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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-03-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-03-10

Wortprotokoll

Zuerst noch einmal zur Übersicht: Die Motion der SiK-N will die Privatisierung des Unternehmens Beyond Gravity, das ist die Weltraumsparte der Ruag International, verhindern. Der Bund soll die Kontrolle über das Weltraumunternehmen behalten und dazu eine entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen.

Der Bundesrat hatte im Rahmen der Entflechtung des ehemaligen Ruag-Konzerns bereits 2019 entschieden, das Weltraumgeschäft zu privatisieren. Sie können sich erinnern, die rüstungsrelevanten Teile wurden in die Ruag MRO gegeben und die nicht rüstungsrelevanten, nicht sicherheitspolitisch relevanten Teile in die Ruag International, mit dem Auftrag zur Devestition. Deshalb sitzt auch das Eidgenössische Finanzdepartement hier, weil es eine Devestition ist, also ein Verkauf. Dieser Entscheid wurde seither mehrfach bekräftigt, zuletzt im Herbst 2023; das hat Herr Juillard gesagt. Das geschah übrigens, als die geopolitische Lage schon stark verändert war, und zwar ohne Gegenstimme in beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen.

Es wurde nun gesagt, man könne eine Minderheit oder eine Sperrminorität behalten. Dazu möchte ich gerne etwas sagen. Eine Teilprivatisierung hätte mehr Nachteile als Vorteile. Eine Sperrminorität, das wären 34 Prozent der Aktien, könnte zwar dazu führen, dass der Bund wichtige Unternehmensentscheide blockieren könnte. Zum Beispiel könnte er gemäss Artikel 704 des Obligationenrechts die Änderung des Unternehmenszwecks oder die Verlegung des Konzernsitzes verhindern. Daneben wären aber die Einflussmöglichkeiten des Minderheitsaktionärs Bund stark beschränkt. Er hätte aber trotzdem das finanzielle Risiko mitzutragen, müsste allenfalls Kapital einschiessen und hätte auch das Reputationsrisiko mitzutragen. Da sehe ich jetzt als Eignerstelle, dass es auch teilweise Produkte gibt, die Mängel haben, wo es mit den Kunden schon - ich sage es jetzt einmal so - gewisse Probleme gibt und Haftungsrisiken für den Bund bestehen; denn wir befinden uns ja hier in einem Umfeld, in dem auch sehr viel entwickelt wird. Der Bund müsste auch bei einer Sperrminorität oder Minderheitsbeteiligung mitziehen, wenn das Eigenkapital erhöht würde. Von daher ist das keine gute Sache.

Die Motion Dittli will an der Privatisierung von Beyond Gravity festhalten. Diese Motion verlangt aber, dass die Auflagen, welche der Bundesrat für den Verkauf festgelegt hat, ergänzt werden. So soll, wenn immer möglich, ein Verkauf an einen Schweizer Investor angestrebt werden. Die Kaufinteressenten müssen garantieren, für mindestens zehn Jahre Arbeitsplätze und Kompetenzen, welche für die Verteidigungsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit der Schweiz relevant sind, in der Schweiz zu erhalten.

Ich möchte Sie im Namen des Bundesrates bitten, der Motion Dittli zuzustimmen und die Motion der SiK-N abzulehnen. Ich möchte gerne noch ein paar Dinge sagen, zu den Gründen für den Verkauf beispielsweise. Die Grundlagen für eine Beteiligung des Bundes an Beyond Gravity sind nicht gegeben. Das Unternehmen erfüllt mit seinen Leistungen und Produkten weder eine Bundesaufgabe, noch liegen seine Tätigkeiten im öffentlichen Interesse. Das wäre aber nötig, um die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit einzuhalten. Es ist auch so, dass der Bund keine Beteiligungen zu Anlagezwecken halten darf. Dessen muss man sich bewusst sein. Das Weiterbestehen von Beyond Gravity als Finanzbeteiligung ist deshalb aus rechtlicher Sicht schon einmal ausgeschlossen.

Man kann Beyond Gravity - Ständerat Zopfi hat es gesagt - auch nicht mit der Swisscom vergleichen. Die Swisscom hat einen Grundversorgungsauftrag, wie auch die Bahn, die SBB, einen Grundversorgungsauftrag hat. Und, wissen Sie, man sieht nur schon bei der Swisscom die Grenzen, an die wir stossen. Dass die Swisscom zum Beispiel in Vodafone Italia investiert, ist für den Bund als Eigner nicht ganz einfach. Aber der Verwaltungsrat war hier dafür zuständig, diesen Entscheid zu treffen. Diese Problematik würde sich auch bei Beyond Gravity stellen. Das ist nicht ganz ohne.

Als ich Ihnen zugehört habe, habe ich den Eindruck erhalten, dass es schon auch Missverständnisse darüber gibt, was Beyond Gravity überhaupt macht. Beyond Gravity, das haben wir gehört, ist ein international aufgestelltes Unternehmen mit 1700 Mitarbeitenden in sieben Ländern. Das Unternehmen stellt keine Satelliten her. Auch die Geschäftsleitung von Beyond Gravity hat sich klar geäussert: Wenn überhaupt, könnte Beyond Gravity vielleicht in zehn Jahren - vielleicht, aber das würde erhebliche Investitionen bedeuten - Satelliten herstellen. Das Unternehmen liefert Komponenten und Subsysteme an Systemintegratoren. Im Geschäftsjahr 2024, das wurde gesagt, hat Beyond Gravity gegen 96 Prozent seines Umsatzes im Ausland erzielt. Das ist keine Grundversorgung in der Schweiz. 0,1 Prozent des Umsatzes erzielte Beyond Gravity mit der Schweizer Armee. Beyond Gravity ist also nicht ein Rüstungsunternehmen, sondern ein ziviles Zulieferunternehmen der Weltraumtechnologie.

Neben Beyond Gravity sind verschiedene weitere Schweizer Firmen im Weltraummarkt tätig, spezifisch im Satellitenbereich, beispielsweise Apco, Swiss to 12, Wisekey. Diese müsste man grundsätzlich auch erwerben, wenn man als Staat[NB]in[NB]dieses[NB]Geschäft einsteigen wollte.

Nun, ich habe es gesagt, es werden keine Satelliten hergestellt, es werden Bestandteile für verschiedene Lieferanten hergestellt. Es wurde gesagt, dass es ein Pfand wäre, wenn man Beyond Gravity hätte. Aber es ist so: In der Kundenstruktur von Beyond Gravity gibt es sogenannte Single-Source-Käufer, die nur bei Beyond Gravity kaufen. Die würden sich, wenn man eine Pfandstrategie hätte - der Bundesrat hat aber keine solche Strategie beschlossen -, mittel- bis langfristig wahrscheinlich von einem solchen Betrieb abwenden. Und diejenigen, die verschiedene Geschäftsbeziehungen haben, würden sich vielleicht auch fragen, ob sie bei einem Unternehmen kaufen wollen, das eine Pfandstrategie hat.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Beyond Gravity verschiedene Interessen abdeckt, etwa Weltraumsicherheit, standortpolitische Interessen - die haben wir diskutiert, auch mit Ihnen in den Sicherheitspolitischen Kommissionen -, und dass sich ein Verkauf auf diese Interessen auswirken kann. Deshalb hat der Bundesrat auch als Auflage festgehalten, dass diese Interessen beim Verkauf - nicht nachher, Herr Ständerat Salzmann - zu berücksichtigen sind. Und der Bundesrat hat ja gesagt, dass es ein westlicher Käufer, das heisst aus Europa, aus Nordamerika oder aus Australien, sein soll. Er ist aber bereit, ich habe es gesagt, die Motion Dittli im Sinne eines Kompromisses anzunehmen, damit hier die Schweiz zum Zug kommt.

Den Interessen der Schweiz kann z.[NB]B. mit Auflagen zum Erhalt bestimmter Unternehmens- und Produktionsstandorte Rechnung getragen werden. Diese zeitlich befristeten Auflagen können im Kaufvertrag festgelegt werden. Die Motion Dittli sieht mit der Forderung, dass jeder potenzielle Käufer garantieren muss, hier zehn Jahre lang Arbeitsplätze und Kompetenzen zu erhalten, genau solche vertraglichen Auflagen vor.

Der Bundesrat erachtet den Verkauf auch aus unternehmerischer Sicht für richtig. Die Privatisierung bietet Beyond Gravity in einem sehr schnell wachsenden Markt - das Weltraumgeschäft ist unheimlich dynamisch - die besten Voraussetzungen, um weiter bestehen zu können. Herr Zopfi hat die Sorge geäussert, dass dies bei einem Staatsbesitz nicht mit Sicherheit der Fall wäre, weil der Bund als Eigner kein Risiko eingehen kann. Der Bund ist ein vorsichtiger Eigner: Er ist [PAGE 149] immer relativ risikoavers, und er muss es auch sein. Aber es braucht natürlich die nötigen Investitionen, um das Unternehmen wirklich attraktiv zu halten. Wir sehen ja den Abschluss 2024: Wir haben ein Defizit in der Firma in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages; es wurde ein Verlust eingefahren. Das ist eben die Realität.

Wir haben es auch schon von einigen Votanten gehört: Wenn man wirklich im Weltraummarkt, in Nordamerika - das ist der Markt -, konkurrenzfähig sein und das Unternehmen am Leben erhalten will, braucht es Millionenbeträge, die investiert werden. Die Geschäftsleitung geht von 500, 600 Millionen Franken aus. Ich habe es gesagt: Der Bund ist dafür nicht geeignet, nicht nur aus finanzpolitischen Gründen, obwohl das auch ein Grund ist. Denn wir wollen jetzt ja - Sie haben das entschieden - mehr Geld in die Armee und die Aufrüstung investieren. Das machen wir auch, aber diese Investitionen stehen in Konkurrenz zu jenen in Beyond Gravity.

Das Geschäft von Beyond Gravity ist auch kein Selbstläufer. Das operative Tagesgeschäft mit der Herstellung missionskritischer Komponenten birgt hohe Risiken, die teuer werden können. Ich habe es erwähnt: Im Geschäftsjahr 2024 hat Beyond Gravity einen operativen Verlust in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe eingefahren. Zudem hat die Entwicklung von Beyond Gravity nach Ansicht von Experten in den vergangenen Jahren stagniert. Grund dafür ist vor allem, dass der Bund nicht mehr investieren konnte, weil der[NB]Prozess[NB]ja[NB]eine[NB]Devestition und nicht eine Investition war. Der Bund kann auch nicht wirklich unternehmerische Risiken eingehen.

Der Kauf durch einen geeigneten strategischen Investor aus der Schweiz wäre die ideale Lösung, die beste Lösung. Dies deckt sich ja auch mit den Anliegen der Motion Dittli. Und ich habe gesagt, dass Konzessionen bei den Verkaufsbedingungen im Falle einer Schweizer Lösung möglich sind, aber natürlich nur, wenn die strategischen Absichten des Käufers auch wirklich den Interessen des Bundes gerecht werden. Man kann nicht einfach eine Firma verschenken, nur weil die Käufer Schweizer sind - das kann dann auch nicht funktionieren. Der Eigner wird während des gesamten Verkaufsprozesses eng einbezogen. Einbezogen sind das EFD, aber auch das VBS, das EDA und das WBF.

Falls die Motion der SiK-N angenommen wird und damit die Kontrolle von Beyond Gravity beim Bund bleibt, muss das Parlament regeln, zu welchem Zweck und mit welcher Strategie der Bund diese Beteiligung halten soll. Welche konkrete Bundesaufgabe soll Beyond Gravity dann erfüllen? Das müssten Sie dann gesetzlich regeln. Die Sicherstellung der Ausrüstung der Armee ist beispielsweise eine Aufgabe der Ruag MRO. Das ist im Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes geregelt. Aber die Sicherstellung der Ausrüstung der Armee kann kein Zweck von Beyond Gravity sein, da nur 0,1 Prozent des Umsatzes mit der Armee gemacht werden. Man müsste einen anderen Zweck für diese Firma erfinden, um zu begründen, warum die Kontrolle darüber im öffentlichen Interesse ist.

Wenn wir Beyond Gravity nicht verkaufen können, besteht auch das Risiko, dass die Firma in ihrer Entwicklung gehemmt wird und dass die Konkurrenzfähigkeit mittel- bis langfristig verspielt wird. Wenn man nicht verkauft, könnte das EFD zudem nicht mehr Eignerstelle sein. Eigner wäre neu wieder das VBS, und die Ruag International müsste dann in die Ruag MRO reintegriert werden. Sie haben es gehört, Frau Roth hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es dort schon Schwierigkeiten gibt. Die Komplexität der Ruag MRO würde noch einmal deutlich erhöht, wenn sie auch noch als Eignerin die Ruag International, das Weltraumgeschäft, managen müsste. Man muss sich bewusst sein, dass man hier noch einmal die Komplexität erhöhen und Schwierigkeiten schaffen würde.

Ich möchte meine Ausführungen hier nicht verlängern. Ich möchte Sie bitten, der Motion Dittli zuzustimmen. Ich glaube, das wäre ein Kompromissweg, mit dem alle leben könnten, und ein Weg, der mutmasslich auch das Überleben dieses Unternehmens garantieren könnte. Wenn wir es nicht verkaufen können und in Bundesbesitz behalten müssen, dann bin ich nicht so optimistisch. Wir haben einfach weder die finanziellen Mittel noch das Wissen, die nötig sind, damit es in diesem schnelllebigen Markt überleben kann.

[VS]