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Molina Fabian · Nationalrat · 2025-03-11

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-11

Wortprotokoll

Wir beraten heute - Sie haben es von den Kommissionssprechenden gehört - über eine erneute Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG), des Zivildienstgesetzes (ZDG) und des Militärdienstgesetzes. Die Revision ist in zwei Vorlagen aufgeteilt, die Vorlagen A und B.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage A nicht einzutreten. Weshalb? Die Vorlage ist konzeptlos, sie schwächt den Zivildienst, und sie befeuert die heute teilweise menschenrechtswidrige Zweckentfremdung des Zivilschutzes. Als der Bundesrat am 30.[NB]Juni 2021 den Auftrag zur Erarbeitung der Vorlage erteilte, war das totalrevidierte BZG erst gerade eineinhalb Jahre in Kraft. Das Ziel der damals vom Bundesrat angestossenen Totalrevision war es, dem gewaltigen Überbestand des Zivilschutzes von über 60[NB]000 nie ausgebildeten und nie eingeteilten Schutzdienstpflichtigen entgegenzuwirken. Nur wenige Monate später hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, dem Parlament eine Revision vorzulegen, die wieder genau das Gegenteil will, nämlich dem angeblichen Unterbestand entgegenwirken. Diese Hüst-und-hott-Politik zeigt, dass der Bundesrat in Bezug auf den Zivilschutz nicht genau weiss, was er will, und auch nicht genau weiss, was Sache ist. Das zeigt sich bereits bei den Zahlen, welche eigentlich die Grundlage der Revision sein sollten.

Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr, die entsprechende Konferenz der Kantone also, gibt an, dass 2020 insgesamt 76[NB]067 und 2022 insgesamt 74[NB]442 Schutzdienstpflichtige in die Bestände der Kantone eingeteilt waren. In der Botschaft schreibt der Bundesrat, dass 2021 insgesamt 68[NB]000 Personen eingeteilt waren. Woher diese Zahl kommt, schreibt er nicht. Es ist völlig unplausibel, dass einzig im Jahr 2021, auf das sich die Botschaft bezieht, eine solche Lücke bestanden haben soll. Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen vielmehr, dass die Anzahl stellungspflichtiger Männer in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Es ist völlig unsinnig, eine erneute Revision bei unklarer Datenlage und gestützt auf ein einziges Referenzjahr anzustossen, die erhebliche Auswirkungen auf den Bevölkerungsschutz von Bund und Kantonen hat und den Zivildienst schwächt.

Es gäbe durchaus Massnahmen, um den Zivilschutz eigenständig besser zu alimentieren. Diese sind in der Vorlage B dargelegt und sind insgesamt zu unterstützen. In der Vorlage A schlägt der Bundesrat vor, das angebliche Alimentierungsproblem beim Zivilschutz durch den Entzug von Zivildienstleistenden aus dem Zivildienst zu lösen. Neu sollen Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, Ausbildungsdienste des [PAGE 243] Zivilschutzes zu leisten. Das ist eine völlig unzulässige Vermischung der Dienstpflichtmodelle und würde dazu führen, dass Tausende Zivis im Gesundheits-, Sozial- und Schulwesen sowie im Umwelt- und Naturschutzbereich fehlen.

Ich komme zur verfassungswidrigen Zweckentfremdung des Zivilschutzes: In der Botschaft zur Service-citoyen-Initiative, über die wir später noch sprechen werden, führt der Bundesrat in Kapitel 4.3 richtigerweise aus, dass EMRK und UNO-Pakt II Zwangsarbeit verbieten. Als Zwangsarbeit gelten sämtliche Tätigkeiten, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt werden. Ausgenommen sind Arbeiten im Freiheitsentzug und im Militärdienst sowie der zivile Ersatzdienst. Aber Arbeiten für ein eidgenössisches Schwing- und Älplerfest oder für ein Skirennen gehören einfach nicht dazu. Das ist aber heute leider gängige Praxis der Kantone. Diese Einsätze verletzen nicht nur die individuellen Grundrechte der Schutzdienstleistenden, sie verbrauchen auch wertvolle Diensttage und verursachen unnötige Kosten.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass diese Vorlage ein unfundierter Murks ist, den Zivildienst schwächt, die Probleme des Zivilschutzes nicht löst und in keinem Verhältnis zur vom Bundesrat geplanten Gesamtschau der Dienstpflichtmodelle steht. Diese Vorlage braucht es schlicht und ergreifend nicht.

Ich bitte Sie entsprechend, auf die Vorlage A nicht einzutreten.