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Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-03-13

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Wir bleiben beim Thema Unverjährbarkeit. Wir sind hier in einem schwierigen Bereich, und zwar geht es um die Unverjährbarkeit von Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen. Sie erinnern sich vielleicht: Das Thema geht zurück auf die Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern". Diese Volksinitiative fand eine Mehrheit, fand also Eingang in die Bundesverfassung und musste nachher umgesetzt werden. Unser Parlament - Nationalrat und Ständerat - musste dann entscheiden, wo die Altersgrenze festgesetzt werden soll.

Das Parlament hat damals verschiedene Grenzen diskutiert - zwölf Jahre, dreizehn Jahre, vierzehn Jahre - und hat sich dann auf zwölf Jahre festgelegt. Der Grund, warum man sich auf zwölf Jahre festgelegt hat, ist, dass man gesagt hat: Rein biologisch betrachtet, tritt eine Mehrheit der Jugendlichen im Alter von zwölf Jahren in die Pubertät ein. Es ist natürlich ein willkürlich festgelegter Zeitpunkt, aber es betrifft einfach eine relativ grosse Zahl von Jugendlichen, sodass wir die Grenze dort festgelegt haben. Die Idee war: Wenn Jugendliche in die Pubertät kommen, dann testen sie ihre eigene Sexualität aus. Von dem her kann es sein, dass Jugendliche zum Beispiel mit vierzehn oder fünfzehn Jahren Beziehungen mit anderen Jugendlichen haben, die vielleicht siebzehn oder achtzehn sind. Auch das muss unter Umständen strafrechtlich beurteilt werden, aber es macht wenig Sinn, solche Fälle von Jugendliebe nicht verjähren zu lassen und die betreffenden Personen auch nach dreissig oder vierzig Jahren strafrechtlich zu verfolgen; das macht ja keinen Sinn. Deshalb hat man die Grenze bei zwölf Jahren angesetzt.

Der Vorstoss, der heute zur Diskussion steht, möchte die Grenze anheben. Das kann man natürlich mit der gleichen Begründung machen, nämlich indem man sagt, dass zwölf Jahre willkürlich sind, was in diesem Sinne natürlich richtig ist.

Die überwiegende Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen - der Entscheid fiel mit 9 zu 2 Stimmen; die Minderheit wird Ihnen dann begründen, warum sie anderer Meinung ist - ist eben der Meinung, dass die Grenze bei zwölf Jahren richtig gewählt worden ist und dass man sie so belassen sollte. Denn wenn man das Alter anhebt, dann kommt man automatisch in einen Bereich, in dem allenfalls solche Fälle von Jugendliebe betroffen sind. Bei einer Grenze bei zwölf Jahren können Sie sagen: Jugendliche unter zwölf Jahren sind mehrheitlich noch nicht in der Pubertät, also noch nicht in einem Alter, in dem Sexualität irgendeine Rolle spielt und wo es diese Abgrenzungskonflikte mit Über-16-Jährigen oder Über-18-Jährigen geben könnte.

Von dem her halten wir zwölf Jahre immer noch für die richtige Altersgrenze. Deshalb empfiehlt Ihnen, wie gesagt, eine überwiegende Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, die Motion abzulehnen.