Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-03-13
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Wir beschäftigen uns zum zweiten Mal mit den unterschiedlichen Haltungen zum neuen Adressdienstgesetz. Wir bitten Sie ein zweites Mal, die Vorlage zurückzuweisen. Ein kleiner Hinweis an den Minderheitssprecher: Es geht nicht um das Nichteintreten, sondern um die Rückweisung; denn wir haben Ideen, was mit dem Gesetz gemacht werden müsste. Deshalb sind wir auch darauf eingetreten. Die Gründe, die zum Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat geführt haben, sind die gleichen, wie wir sie schon beim ersten Mal vor einem Jahr deklariert haben. Es geht nicht um die Frage, ob man bei der Digitalisierung einen Schritt nach vorne machen will, sondern um die Frage, wer gemäss Verfassung die Kompetenz dazu hat, wer zuständig ist.
Ich kann in weiten Teilen das Votum von vor einem Jahr wiederholen. Es ist und bleibt eine Tatsache, dass das Führen der Einwohnerregister eine Aufgabe der Gemeinden und der Kantone ist. Der Bund hat in Bezug auf die Einwohnerregister keine Kompetenz und keine Zuständigkeit. Gegenstand dieser Bundesgesetzesvorlage ist ein Adressdienst, kein zentrales Register.
Heute gibt es bei den Kantonen elektronische Schnittstellen. Das Format der zentralen kantonalen Erfassung ist einheitlich. Die meisten Kantone - mit Ausnahme des Kantons [PAGE 321] Tessin, der hier noch einen gewissen Rückstand hat - wollen dies weiterhin so pflegen. Eine Definition des zentralen Erfassens ist also vorhanden. Nun muss man sich in der föderalen Struktur die Frage stellen: Weshalb soll dies in die Hoheit des Bundes verschoben werden? Der Bund hat hier keine Kompetenz. Er kann Unterstützung leisten. Aber die Fragen lauten auch hier: Ist das seine Aufgabe? Und welches ist die verfassungsmässige Grundlage?
Es geht ja nicht um riesige Beträge. Der Betrag für die Einführung liegt bei rund 10 Millionen Franken, der Betrag für den Betrieb und den Unterhalt bei rund 2 Millionen Franken jährlich. Es ist ein kleines Beispiel, das zeigt: Wenn sich die Kantone bei der gemeinsamen Erfüllung einer Aufgabe nicht einigen können, rufen sie den Bund. Dabei verlieren die Kantone die Pragmatik und werden zu alles einfordernden Bestellern.
Schliesslich ein Hinweis auf die Auswirkungen: Es gibt bereits Briefe und Stimmen aus den Gemeinden, die sich gegen die Mehrarbeit bei der Umsetzung wehren; der Sprecher der Mitte-Fraktion hat darauf hingewiesen. Das System soll optimiert werden, und man soll sich von unnützen Arbeiten befreien können. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband verlangen in einem Brief, die für die Führung des Einwohnerregisters zuständigen Gemeinwesen seien für die Mehrarbeit aufgrund des nationalen Adressdiensts zu entschädigen, damit ihre Einwohnerdienste den Mehraufwand mit zusätzlichen Stellenprozenten bewältigen könnten. Diese Entschädigung könne aus[NB]den[NB]gemäss[NB]Artikel[NB]14[NB]erhobenen Gebühren finanziert werden.
Man schreit also bereits nach zusätzlichem Geld, noch bevor das schlanke Gesetz geschaffen wurde, und die Finanzierung soll über den Bund geregelt werden. Der Lead muss bei den Kantonen bleiben. Diese können ein Konkordat abschliessen. Kein Kanton tritt freiwillig einem Konkordat bei, wenn[NB]der[NB]Bund die Aufgabe übernimmt.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Überlegungen der FDP-Fraktion weiterhin zu unterstützen und die Rückweisung dieses nicht nötigen Gesetzes zu bestätigen.