Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-06-12
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Ich habe eine Bemerkung zu Absatz 1: Die Kommission schlägt vor, die Dauer der Erwerbstätigkeit, die während der neun Monate unmittelbar vor der Niederkunft ausgeübt werden muss, auf fünf Monate anzusetzen, während der Nationalrat bei drei Monaten geblieben ist. Es geht dabei darum, Missbrauch verhindern zu können.
[PAGE 539] Sachverständige meinen, dass die kurze Frist von drei Monaten den Nachweis von missbräuchlichem Verhalten faktisch verunmöglicht. Es liesse sich für drei Monate ein Lohn konstruieren. Damit kann immerhin ein Leistungsbezug in der Grössenordnung von bis zu 10 000 Franken ausgelöst werden. Das Missbrauchsrisiko wird mit fünf Monaten erheblich reduziert. Im Übrigen ist dieser Absatz nur redaktionell umgestaltet worden.