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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-03-13

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens meiner Minderheit, die Motion, welche das Depotbankmandat der Ausgleichsfonds aufkündigen will, abzulehnen. Die Motion ist irreführend. Sie verletzt die Rechtssicherheit, und was gefordert wird, liegt nicht in unserem Entscheidungsbereich. Es handelt sich hier um eine Motion, die bereits in der SGK-N behandelt wurde. Sie wurde dort abgelehnt. Die SGK-N, die für den Ausgleichsfonds der AHV zuständig ist, hat sich im November mit der Vergabe dieses Depotbankmandats beschäftigt. Sie hat Anhörungen durchgeführt, sie hat Antworten von der Bundesrätin eingefordert, und sie[NB]hat[NB]die[NB]Anträge[NB]zur[NB]gleichlautenden Motion allesamt abgelehnt.

Zur Einbettung ist es wichtig zu wissen, dass das Mandat der globalen Depotbank für den AHV-Ausgleichsfonds Ende der Neunzigerjahre an die UBS vergeben wurde. Zwanzig Jahre später empfahl die Eidgenössische Finanzkontrolle, das Mandat auszuschreiben. Compenswiss machte das und entschied nach einem kompetitiven Auswahlverfahren auf der Grundlage sachlicher Kriterien. Sachliche Kriterien waren Erfahrung, technische Fähigkeiten, Ruf, Preis-Leistungs-Verhältnis. Compenswiss erteilte der State Street Bank den Zuschlag erteilt. In diesem Bereich ist es wichtig zu wissen, dass die State Street Bank weltweit die Nummer eins oder zwei ist und dass sie viel grösser ist als zum Beispiel die UBS. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die AHV spart mit dieser Lösung in den kommenden fünf Jahren 3 bis 5 Millionen Franken zugunsten der Versicherten, und der Personalbedarf und die Fehlerquote sinken. Die State Street Bank ist schlicht erfahrener.

Eine Aufkündigung des Mandats, wie es die Motion verlangt, widerspricht erstens unserem Verständnis von Rechtssicherheit. Private Firmen sollen sich auf geregelte Beschaffungsprozesse verlassen können. Sie widerspricht auch unserem Verständnis von Rechtssicherheit, indem sie eine wichtige Bankengruppe diskriminiert, da künftig sämtliche in der Schweiz tätigen Auslandbanken von einem Depotbankmandat von Compenswiss ausgeschlossen wären. Die Auslandbanken sind aber ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Bankenplatzes.

Zweitens liegt die Motion nicht in unserem Entscheidungsbereich. Die Vergabe des Mandats liegt im Kompetenzbereich des Compenswiss-Verwaltungsrates, welcher eine Ausschreibung gemacht und diese Vergabe nach sachlichen Kriterien beschlossen hat.

Drittens, und das ist fast das Wichtigste für mich, ist die Motion irreführend. Anders als dargestellt, verwaltet die Depotbank in keiner Weise die Vermögenswerte von Compenswiss. Compenswiss bleibt allein für die Verwaltung des[NB]Vermögens[NB]verantwortlich. Die Rolle einer globalen Depotbank ist hauptsächlich eine administrative. Sie übernimmt das Reporting, sie übernimmt die Performance-Berechnung, und sie übernimmt die Wahl der Unterdepotbanken in jedem Land. Compenswiss hat in über 120 Ländern Vermögenswerte hinterlegt. Es gibt also in jedem Land eine Unterdepotbank, welche diese Vermögenswerte lagert. Die US-Vermögenswerte des AHV-Ausgleichsfonds befinden sich in den USA, die japanischen befinden sich in Japan, die schweizerischen in der Schweiz. Ein Wechsel der Depotbank hat keine Auswirkungen auf die Wahl des Ortes bzw. des Landes, in dem die Vermögenswerte verwahrt werden. Mit dem Wechsel der Depotbank wurden auch keine Vermögenswerte aus der Schweiz in die USA transferiert. Das Einzige, was sich geändert hat, ist, dass die US-Vermögenswerte nicht mehr bei der UBS in den USA, sondern bei der State Street Bank in den USA lagern.

Jetzt wurde suggeriert, dass die Schweizer Vermögenswerte des AHV-Ausgleichsfonds infolge des Wechsels des Depotbankmandats von der UBS zur amerikanischen State Street Bank im Falle einer willkürlichen Handlung der US-Regierung schlechter geschützt seien. Auch das ist nicht der Fall. Wenn die USA aus irgendeinem Grund Sanktionen gegen die Schweiz verhängen würden, wäre die Ausgangslage für uns die gleiche, ob nun die UBS New York oder die State Street Bank die Depotbank ist. Die Schweizer Vermögenswerte wären im zweiten Fall vermutlich sogar besser geschützt, weil die US-Regierung eine amerikanische[NB]Bank[NB]vielleicht[NB]besser[NB]behandelt[NB]als eine schweizerische Bank.

Aus all diesen Gründen hat die SGK-N im November eine identische Motion abgelehnt. Nicht nur Compenswiss, auch der Bundesrat und Swiss Banking lehnen diese Motion ab, so wie Ihnen das die Minderheit der WAK-N beantragt.

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