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Schmid Carlo · Ständerat · 2003-06-11

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Die Interessenbindung, wenn ich zu Artikel 82 Absatz 4 spreche, ist offenkundig: Ich vertrete hier die Interessen der Astag. An sich ist das Interesse der Lastwagenbranche durch diesen Artikel nicht tangiert. Denn dieses Nacht- und Sonntagsfahrverbot besteht heute schon, auf gesetzlicher Grundlage, abgesichert durch einen internationalen Vertrag. Unsere Auffassung ist es nicht, dass das geändert werden soll. Wir haben einmal, zeitlich und örtlich begrenzt, die Idee des Gartenschlauches aufgebracht, eine Idee, die in den Ausführungsbestimmungen übrigens Platz hätte. Daher sind wir durchaus mit der Idee der Kommission einverstanden, dass das eine Geschichte ist, die man nicht ändern soll. Nun bitte ich Sie aber doch zu überlegen, ob das in die Verfassung gehört.

Wir haben, Herr alt Bundesrichter und Staatsrechtler Pfisterer, vor einigen Jahren eine Übung namens Nachführung der Bundesverfassung veranstaltet. Dort konnten Sie nachlesen - das haben Sie x-mal getan -, was der Bundesrat geschrieben hat und was wir auch immer wieder gesagt haben: Man soll die Verfassung nicht mit Kleinigkeiten belasten. Wir haben das Absinthverbot gestrichen. Und was tun Sie hier? Sie belasten die Verfassung mit einer Verkehrsregelbestimmung. Sie dürfen nicht vergessen, das Verbot des Nacht- und des Sonntagsfahrens ist zu Beginn eine Verordnungsveranstaltung gewesen, eine Bestimmung in der Verkehrsregelnverordnung. Aus politischen Gründen hat man das dann auf die Gesetzesebene gehievt und mit einem internationalen Vertrag abgesichert. Warum ums Himmels Willen gehen Sie jetzt auf die Höhe der Verfassung?

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Es kommt ein zweiter Aspekt rechtlicher Natur dazu: Das hier ist eine Vorlage, welche sich unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Materie mit der Infrastrukturverbesserung im Bereich des Strassen- und auch des Eisenbahnverkehrs befasst. Eine Infrastrukturvorlage mit einer Verkehrsregel anzureichern, widerspricht an sich dem Gebot der Einheit der Materie. Wenn so etwas auf kantonaler Ebene geschähe, würden wir das nicht akzeptieren.

Ich halte die Regel für hinreichend gesichert, halte sie für richtig, bin aber jenseits meiner Möglichkeiten zu verstehen, warum man diese Vorlage noch mit einer solchen Verkehrsregelbestimmung anreichern soll.

Ich bitte Sie daher, auch im Sinne der Gesetzgebungshygiene, der Minderheit Hess Hans zuzustimmen.

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