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Burkart Thierry · Ständerat · 2025-03-10

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-10

Wortprotokoll

Die ursprüngliche Vorlage, wie sie uns vom Bundesrat präsentiert wurde, hat einen Aspekt dieser Revision aufgefangen: Neben Gewinnerinnen und Gewinnern gibt es auch Verlierer. Verlierer sind insbesondere Ehepaare, deren Einkommen aufgrund der Regulierung, wie wir sie kennen, sehr ungleich verteilt sind, sowie Unverheiratete mit Kindern. Um die negativen Aspekte und Benachteiligungen auszugleichen, hat der Bundesrat einen entsprechenden Tarif sowie Kinderabzüge vorgesehen. Sollte der Entwurf des Bundesrates angenommen werden, hätte diese Revision deutlich mehr Gewinnerinnen und Gewinner als Verlierer.

Nun, das kostet Geld, es kommt zu Mindereinnahmen; meine Vorrednerin und der Kommissionssprecher haben das ausgeführt. Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates hätte Mindereinnahmen von etwa 1 Milliarde Schweizerfranken vorgesehen. Dieser Betrag wurde im aktualisierten Entwurf [PAGE 135] auf etwa 870 Millionen Schweizerfranken reduziert - Stichwort "kalte Progression".

Wir haben die Mindereinnahmen letzte Woche mit unseren Beschlüssen wieder etwas erhöht. Mit dem Antrag der Minderheit Hegglin Peter würden die Mindereinnahmen um etwa 230 Millionen Franken auf 1,1 Milliarden Franken erhöht. Mit der Reduktion der Höhe der Kinderabzüge haben wir den Betrag noch etwas abgedämpft, sodass wir, Stand jetzt, wieder bei etwa 1 Milliarde Franken gelandet sind.

Nun wurde uns bereits letztes Mal von Kolleginnen und Kollegen in diesem Rat angezeigt, dass sie mit Mindereinnahmen in dieser Höhe nicht leben können, was mich auch unter Berücksichtigung des sehr knappen Resultats beim Eintreten dazu bewegt, den Versuch eines Kompromisses zu starten. Die Variante der Minderheit II (Herzog Eva) wurde im Nationalrat bereits einmal besprochen und abgelehnt. Die Umsetzung des Antrages der Minderheit II würde dazu führen, dass man nicht nur den Tarif stauchen, sondern auch die Progression anheben würde, was in verschiedenen Einkommenskategorien entsprechend zu erheblichen Mehrbelastungen führen würde. Wir müssten dann vor die Schweizer Bevölkerung treten und sagen: Ja, wir machen übrigens gleichzeitig noch eine Steuererhöhung. Das wäre nicht gerade zielführend, auch im Hinblick auf die Absicht, eine Mehrheit zu erlangen, sollte es zu einer Volksabstimmung kommen.

Ich habe nun mit meinem Einzelantrag den Versuch gestartet, dass man auf Mindereinnahmen von etwa 750 Millionen Franken kommt. Ich gebe zu: Das ist vielleicht nicht[NB]der[NB]Weisheit[NB]letzter Schluss. Der Nationalrat erhielte aber die Gelegenheit, die Thematik nochmals zu vertiefen und allenfalls einen Kompromiss zu suchen. Diese Suche haben wir in der Kommission, ehrlich gesagt, etwas unterlassen, deshalb müssen wir den Ball hier dem Nationalrat weiterspielen. Die 750 Millionen Franken Mindereinnahmen berücksichtigen übrigens das Anliegen der Minderheit Hegglin Peter und die Korrektur bei den Kinderabzügen.

Insofern, glaube ich, wäre es ein Schritt in Richtung Kompromiss. Ich würde beliebt machen, dass man diesem Kompromiss zustimmt. Nachher kann man im Nationalrat immer noch Korrekturen vornehmen - in die eine oder in die andere Richtung. Es wäre jedoch immerhin einmal ein Versuch, um zwischen 1 Milliarde und 500 Millionen Franken, also eben bei 750 Millionen Franken, zu landen, auch im Sinne eines Zeichens. Ich gebe offen zu, dass auch ich noch nicht weiss, ob ich dann am Schluss dieser von mir beantragten Variante, sollte sie denn überhaupt mehrheitsfähig werden, zustimmen kann. Dazu braucht es noch Detailabklärungen und Vertiefungen. Es wäre jedoch ein erster Schritt in Richtung eines Kompromisses.

Ich bitte Sie daher um Ablehnung des Antrages der Minderheit II (Herzog Eva) und um Zustimmung zu meinem Einzelantrag.