Sauter Regine · Nationalrat · 2025-03-13
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Der Ständerat behandelte letzte Woche die Differenzen zum Kostendämpfungspaket 2 und folgte bei vier von neun Differenzen dem Beschluss des Nationalrates. Die Netzwerke zur koordinierten Versorgung gemäss Artikel 37a sind nun definitiv aus der Vorlage gestrichen. Bei den Kostenfolgemodellen in Artikel 52e schloss sich der Ständerat den Präzisierungen des Nationalrates an. Ebenso schloss er sich bezüglich der Leistungen der Hebammen dem Beschluss des Nationalrates an. Schliesslich stimmte er der generellen Evaluationsklausel zu, die unsere Kommission beantragt hatte. Damit verbleiben in der zweiten Runde der Differenzbereinigung noch fünf Differenzen.
Zuerst zu Artikel 32 Absatz 3: Hier geht es um die Häufigkeit der Prüfung der WZW-Kriterien. National- und Ständerat sind sich einig, dass man hier differenzieren kann und dass auch nur einzelne Kriterien geprüft werden können. Es geht nur noch darum, ob bei der Prüfung auch in Bezug auf den Umfang differenziert werden kann. Die Mehrheit beantragt Festhalten an der Version des Nationalrates. Die Argumente für das Festhalten betreffen die Auswirkungen auf die Planungssicherheit. Es wird befürchtet, dass mit der Version des Ständerates die Planungssicherheit nicht mehr gegeben ist, dass die Überprüfung der WZW-Kriterien ohne objektive Kriterien stattfinden und eine gewisse Willkür damit verbunden sein könnte, die insbesondere für die Industrie zu Unsicherheiten führen würde.
Die Minderheit Weichelt will sich dem Beschluss des Ständerates anschliessen. Die Differenzierung betreffe nur das Wort "Umfang". Das heisst, es sollen nicht nur einzelne Kriterien ganz weggelassen oder berücksichtigt werden können, sondern man will auch die Möglichkeit haben, die Tiefe der Prüfung unterschiedlich zu gestalten. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Bei Artikel 43 Absatz 7 und Artikel 56 Absatz 5 geht es darum, dass die Tarifstruktur bei Effizienzgewinnen aufgrund medizinischer Fortschritte angepasst werden kann. Ihre Kommission folgt hier ohne Gegenantrag dem Beschluss des Ständerates. Der Ständerat hatte die Ergänzung bei Artikel 56 Absatz 5 bereits in der ersten Lesung eingefügt.
Bei Artikel 52d Absatz 1 geht es um die sogenannte Zulassung ab Tag 1.[NB]Sie erinnern sich: Das Anliegen war, dass neue Medikamente schneller zugelassen werden können. Hier hält der Ständerat an seinem Beschluss fest, wonach vor einem Entscheid die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) angehört werden muss. Ihre Kommission folgt hier dem Ständerat. Es ist ihr allerdings ein grosses Anliegen, dass mit dem Einbezug der EAK der Prozess des beschleunigten Verfahrens nicht behindert wird, sondern dass nach wie vor die Absicht besteht, für Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugang zu gewährleisten.
Bei Artikel 56a Absatz 1 geht es darum, dass Versicherer die Rechnungsdaten verwenden können, um die Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, besondere Versicherungsformen oder präventive Massnahmen zu informieren. Gemäss Beschluss des Nationalrates sollen die Versicherer zusätzlich auch die Leistungserbringer einer versicherten Person darüber informieren dürfen, sofern die versicherte Person ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Die Mehrheit will hier am Beschluss des Nationalrates festhalten. Eine Minderheit Wyss unterstützt den Beschluss des Ständerates. Sie argumentiert mit dem fehlenden Datenschutz, mit Persönlichkeitsrechten der Betroffenen, mit der Therapiefreiheit der Leistungserbringer, mit der zu erwartenden zusätzlichen Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten sowie mit dem Mehraufwand, der durch eine solche Bestimmung allgemein entstehen könnte. Im Ergebnis empfiehlt Ihnen die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Bei Ziffer III Absatz 6 geht es um die Frage der Tarifstruktur. Der Ständerat hielt hier ohne Gegenantrag an seinem Beschluss fest, wonach der Bundesrat beauftragt werden soll, beim ärztlichen Teil der ambulanten Tarifstruktur die Anzahl der pro Arbeitstag anrechenbaren Taxpunkte zu plafonieren. Eine Minderheit Crottaz stellt den Antrag, hier dem Ständerat zu folgen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will hingegen am Beschluss des Nationalrates festhalten. Sie argumentiert insbesondere damit, dass ein allenfalls bestehender Missstand zwar korrigiert werden müsse, allerdings nicht auf diese Weise. Denn bei den ärztlichen Leistungen werde entweder ein Taxpunkt oder ein Stundenwert abgerechnet. Es sei evident, dass der Taxpunkt der sinnvollere Wert sei und dass eine Vermischung der beiden Systeme per se systemfremd wäre. Zudem sei die Festlegung einer Höchstgrenze pro Arbeitstag ebenfalls nicht sinnvoll.
Schliesslich weist die Mehrheit der Kommission darauf hin, dass die Tarifpartner eine neue Tarifstruktur für die ambulanten Tarife erarbeitet haben, welche zurzeit dem Bundesrat zur Genehmigung vorliegt. Es könne davon ausgegangen werden, dass sie per 2026 in Kraft treten und einen Teil der vorgebrachten Mängel aufnehmen und beseitigen werde. Im Ergebnis empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.