Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-03-13
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13
Wortprotokoll
Wir behandeln die Differenzen bei den Themen mobiles Verkaufspersonal, Verkaufsförderung, Einschränkung des Sponsorings sowie Meldung der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird hier vornehmlich der Mehrheit folgen.
Zuerst zu Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c, zum mobilen Verkaufspersonal: Hier besteht unserer Meinung nach das Risiko, dass unter dem Vorwand des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Werbung in den effektiven Verkauf eingegriffen wird. Tatsache ist, dass es aktuell kein Verkaufspersonal mehr mit gebrandeter Bekleidung gibt, das an publikumsreichen Anlässen wie zum Beispiel der BEA, der Luga oder, bei uns in der Ostschweiz, der Olma die Menschen anspricht und direkt Verkaufsangebote macht. Hier geht es um mobile Verkaufsstände, die von mobilem Verkaufspersonal bedient werden. Wenn nun eine Erweiterung des Begriffes des mobilen Verkaufs vorgenommen würde, wäre ein solcher mobiler Verkaufsstand gar nicht mehr möglich. Die Folge wäre, dass dann eigentlich auch Kioske so behandelt werden müssten. Das wollen wir nicht.
Wir unterstützen die Mehrheit, weil so geregelt wird, dass der Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal möglich ist, wenn die Einschränkungen der Werbung nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e eingehalten werden. Nur dann verstossen mobile Verkaufsstellen, egal ob mit oder ohne Personal, nicht mehr gegen die Bundesverfassung bzw. die Absicht der Initiative. Damit ist die gleiche Formulierung wie bei der Einschränkung der Werbung aufgenommen, und das muss das Ziel sein.
Bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b geht es um Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos. Hier folgen wir der Mehrheit. Wir wollen ermöglichen, dass Zigarren und Zigarillos, welche wirklich keine Raucherwaren für Anfänger sind, direkt und persönlich an Promotionen oder Degustationen angeboten werden können. Der Bundesrat geht mit der Formulierung, dass Minderjährige dazu keinen Zutritt haben sollen, in die korrekte Richtung. Wir bevorzugen jedoch die Formulierung, dass sich die Promotionen nur an Erwachsene richten dürfen. Allerdings scheint uns hier die Differenz zwischen Bundesrat und Mehrheit nicht so gross. Dies gilt im Übrigen auch für Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b zur Einschränkung des Sponsorings. Wir folgen auch da der Mehrheit.
Zum Schluss zu Artikel 27a: Hier geht es um die Meldung der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Eine solche Meldung, wie sie von der Minderheit Crottaz befürwortet wird, wäre unserer Meinung nach ein zu weit gehender Eingriff, denn es hat nichts mit dem Werbeverbot für Minderjährige zu tun und generiert nur administrativen Aufwand für die Tabakindustrie. Zudem lässt das Bundesamt für Gesundheit die Frage offen, was mit den gemeldeten Summen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring geschieht, und blendet aus, welchen Nutzen das für die Senkung der Raucherquoten und damit auch der Gesundheitskosten bringt. Schlussendlich würde diese Meldepflicht viele Unternehmen davon abhalten, kulturelle, gesellschaftliche und musikalische Veranstaltungen zu unterstützen, mit dem Ergebnis, dass nicht die Minderjährigen geschützt werden, sondern möglicherweise die kulturelle Vielfalt leidet.
Jeglichen Aufbau von Bürokratie bekämpfen wir, egal ob es beim Tabak oder bei anderen Themen ist. Deshalb unterstützen wir auch hier die Kommissionsmehrheit.