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Zryd Andrea · Nationalrat · 2025-03-11

Zryd Andrea · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-11

Wortprotokoll

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 21.[NB]und 22.[NB]November 2024 mit 19 zu 4 Stimmen diese Kommissionsmotion angenommen, welche den Bundesrat auffordert, die Bedingungen für externe Beratermandate, Gutachten und Dienstleistungsverträge im VBS zu überprüfen.

Es ist wohl hinfällig, hier zu erklären, wie wichtig es ist, das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen. Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten müssen an oberster Stelle stehen. Alternativen müssen jeweils geprüft werden. Die Vergabe externer Beratermandate und Gutachten durch das VBS erfordert eine sorgfältige Prüfung. Besonders in sicherheits- und verteidigungspolitischen Belangen ist das Vertrauen der Bevölkerung zentral. Hierzu gehört eine transparente und wirtschaftlich vertretbare Vergabepraxis, die sicherstellt, dass externe Gutachten objektiv und unabhängig erstellt werden, dass keine Interessenkonflikte bestehen oder Gefälligkeitsgutachten erstellt werden.

Es muss klar sein, dass solche externen Einschätzungen eine kritische Distanz zum VBS wahren, um die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Erkenntnisse zu gewährleisten. Oftmals sind Beratermandate und Gutachten im VBS kostenintensiv und bergen das Risiko, langfristige Abhängigkeiten zu schaffen und intern notwendige Kompetenzen nicht ausreichend zu fördern. Eine umfassende Analyse der Vergabepraxis ist daher angezeigt, um sicherzustellen, dass externe Beratung und Gutachten nur dort genutzt werden, wo [PAGE 258] internes Wissen nicht genügt und keine wirtschaftlichen Alternativen bestehen.

In der Diskussion ist deutlich geworden, dass die Kommission dem Anliegen grundsätzlich zustimmt; sie tat dies mit 19 zu 4 Stimmen. Es wurde aber auch ganz klar, dass es nicht ausschliesslich ein Problem des VBS ist, sondern auch der anderen Departemente. Deswegen haben wir in einem Schreiben an die Finanzkommission zusätzlich Druck gemacht, damit sie sich des Anliegens annimmt.

Wie schon erwähnt, eine deutliche Mehrheit hat dem Anliegen zugestimmt. Eine Minderheit hat die Motion mit der Begründung abgelehnt, sie sei zu eng gefasst und beziehe sich nur auf das VBS. Wir sind uns in der Kommission aber sicher, dass es wichtig ist, jetzt beim VBS hinzuschauen, denn auf der Auftragsliste im VBS sind viele externe Gutachten aufgelistet. Sie ist umfangreich, und es ist durchaus angezeigt, hier etwas genauer hinzuschauen.

Der Bundesrat hat unser Anliegen mit einer ziemlich knappen Begründung abgespiesen. Er schreibt, ich zitiere: "Die Bundesverwaltung vergibt öffentliche Aufträge nach den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts." Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht unsere Aufgabe sei, sondern die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, allenfalls genauer hinzuschauen, falls es bei der Vergabe ein Problem gibt.

Wir hoffen, dass wir Sie überzeugen können, die Kommissionsmotion anzunehmen.