Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-17
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17
Wortprotokoll
Vorweg möchte ich der Berichterstatterin für ihren ausführlichen, aber auch sehr präzisen Bericht danken, den sie zu dieser Motion präsentiert hat. Ich lehne die Motion ab, gebe aber dem Minderheitssprecher in einem Punkt recht: Die Motion hatte auch etwas Gutes, und zwar aus zwei Gründen.
Erstens wird in der öffentlichen Vereinbarung, welche die Schweizerische Eidgenossenschaft mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft am 17.[NB]Februar 2010 abgeschlossen hatte, auf eine Schenkungsurkunde vom zweiten Heumonat, das ist der 2.[NB]Juli, 1860 verwiesen. Es hat uns in der Kommission natürlich interessiert, wie sich diese Urkunde vom 2.[NB]Juli 1860 präsentiert. Dabei machten wir eine überraschende Feststellung, nämlich dass die Urkunde im Original nicht mehr auffindbar ist. Sie ist weder bei den Grundbuchakten des Kantons Uri noch im Staatsarchiv Uri abgelegt, sie ist im Bundesarchiv offenbar nicht vorhanden, und sie ist auch bei der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft nicht vorhanden - dort gibt es immerhin eine Abschrift. Aber dennoch ist die Schenkung nicht in Zweifel zu ziehen, und zwar aus zwei Gründen: Erstens gibt es einen Brief des Regierungsrates des Kantons Uri an das Eidgenössische Departement des Innern, das damals offensichtlich die Verantwortung für das Rütli hatte, in dem die Rechtskraft der Schenkung vom 2.[NB]Juli 1860 bestätigt wurde. Zweitens, und das ist entscheidend, die Berichterstatterin hat darauf hingewiesen: Es gab eine zweite Schenkung für einen zweiten Teil des Rütlis, und dort wurden gewisse formelle Fehler korrigiert. Aber erst in einer Urkunde vom 30.[NB]Mai 1917 wurde festgehalten, dass aufgrund der beiden Schenkungen die Übertragung des Eigentums am gesamten Grundstück erfolgt. Damit haben wir zwar keinen direkten Beleg für die Schenkung vom 2.[NB]Juli 1860, aber die Urkunde vom 30.[NB]Mai 1917 ist eine gute Grundlage.
Weshalb hat die Motion etwas Gutes? Es gibt noch einen zweiten Grund. Ich glaube, die Diskussion mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft war wichtig, weil sie dazu geführt hat, dass die SGG etwas sensibilisierter für die politischen Herausforderungen wurde, die entstehen, wenn die SGG Bundesfeiern auf dem Rütli durchführt. Dies gesagt, hat die Motion teilweise geholfen, gewisse Sachen zu klären, und sie wird ihre Wirkung für die Zukunft entfalten. Sie ist trotzdem abzulehnen.