bundesbehörden, mit den Kantonen und Gemeinden und auch mit den Nachbarländern und unseren europäischen Partnerländern. Der Bundesrat nimmt diese Verantwortung ernst, darum unternehmen wir beim Thema Sicherheit so viel.

Die Mehrheit Ihrer Vorstösse bringt uns allerdings nicht weiter, im Gegenteil. Sie kennen zwar die schriftlichen Stellungnahmen des Bundesrates, doch ich gehe trotzdem auf jeden einzelnen Vorstoss hier ein.

Zuerst zur Motion Schmid Pascal 24.3716, "Bevölkerung schützen. Kein Asylverfahren und kein Bleiberecht für Verbrecher", zunächst dies: Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass wir Kriminalität auch bei Schutzsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen nicht tolerieren dürfen. Die Bekämpfung von Kriminalität ist eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen. Der Ausschluss oder der Widerruf von Asyl ist schon heute möglich. Das SEM respektive die Gerichte wenden dies auch an. Beim Status S gibt es vergleichbare Bestimmungen, und bei Rückführungen sind die Hürden für eine Ausschaffung tiefer, wenn jemand eine Landesverweisung bekommen hat. Darum konnten wir letztes Jahr auch mehrere Personen nach Afghanistan rückführen. Es gibt also bereits im geltenden Recht griffige Möglichkeiten, und Bund und Kantone nutzen diese auch. Sie prüfen dabei jeden einzelnen Fall und ergreifen die jeweils angemessenen und verhältnismässigen Massnahmen.

Was aber nicht geht, ist, alle Personen ohne Einzelfallprüfung vom Asylverfahren ausschliessen zu wollen. Das verbietet die Verfassung. Wer effektiv Schutz vor Verfolgung benötigt, muss diesen auch bekommen können, denn Menschenrechte gelten letztlich auch für Straftäter. Dazu gehört insbesondere das Non-Refoulement-Gebot. Es ist in unserer Verfassung verankert und zwingend. Wir dürfen niemanden in den Tod schicken.

Die Motion schafft neben den rechtlichen auch praktische Probleme. Was passiert mit den Menschen, die kein Bleiberecht haben, aber trotzdem nicht zurückgeführt werden? Sie landen in der Nothilfe, wo erst recht das Risiko besteht, dass sie kriminell werden. Den Kantonen tun Sie damit keinen Gefallen, denn sie müssen sich trotzdem um diese Menschen ohne jede Perspektive kümmern.

Diese Motion löst also keine Probleme, sondern schafft neue. Sie ist kontraproduktiv. Der Bundesrat beantragt daher, die Motion abzulehnen.

Damit komme ich zur Motion Riner 24.3734, "Bevölkerung schützen. Bewegungsfreiheit von Asylkriminellen konsequent einschränken". Wir können die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden unter gewissen Voraussetzungen schon heute einschränken. Ich habe es erwähnt, es stehen uns dafür strafrechtliche Massnahmen und die Administrativhaft zur Verfügung. Im Rahmen der runden Tische arbeiten wir mit den Kantonen daran, dass sie diese Möglichkeiten besser ausschöpfen. Die Motion Riner geht aber viel weiter: Sie will die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden sowie abgewiesenen Asylsuchenden und von Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsrecht systematisch bis zum Strafvollzug und bis zur Ausschaffung einschränken, sobald gegen sie ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eingeleitet wurde. Auch dies ist eine pauschale Regelung ohne Einzelfallprüfung; sie widerspricht dem in unserer Verfassung verankerten Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Die Motion ist aber nicht nur verfassungswidrig, sie ist praktisch gar nicht umsetzbar. Wir haben derzeit ein einziges besonderes Asylzentrum für renitente Asylsuchende. Das ist keine geschlossene Einrichtung, und kein einziger Kanton hat bislang einen zusätzlichen Standort zur Verfügung gestellt. Genau deshalb erörtern wir ja diese Fragen in der Gesamtstrategie Asyl zusammen mit den Kantonen und Gemeinden - sie müssen es am Schluss umsetzen und sie wissen am besten, wie das funktioniert. In den Gefängnissen hat es bei Weitem nicht genügend Platz für alle, die bloss einer Straftat verdächtigt werden. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, auch diese Motion abzulehnen.

Wir kommen zur Motion Stark 24.4444, "Von Dänemark und Schweden lernen. Familiennachzug auf die Interessen der Schweiz ausrichten". Sie verlangt Einschränkungen beim Familiennachzug nach dem Vorbild von Dänemark und Schweden. Dadurch soll das Bevölkerungswachstum gebremst werden. Die vorgeschlagene Massnahme würde dies aber nicht erreichen. Nur eine geringe Anzahl von Personen kommt jährlich über den Familiennachzug in die Schweiz. Wie Sie wissen, sind die Regeln für den Familiennachzug schon heute sehr streng formuliert. Es gelten klare, strenge Voraussetzungen, die die Behörden im Einzelfall konsequent überprüfen. Auch diese Motion fordert aber wieder absolute Regeln, die unabhängig vom Einzelfall gelten sollen, und damit landen wir wieder bei der Bundesverfassung und beim Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Auch hier erreichen Sie unter dem Strich das Gegenteil von dem, was Sie erreichen möchten. Wer seine Familie nachziehen will, muss bei uns einen Job haben, auf eigenen Beinen stehen, sich an unsere Regeln halten. Und was ist ein besserer Ansporn, sich zu integrieren, als eine Familie und Kinder, die die Schule besuchen? Wenn Sie diesen Menschen diese Perspektive nehmen, nehmen Sie ihnen die Perspektive ganz generell, und das ist gefährlich. Der Bundesrat empfiehlt deshalb auch diese Motion zur Ablehnung.

Die Motion 24.4321, "Wer über sichere Drittstaaten einreist, wird an der Grenze zurückgewiesen", stammt ebenfalls von der SVP-Fraktion. Schon heute treten wir nicht auf Asylgesuche von Personen ein, die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, weil sie diesen in einem anderen Staat beanspruchen können. Das prüfen wir immer im Einzelfall. Diese Motion will nun, dass wir Geflüchteten, die aus einem Nachbarstaat einreisen, pauschal kein Asyl gewähren und sie an der Grenze ohne Asylverfahren zurückweisen. Entgegen der Behauptung der SVP-Fraktion würde dieses Vorgehen gegen die Flüchtlingskonvention verstossen. Bedenken Sie, weder im Rahmen der Definition des Flüchtlingsbegriffes noch bei den Ausschlussgründen gemäss Genfer Flüchtlingskonvention ist vorgesehen, dass Personen von der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen werden können, nur weil sie durch einen sicheren Staat gereist sind. Diese Motion missachtet ausserdem das Non-Refoulement-Prinzip. Sie steht deshalb auch im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zur Bundesverfassung.

Auch hier kommt wieder die praktische Umsetzung hinzu. Das BAZG ist im Rahmen der Zollkontrollen an der Grenze präsent. Es kann aber nicht jede Person kontrolliert werden - dafür haben wir gar nicht die Ressourcen. Ebenso wenig können wir den Personen an der Grenze pauschal den Zugang zum Asylverfahren verweigern oder sie einfach zurückweisen. Unsere Nachbarländer würden entsprechende Rückweisungen erst gar nicht akzeptieren. Die Sekundärmigration einzudämmen ist eine Aufgabe, die gesamteuropäisch gelöst werden muss. Der Migrations- und Asylpakt der EU verfolgt genau dieses Ziel.

Ich komme zur Motion 24.4508 der FDP-Liberalen Fraktion, "Unterstützung der Kantone beim Wegweisungsvollzug". Diese fordert, dass der Bundesrat Massnahmen prüft und umsetzt, um die Kantone beim Vollzug von Wegweisungen zu entlasten und zu unterstützen. Bereits heute arbeitet das SEM beim Vollzug der Wegweisungen intensiv mit den Kantonen zusammen. Das SEM und die Kantone überprüfen [PAGE 233] auch regelmässig, wo man was noch optimieren kann. Der Vollzug der Wegweisung ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Die Kantone sind dafür zuständig, rechtskräftige Wegweisungen zu vollziehen. Das SEM unterstützt die Kantone bei der Identifizierung und Papierbeschaffung der ausreisepflichtigen Personen sowie bei der Organisation der Ausreise. Zudem setzt der Bund bereits heute nebst den personellen Ressourcen auch bedeutende finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Kantone ein. Weiter können sich die Kantone bei Rückführungen auch gegenseitig personell unterstützen.

Sie sehen: Bereits heute haben wir Instrumente, damit der Bund die Kantone im Vollzugsbereich unterstützen kann. Trotzdem prüft der Bundesrat zurzeit im Rahmen der Erfüllung der Motion Salzmann 23.3082 und im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl weitere Optimierungsmassnahmen - auch im Bereich der Rückkehr. Die Motion rennt also offene Türen ein. Wir sind daran. Sie würden so nur die Verhandlungsposition des Bundes schwächen. Deshalb empfiehlt der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung.

Jetzt zur Motion 24.4323 der SVP-Fraktion, "Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten": Das ist ein ganz anderes Thema. Es geht um die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Ich vertrete hier das EDI, das dafür zuständig ist. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (IGV) von 2005 sind ein völkerrechtlich verbindliches Instrument. Die 196 Vertragsstaaten der IGV haben letztes Jahr Anpassungen beschlossen. Der Bundesrat führte dazu von November 2024 bis Ende Februar 2025 eine Vernehmlassung durch. Parallel zur Vernehmlassung wurden auch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert. Im Rahmen dieser Konsultationen wurden den beiden zuständigen Kommissionen des Nationalrates sowie der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit[NB]des[NB]Ständerates[NB]Anträge unterbreitet, die mit der vorliegenden Motion identisch sind. Diese Anträge wurden in allen drei Parlamentskommissionen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens wertet das EDI derzeit die Ergebnisse aus. Parallel dazu wird die juristische Frage der Abschlusskompetenz unter Berücksichtigung der bestehenden Delegationsnormen, der Tragweite und der Art der Anpassungen analysiert. Da wir uns mit diesen Arbeiten innerhalb der gesetzten Fristen bewegen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine präventive Ablehnung der Änderungen, wie von der Motion gefordert, nicht nötig ist. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Schliesslich vertrete ich auch das EFD und komme zur Motion 25.3026 der SPK-N, "Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze". Die Ständeratskommission hat eine gleichlautende Motion als Reaktion auf die Motion Chiesa angenommen. Diese fordert eine systematische Kontrolle an der Landesgrenze und Einreiseverweigerungen, ohne zu erklären, was sie unter "systematisch" genau versteht. Ihre Staatspolitische Kommission hat am 21.[NB]Februar ihrerseits eine gleichlautende Motion beschlossen. Damit beantragt sie dem Bundesrat eine Intensivierung der Kontrollen an der Grenze. Sie verlangt, dass diese im Rahmen des bestehenden Zolldispositivs an der Grenze und im Grenzraum durchgeführt werden; sie will also eine Wiedereinführung von Kontrollen an der Schengen-Binnengrenze. Zudem fordert die Kommissionsmotion, dass Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung haben und keinen Asylantrag stellen, konsequent weggewiesen werden. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion, weil das BAZG diese unter Einhaltung aller Verpflichtungen der Schweiz als assoziierter Schengen-Staat umsetzen kann.

Trotzdem noch ein Wort zu einer allfälligen Umsetzung: Eine Möglichkeit besteht darin, dass mehr Angehörige des BAZG Kontrollen durchführen. Dazu muss jedoch entsprechend geschultes Zollpersonal Zugriff auf die nötigen Datensysteme bekommen. Das EFD wird dem Bundesrat so bald als möglich einen entsprechenden Antrag stellen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Kantone die Kontrollen auf ihrem Gebiet intensivieren, da ihnen die Polizeihoheit obliegt. Das BAZG kann sie dabei unterstützen. Diese Massnahmen werden zu einer höheren Kontrolldichte führen. In der aktuellen Migrationslage kann das BAZG die Motion mit dem zur Verfügung stehenden Personal massvoll umsetzen. Mittel- bis langfristig besteht aber Bedarf, nicht nur technische Überwachungsmittel anschaffen, sondern auch Personal anstellen zu können, wenn man bei den anderen Aufgaben des BAZG keine Abstriche in Kauf nehmen will. Der Bundesrat wird sich zu gegebener Zeit mit den möglichen Anträgen dazu befassen.

Ich danke für Ihre Geduld.