Friedli Esther · Ständerat · 2025-03-13
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-13
Wortprotokoll
Der überwiegende Teil der Asylsuchenden in der Schweiz verhält sich grundsätzlich absolut korrekt. Sie halten sich an die Regeln und die Gesetze, die wir aufgestellt haben. Aber es gibt eben auch einen kleinen und wachsenden Teil von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, die kriminell sind und kriminelle Taten begehen. Auf diese Personen zielt meine Motion ab.
Wenn wir die Kriminalstatistik des letzten Jahres anschauen, dann sehen wir, dass die Zahl der Straftaten bei Asylsuchenden stark gestiegen ist. Waren im Jahr 2022 noch 4,2 Prozent der Beschuldigten Asylsuchende, so waren es 2023 schon 6,6 Prozent. Die Zahlen vom letzten Jahr haben wir noch nicht.
Bei uns in der Ostschweiz hat in den letzten Wochen ein Fall die Menschen wirklich sehr bewegt. Da hat ein Afghane einen 72-jährigen Rentner unvermittelt in der Bahn nach Appenzell spitalreif geschlagen. Beim Täter handelt es sich um einen abgewiesenen Asylbewerber, der vorläufig aufgenommen wurde. Er fiel anscheinend schon vorher durch mehrfache Gewaltdelikte auf. Es ist kaum zu fassen, dass eine solche Person immer noch frei in unserem Land herumläuft und somit die Sicherheit unserer Bevölkerung gefährdet.
Um die Glaubwürdigkeit im Asylbereich zu wahren und unsere Bevölkerung vor solchen Personen zu schützen, braucht es hier Änderungen und eine klare Botschaft. Das Gesetz ermöglicht es grundsätzlich schon heute, kriminelle Asylsuchende als asylunwürdig einzustufen, aber in der Realität passiert dies kaum. Die Asylverfahren laufen weiter, die Konsequenzen bleiben aus, die Bewilligungen werden nicht entzogen.
Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist die Praxis bei den Behörden zu large, zum andern sind die Verfahren zu vielstufig, zu kompliziert oder lassen sich beliebig verzögern. Im Gespräch mit den Migrationsämtern höre ich immer wieder, dass das Verhalten, sei es auch kriminell, kaum oder keine Auswirkung auf das Asylverfahren und das Bleiberecht hat. Nur sehr selten wird der Asylstatus entzogen. Wenn er doch entzogen wird, dann wird praktisch immer eine vorläufige Aufnahme erteilt. Das Ergebnis ist, dass diese verurteilten [PAGE 199] Kriminellen nach wie vor in der Schweiz sind, nicht mehr im Asylprozess, aber als vorläufig Aufgenommene, und weiterhin die Sicherheit unserer Bevölkerung gefährden.
Für mich ist klar: Wir möchten mit unserem Asylrecht den Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, Schutz geben. Aber wir sollten eben von den Personen, die in unser Land kommen, auch erwarten, dass sie sich an unsere Gesetze halten und nicht kriminell werden. Wer unser Gastrecht missbraucht und kriminell wird, verwirkt sein Recht auf einen Aufenthalt bei uns. Das sind wir der Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems und vor allem auch der Sicherheit und dem Schutz unserer eigenen Bevölkerung schuldig. Ich kann nicht tolerieren, dass ein vorläufig Aufgenommener aus dem Nichts heraus auf unschuldige Rentner losgeht und weiterhin in unserem Land bleibt.
Ich bitte Sie daher, meine Motion anzunehmen.