Blunschy Dominik · Nationalrat · 2025-03-13
Blunschy Dominik · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13
Wortprotokoll
Die Motion 24.3109 fordert den Bundesrat auf, im Falle des Auftretens von Tierseuchen Lösungen und Kapazitäten für die Jägerschaft sowie die Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe zu schaffen, um sie für die negativen Auswirkungen und Mehrkosten im Seuchenfall zu entschädigen. Bisher sieht das Tierseuchengesetz Entschädigungen nur für Tierhalterinnen und Tierhalter vor. Die vorberatende WBK-N beantragt mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen, die Motion anzunehmen und damit dem Ständerat zu folgen.
Die Mehrheit der Kommission erachtet die Annahme der Motion als notwendig, weil im Seuchenfall die bestehenden Entschädigungsmechanismen ungenügend sind. Es besteht das Risiko, dass Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe bei einer Schlachtanordnung aufgrund von Seuchen präventiv geschlossen werden oder dass sie mit massiven Einschränkungen umgehen müssen, was Tage oder gar Wochen beanspruchen kann. Dies betrifft nicht nur kleine, regionale Betriebe, sondern auch die wenigen grossen Schlachtbetriebe, von denen die Schweizer Fleischversorgung besonders stark abhängt. Eine solche Stilllegung könnte gravierende wirtschaftliche Folgen haben.
Die Kommissionsminderheit argumentiert, dass die geforderte Entschädigung den betroffenen Betrieben eine ungerechtfertigte Vorzugsbehandlung gegenüber den Tierhalterinnen und Tierhaltern gewähren würde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Tierseuchengesetz in ausserordentlichen Situationen bereits Entschädigungsmöglichkeiten für Schlachthöfe vorsieht. Allerdings weist die Mehrheit darauf hin, dass die bestehenden Mechanismen bei Weitem nicht ausreichen, um die spezifischen Mehrkosten und betrieblichen Herausforderungen im Seuchenfall zu decken.
Die Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist real und drängend. Die Tierseuche nähert sich von Deutschland und Norditalien her unseren Landesgrenzen. Angesichts dieser Umstände stellt sich nicht mehr die Frage, ob, sondern nur noch die Frage, wann die ersten ASP-Fälle in der Schweiz auftreten werden - sowohl bei Wildschweinen als auch bei Hausschweinen. Die Konsequenzen könnten verheerend sein.
Ein Seuchenfall in einem Schlachtbetrieb kann nicht ausgeschlossen werden. Dies hat ein Beispiel aus Deutschland besonders eindrücklich gezeigt, wo ein grösserer Schlachthof aufgrund eines ASP-Falles mit enormen logistischen und finanziellen Folgen konfrontiert war. Die Entsorgung von rund 1000 Tonnen tierischem Material verursachte immense Kosten.
Darüber hinaus verursachen Seuchenfälle eine Vielzahl von zusätzlichen betrieblichen Mehraufwänden, darunter die Beurlaubung oder der verstärkte Einsatz von Personal, die aufwendige Reinigung und Desinfektion von Teilbereichen bis hin zum gesamten Betrieb, erschwerte Betriebs- und Transportabläufe, die Entsorgung von tierischen Materialien sowie massive Einschränkungen der Verkaufskanäle im Markt. Diese Mehraufwände können von Betrieb zu Betrieb stark variieren. Eine Übung mit einem mittelgrossen Schlachtbetrieb ergab Mehrkosten von 0,6 Millionen Franken - nicht etwa gesamthaft, sondern pro Tag! Das verdeutlicht die existenzbedrohende Lage, in die Betriebe in einem solchen Fall rasch einmal geraten können.
Die Stilllegung eines mittleren oder grösseren Schlachtbetriebs hätte nicht nur Folgen für die betroffenen Unternehmen und Arbeitsplätze, sondern für die gesamte Fleischverarbeitungskette. Das Phänomen des "Schweinestaus" wäre eine unausweichliche Konsequenz, indem Schweine, die nicht geschlachtet werden könnten, in landwirtschaftlichen Betrieben zurückgehalten werden müssten. Da die Ställe jedoch auf normale Schlachtgewichte ausgelegt sind, könnten die Schweine dort über kurz oder lang nicht mehr tiergerecht gehalten werden. Dies würde zu erheblichen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung führen. Das ist eine Situation, die wir unbedingt verhindern müssen. [PAGE 331]
Die von der Motion geforderten Massnahmen betreffen keine üblichen unternehmerischen Risiken. Es geht vielmehr um die Schaffung von staatlichen Entschädigungsmechanismen für aussergewöhnliche Ereignisse, die den Unternehmen existenziell schaden. Schlachtkörper und Schlachtnebenprodukte, die aufgrund der ASP oder anderer Seuchen nicht vermarktet werden können, verursachen unmittelbare Verluste, die die Betriebe ohne staatliche Unterstützung nicht tragen können.
Mit der Annahme der Motion Regazzi können wir in Fällen wie der ASP oder anderer Seuchen Arbeitsplätze und Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette schützen. Zudem soll sichergestellt werden, dass auch im Krisenfall genügend Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung stehen und damit die wegen ausbleibender bzw. verzögerter Schlachtungen befürchteten tierschutzwidrigen Zustände verhindert werden.
Ich appelliere daher an Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese Motion anzunehmen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität unserer Lebensmittelversorgung, zum Schutz von Arbeitsplätzen und Unternehmen sowie zum Wohl der Tiere.